PV Anlage vor Alpen
Die Innsbrucker Kommunalbetriebe
© BMNT Alexander_Haiden

Start der Photovoltaikförderung 2019

30. Januar 2019
Die österreichischen Ziele in Sachen Klima- und Umweltschutz sind ambitioniert: Wir wollen die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 36 Prozent gegenüber 2005 reduzieren und 100 Prozent des österreichischen Stroms aus erneuerbaren Energien erzeugen. Unser Erfolgsrezept: Eine nachhaltige Kombination aus Bewusstseinsbildung, effizienter Nutzung von Erneuerbaren und gezielter Unterstützung innovativer Umwelttechnologie

Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus stellt heuer acht Millionen Euro über die Abwicklungsstelle für Ökostrom (OeMAG) für den Fördertarif für PV und für Investitionsförderung bereit. Mit einer Engpassleistung von 5 kWp bis 200 kWp kann ein Fördertarif von 7,67 Cent/kWh beantragt werden. Für neu installierte PV-Anlagen werden im Rahmen der Tarifförderung zusätzlich 30 Prozent der Errichtungskosten als Einmalzuschuss, höchstens jedoch 250 Euro/kWp, gewährt.

Erneuerbare Energieträger haben längst den Sprung aus der Nische geschafft. Für eine erfolgreiche Energiewende müssen wir unsere Anstrengungen weiter verstärken. Die Energiewende ist mehr als ein Technologiewechsel, sie ist auch ein kulturelles Projekt: das Bewusstsein, dass wir eine neue Art zu arbeiten, zu konsumieren und zu leben brauchen.

Investitionszuschuss für PV und Speichertechnologie

15 Millionen Euro sind insgesamt als Investitionsförderung für PV-Anlagen und Stromspeicher verfügbar. Davon entfallen mindestens neun Millionen Euro auf PV. Bis 100 kWp ist ein Investitionszuschuss von 250 Euro/kWp möglich. Für Anlagen mit 100 kWp bis 500 kWh sind 200 Euro/kWp möglich. Maximal werden 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten gefördert.

Bei den Stromspeichern ist die Speicherkapazität relevant. Bei einer Speicherkapazität von mindestens 0,5 kWh/ kWp installierter Engpassleistung oder der Erweiterung einer bestehenden Anlage in diesem Ausmaß kann zusätzlich ein Investitionszuschuss von 500 Euro/kWh gewährt werden. Bis zu 10 kWh Speicherkapazität pro kW installierter Engpassleistung können gefördert werden. Maximal ist eine Förderung zwischen 45 und 65 Prozent der förderbaren Kosten möglich. Die Frist für die Inbetriebnahme ist auf 12 Monate ab Vertragsabschluss beschränkt.

Wenn wir die Grundstrukturen der Energieversorgung, der Siedlungen und des Verkehrs fit für die Energiewende machen, schützen wir das Klima, erhöhen die Wertschöpfung und schaffen zugleich Arbeitsplätze. Erneuerbare Energie ist ein wesentlicher Baustein einer nachhaltigen Energiezukunft, denn nur erneuerbare Energieträger sind langfristig verfügbar und erlauben eine CO2-neutrale Energienutzung.

Infos und Antragstellung

www.oem-ag.at/foerderung/