Landesrat Martin Zauner mit Bürgermeister Harald Humer.
© Land Salzburg/Büro Zauner
Strobl kann ab sofort Hauptwohnsitze kontrollieren
Was seit gut vier Monaten in St. Gilgen möglich ist, ist ab sofort auch in der Nachbargemeinde Strobl am Wolfgangsee möglich. Die Flachgauer Gemeinde wurde von der Landesregierung als juristische Person zum grundverkehrsrechtlichen Kontrollorgan bestellt. Damit kann der Ort das Hauptwohnsitzgebot nun selbst und ohne Umwege kontrollieren und so illegale Zweitwohnsitze bekämpfen.
Strobl verfügt über rund 1.600 Wohnsitze und bis zu 500 Nebenwohnsitze. Mit seinem Nachbarort am Wolfgangsee ist die Kommune nicht ganz vergleichbar, da es im Gegensatz zu St. Gilgen keine gewidmeten Zweitwohnsitzgebiete gibt.
Durch die Bestellung der Gemeinde als Kontrollorgan können Gemeindebedienstete und weitere von der Gemeinde beauftragte Personen die Einhaltung des Hauptwohnsitzgebots nach dem Erwerb von Immobilien offiziell kontrollieren.
„Ganz ohne Zwischenschritt mit einer weiteren Behörde. Mit diesem Angebot wird auch ein Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet”, stellt Landesrat Martin Zauner fest. Er betont: „Gerade in Regionen, die stark vom Tourismus geprägt sind, kommt es immer wieder zu Nutzungskonflikten um Wohnraum. Unser Ziel ist klar: keine illegalen Zweitwohnsitze, keine spekulativen Leerstände und keine Scheinhauptwohnsitze. Mit dem Bescheid wird in Strobl hier ein Riegel vorgeschoben. Denn die Gemeinden können die Kontrollen ganz einfach selbst in die Hand nehmen. Es freut mich, dass nach St. Gilgen nun die zweite Gemeinde im Bundesland von dieser Möglichkeit Gebrauch macht. Das Angebot des Landes wird hier immer besser angenommen.“
Zweitwohnsitzer verteuern das Wohnen
Strobl kämpft schon seit längerer Zeit mit einer Zweitwohnsitzproblematik.
„Wir haben einen Altbestand, der noch in die 1960er-Jahre zurückreicht. Aber auch heutzutage sind die Menschen in puncto Fake-Hauptwohnsitz sehr kreativ. Wir haben etwa Ehepaare aus anderen Bundesländern mit schulpflichtigen Kindern, bei denen ein Partner bei uns vor Ort als Hauptwohnsitz gemeldet ist“, sagt Bürgermeister Harald Humer und ergänzt: „Es kann nicht sein, dass der jungen einheimischen Bevölkerung Wohnraum entzogen wird und dadurch die Immobilienpreise befeuert werden. Mit der neuen Möglichkeit hoffen wir, noch effektiver gegen den Missbrauch vorgehen zu können. Insbesondere der Austausch mit Gemeinden derselben Problematik ist positiv – wir müssen nicht alle das Rad neu erfinden.“
Zusammenarbeit zwischen Land und Gemeinde
Die gesetzliche Grundlage für die Bestellung eines grundverkehrsrechtlichen Kontrollorgans bildet das Grundverkehrsgesetz des Landes. Hier gab es 2023 eine entsprechende Änderung.
„Die Kontrollorgane in den Gemeinden sind unser verlängerter Arm vor Ort. Sie melden Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Grundstückstransaktionen. Die von der Gemeinde zur Durchführung der Überwachung eingesetzten Personen kennen die örtlichen Gegebenheiten, wodurch effiziente, engmaschige und zielgerichtete Kontrollen möglich sind. Mit St. Gilgen gibt es seit der Bestellung bereits einen regen Austausch“, sagt der Grundverkehrsbeauftragte und Referatsleiter Christoph Bachmaier. Landesrat Zauner ergänzt: „Interessierte Gemeinden können sich jederzeit bei uns melden. Innerhalb kurzer Zeit können auch hier Personen zum Kontrollorgan bestellt werden.“