Ungenutzte Flächen und verwaiste Gebäude sollen wieder Leben bekommen.
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Leitfaden gegen leere Ortskerne
Gewidmetes Bauland, das seit Jahrzehnten nicht bebaut wird, und leerstehende Gebäude in den Ortszentren bereiten vielen Gemeinden Sorgen. Um dem entgegenzuwirken, wurde vom Land Kärnten ein Leitfaden zur Baulandmobilisierung und Leerstandaktivierung vorgestellt.
Wenn Ortskerne verwaisen, geht nach Ansicht von Landeshauptmann-Stellvertreter Gruber nicht nur Raum verloren, sondern auch Lebensqualität. Früher hätten Menschen dort eingekauft und sich getroffen, heute herrsche oft Stille. Besonders deutlich zeige sich diese Entwicklung in ländlichen Gemeinden und Regionen. Als Folgen nennt Gruber Abwanderung, Zersiedelung und wirtschaftlichen Stillstand.
Landesrätin Lagger-Pöllinger verweist darauf, dass Grund und Boden begrenzt seien, Gemeinden aber Raum zur Weiterentwicklung brauchten. Leerstehende Gebäude, Baulücken und bereits gewidmete Flächen böten dafür Potenzial. Der neue Leitfaden solle Gemeinden eine praxistaugliche Hilfestellung geben, um diese Flächen zu nutzen, ohne zusätzlichen Boden in Anspruch zu nehmen.
Wenig Umwidmung, aber viel Leerstand
Laut Gruber verzeichnet Kärnten in den vergangenen drei Jahren im Verhältnis zur Landesfläche die geringste Umwidmungsfläche seit Jahrzehnten. Das Problem von Leerstand, Baulandhortung und Zersiedelung bestehe trotzdem weiter. Deshalb solle der Blick verstärkt auf bereits vorhandene, aber ungenutzte Flächen und Gebäude gerichtet werden. Gemeinden, Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Betriebe sollen dabei unterstützt und motiviert werden, gewidmetes Bauland zu mobilisieren und Leerstände zu reaktivieren.
Leitfaden mit konkreten Schritten
Der Leitfaden ist über mehrere Jahre unter Einbindung von Expertinnen und Experten aus der Raumplanung sowie von praxiserfahrenen Gemeindemitarbeiterinnen und Gemeindemitarbeitern entstanden. Er enthält eine Schritt-für-Schritt-Anleitung: Gemeinden sollen bestehende Problemlagen identifizieren, ungenutzte Potenzialflächen und Gebäude ermitteln und Nutzungsmöglichkeiten erarbeiten. Zudem stellt der Leitfaden vorhandene Werkzeuge der Raumordnung vor, etwa die Orts- und Stadtkernverordnung, eine Bebauungsfrist oder die befristete Festlegung als Bauland.
Innenentwicklung vor Außenentwicklung
Im Mittelpunkt des Leitfadens steht der Grundsatz „Innen- vor Außenentwicklung“. Dabei werden Brachflächen, Baulücken, Nachverdichtungsflächen sowie leerstehende Gebäude im Ortszentrum genutzt. Dadurch können Ortszentren belebt werden, während Acker- und Grünlandflächen außerhalb der Ortskerne für die Lebensmittelversorgung erhalten bleiben.
Bestehende Gebäude hätten dabei einen besonderen Wert, heißt es in der Mitteilung: Sie enthielten vorhandene Materialressourcen und gespeicherte graue Energie und seien häufig Teil der Baukultur eines Ortes. Bleiben Gebäude über längere Zeit ungenutzt und werden nicht saniert, schreite der Verfall voran. Notwendige Sanierungsmaßnahmen würden dadurch aufwendiger und teurer.
Förderungen für Eigentümer
Eine wichtige Rolle spiele die Einbindung der Bevölkerung, insbesondere der Eigentümerinnen und Eigentümer von unbebauten Flächen und leerstehenden Gebäuden. Das Land Kärnten hat heuer bereits zwei EU-kofinanzierte Förderprogramme zur Orts- und Stadtkernbelebung sowie zur Leerstandaktivierung abgewickelt. Insgesamt wurden dabei rund 1,4 Millionen Euro an Förderungen ausbezahlt. Ein weiterer Fördercall mit einem Budget von rund einer halben Million Euro soll laut Gruber noch heuer starten.