Gebäude mit Aufschrift "Gesundheitszentrum"
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Verkürztes Verfahren für neue Primärversorgungszentren

12. Februar 2024
Uns waren bis jetzt die Hände gebunden: Als Länder hatten wir keine Möglichkeit, in das Verfahren zur Errichtung von Primärversorgungseinheiten einzugreifen. Wir konnten nichts tun, außer den Ärztinnen und Ärzten finanzielle Unterstützungen zuzusichern. Und genau das haben wir in Kärnten getan: Wir haben für jedes PVE zugesagt, bis zu 1,2 Millionen Euro an Anschubfinanzierung auszuschütten. Trotz dieser 1,2 Millionen wurde aber nur ein Primärversorgungszentrum, das Medineum in Klagenfurt Annabichl, eröffnet“, erklärt die Kärntner Landesrätin Beate Prettner.

Mit der Gesetzesänderung, die auf Bundesebene mit Ende des Jahres 2023 wirksam wurde, ist es nunmehr auch den Ländern möglich, die Errichtung eines Ärztezentrums aktiv voranzutreiben.

„Und diese Chancen, die uns die Gesetzesänderung bietet, werden wir jetzt in Kärnten ausschöpfen“, so Prettner nach einer Sitzung mit der österreichischen ÖGK-Spitze, zu der sie eingeladen hatte. „Wir sind uns in dem Gespräch einig geworden, dass wir alle uns nunmehr zur Verfügung stehenden Mittel nutzen werden, um unsere vier geplanten Primärversorgungszentren zu realisieren. Wir können und wollen nicht mehr länger warten, bis sich die Ärztekammer und die ÖGK einig werden“, sagte Prettner. Und sie präzisiert: „Über das so genannte verkürzte Verfahren können wir bereits nächste Woche die ersten konkreten Schritte für ein neues PVE setzen.“ Dieses neue PVE wird am Standort Villach realisiert.

Vier neue Primärversorgungszentren vor Umsetzung

Der Startschuss für die weiteren drei PVE sollen kurz danach folgen. Die Standorte sind für Wolfsberg, Völkermarkt und Spittal anvisiert. Realisiert werden sollen sie bis 2025. So ist es auch im Regionalen Strukturplan Gesundheit 2025 vorgesehen.

„Im RSG 2025 sind fünf PVE geplant. Und diese hätten wir dann, wenn wir das verkürzte Verfahren anwenden“, erläutert Prettner,. Sie hofft trotzdem, dass die Ärztekammer wieder mit an Bord geholt werden kann. Bis dato sei es leider so, dass die Kärntner Ärztekammer, als einzige Ärztekammer in Österreich, den PVE-Gesamtvertrag mit der ÖGK noch nicht unterzeichnet hat.

Auch für den aktuell amtierenden Obmann der ÖGK, Matthias Krenn, ist es bedauerlich, dass es nach wie vor keine Vertragsunterzeichnung gibt: „Deshalb gehen nun das Land Kärnten und die österreichische Gesundheitskasse den gemeinsamen Weg ohne Ärztekammer.“ Für Krenn haben PVE „absolute Dringlichkeit, weil sie ein wichtiges Instrumentarium sind, die Grundversorgung im niedergelassenen Bereich zu stärken.“