Vor Hangwasser schützen
Hierbei handelt es sich um eine Förderung, die von der Abteilung Wasserwirtschaft der OÖ Landesregierung mit Unterstützung der Naturschutzabteilung gemeinsam mit der Agrarmarkt Austria (AMA) abgewickelt wird.
Anhand dieser ersten Anträge werden Erfahrungen mit dieser Förderung gesammelt. Es ist geplant, in den nächsten Monaten neue Förderanträge entgegenzunehmen.
20 % muss die Gemeinde beisteuern
80 Prozent der anerkennungsfähigen Kosten für die Erstellung von Projekten zum Schutz vor Hangwasser werden von EU, Bund und Land im Rahmen des Förderprogramms „Ländliche Entwicklung“ als Förderungsmittel zur Verfügung gestellt. 20 Prozent der Kosten muss die antragstellende Gebietskörperschaft selber aufbringen.
Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden. Nach Vorlage und Prüfung von Rechnungen kann die Förderung vorbehaltlich der Schlussprüfung ausbezahlt werden.
Die Gemeinden sind für die Umwidmung und Bebauung zuständig. Hierbei gilt es, dem Thema Hangwasser die notwendige Bedeutung beizumessen. Oftmals helfen bauliche Maßnahmen geringen Umfangs, um großes Unglück als Folge eines Starkniederschlagsereignisses vermeiden zu können.
Wie man die Hangwassersituation entschärft
Hangwasserabflüsse entstehen vielfach außerhalb vom Siedlungsraum auf unbebauten Flächen. Die Bedeutung der Bewirtschaftung der Flächen nimmt aber mit zunehmender Niederschlagsintensität ab.
Jeder Einzelne kann einen Beitrag zur Entschärfung der Hangwassersituation leisten. Wichtige Maßnahmen sind
- Der Rückhalt von anfallendem Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück.
- Die Versiegelung von Flächen möglichst gering halten.
- Keine Ablenkung von Hangwasserabflüssen durch Mauern, Zaunsockel oder engmaschige Drahtzäune.
- Kein Zuschütten und Verrohren von Gräben.
- Tiefenlinien sollten freigehalten werden.