Grabkreuz bei Bestattung
In Ternitz selbst wird momentan zwar keine Naturbestattungsanlage (Symbolbild) geplant, aber um eine solche dort und anderswo errichten zu können, müssen vorab die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden.
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Urnenbestattung im Wald erregt Gemüter

8. Mai 2019
Ein beschauliches Stück Wald im niederösterreichischen Mahrersdorf und ein paar vergrabene Urnen lassen die Emotionen der Ternitzer Katastralgemeinde derzeit hoch kochen. Für Stadtamtsdirektor Gernot Zottl ist erstaunlich, welche Bandbreite an Emotionen dieses Thema auslöst.

Doch worum geht es hier eigentlich genau? Das besagte Waldstück ist für die Bestattung von Urnen bzw. wie es scheint als Naturbestattungsanlage genutzt worden, obwohl das derzeitige Recht das an dieser Stelle so nicht vorsieht. Darum wurde der Waldfriedhof fürs erste stillgelegt, um Fragen zu klären und Rechtsunstimmigkeiten gegebenenfalls aus dem Weg zu räumen.

Sind Einzelbestattungen im „Urnenwald“ erlaubt?

Vorausgehend und auf den Punkt gebracht ist es hier um die Frage gegangen, ob im sogenannten „Urnenwald“ Beisetzungen auf Basis von Einzelbewilligungen zulässig sind oder ob auf dieser Waldfläche nicht aufgrund der vorliegenden Rahmenbedingungen bereits eine Naturbestattungsanlage betrieben wurde.

Diese Unterscheidung ist deshalb äußerst relevant, da die Abklärung dieser Frage für die rechtskonforme Behandlung von Ansuchen dieser Art in jedem Fall eine Grundvoraussetzung ist. „Das Landesverwaltungsgericht“, so Mag. Zottl, „ist im konkreten Fall der Meinung gefolgt, dass es sich bereits um eine Naturbestattungsanlage handle.“

Eigentümer ist ein Bestattungsunternehmen

Aufgrund der mangelnden Rechtgrundlage für die Errichtung eines solchen „Waldfriedhofs“ an dieser Stelle musste die Stadtgemeinde in weiterer Folge die Notbremse ziehen. Das Problem in diesem Fall liege laut dem Bürgermeister aber auch darin, dass das zur Urnenvergrabung genutzte Waldstück Eigentum eines Bestattungsunternehmens ist und somit auch ein finanzielles Interesse dahinter liegen könnte, was ebenfalls zu untersuchen ist.

Fakt ist, dass eine Nachfrage nach Naturbestattungen von Seiten der Bevölkerung besteht und man sich daher als Gemeinde keinesfalls generell vor diesem Anliegen verschließen möchte.

Rechtliche Rahmenbedingungen müssen geschaffen werden

In Ternitz selbst wird momentan zwar keine Naturbestattungsanlage geplant, aber um eine solche dort und anderswo errichten zu können, müssen vorab die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Denn erst wenn diese einwandfrei passen, geeignete Flächen zur Verfügung stehen und sich für den konkreten Betrieb einer derartigen Anlage die richtigen Partner finden, ist diese Art der Bestattung umsetzbar.

Dabei hat die Rechtkonformität oberste Priorität, die in jedem Einzelfall geprüft werden muss. „Ob eine Bewilligung erteilt werden kann oder ein Ansuchen abgewiesen werden muss, ist das Ergebnis eines Ermittlungsverfahrens und hängt nicht von persönlichen Meinungen einzelner Akteure ab“, erläutert der Stadtamtsdirektor. Und das gilt selbstverständlich auch im Fall dieses „Urnenwaldes“, weswegen eine Rechtsprüfung eingeleitet wurde.

Verwaltungsgerichtshof muss Konsens finden

Auf Basis dessen und um in Zukunft solche unklaren Fälle in Sachen Naturbestattung zu vermeiden, sieht der Ternitzer Bürgermeister Rupert Dworak einen der nächsten wichtigen Schritte darin, dass der Verwaltungsgerichtshof im niederösterreichischen Bestattungsgesetz einen generellen Konsens für Glaubensgemeinschaften und Gemeinden findet.

Zottl ergänzt: „Das Thema Naturbestattung ist derzeit tatsächlich nur sehr ungenau geregelt. Das schafft natürlich Spielräume, die jetzt durch die Rechtsprechung geschlossen werden müssen. Eine diesbezügliche Novelle des NÖ Bestattungsgesetzes könnte hier Abhilfe und Rechtssicherheit schaffen.“

Auf die Frage, welche weiteren Vorgangsweisen im Fall des Urnenwaldes geplant sind, antwortet Gernot Zottl: „Derzeit keine. Meine Hoffnung ruht auf einer raschen und inhaltlich gelungenen Novelle des NÖ Bestattungsgesetzes. Erst wenn diese vorliegt, ist es sinnvoll, hier weiterzudenken.“

Vor weiteren Gesprächen zu diesem Thema verschließe man sich von Seiten des Bürgermeisters und des Stadtamtdirektors jedenfalls nicht. 
Es bleibt abzuwarten, wie es im besagten Fall weitergeht – die bisher beerdigten Urnen haben, wie es scheint, jedenfalls bleibend ihre letzte Ruhe im Mahrersdorfer Wäldchen gefunden.