Seit 2021 konnten bereits 81 Geschwindigkeitsanzeigen gefördert werden.
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Unterstützung für Gemeinden beim Kauf von Geschwindigkeitsanzeigen
Im Nahbereich von Schulen und Kindergärten kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen für Kinder. Grund dafür ist meist die überhöhte Geschwindigkeit der Fahrzeuglenker, selbst wenn diese Bereiche sehr oft bereits durch Schutzwege, Tempobeschränkungen oder bauliche Maßnahmen abgesichert sind. Um Autofahrer deshalb insbesondere in diesen Bereichen auf ihre Geschwindigkeit und auf Fußgängerüberquerungen aufmerksam zu machen, wird eine Verkehrssicherheitsaktion heuer fortgeführt.
Im Rahmen dieser Aktion werden Gemeinden beim Kauf mobiler Geschwindigkeitsanzeigen unterstützt, wenn sie eben rund um Schulen und Kindergärten aufgestellt werden.
„Die elektrischen Tafeln sensibilisieren die Lenker für ihr Tempo, bremsen Schnellfahrer ein und erhöhen die Verkehrssicherheit für die Jüngsten in der Gesellschaft. Die bisherige Aktion war sehr erfolgreich. Die erhobenen Daten haben gezeigt, dass das angestrebte Ziel einer allgemeinen Temporeduktion tatsächlich erreicht werden konnte“, so Verkehrsreferent Landesrat Sebastian Schuschnig.
Mobile Geräte verhindern Gewöhnung
Die mobilen Geräte haben den Vorteil, dass durch ihre flexible Anbringungsmöglichkeit der Gewöhnungseffekt der Fahrzeuglenker ausbleibt und damit je nach Bedarf auch andere sensible Bereiche innerhalb einer Gemeinde abgedeckt werden können. Gefördert wird pro Jahr und Gemeinde eine Geschwindigkeitsanzeige und zwar mit der Hälfte der Anschaffungskosten bzw. einem Maximalbetrag von 2.500 Euro.
Seit 2021 konnten bereits 81 Geschwindigkeitsanzeigen gefördert werden. „Dadurch sank nachweislich nicht nur die durchschnittlich gefahrene Geschwindigkeit in sensiblen Bereichen, sondern die Geräte lieferten aufgrund ihrer Speicherfunktion auch nützliche Verkehrsdaten“, so Schuschnig. Zudem können aus den Anlagen Erkenntnisse über die mögliche Steigerung der Brems- bzw. Anhaltebereitschaft an Überquerungen gewonnen werden. Diese Daten sollen in die zukünftige Planung von Schutzwegen einfließen.
Anträge können von Gemeinden ab Februar gestellt werden.