500 Euro Scheine | Thema VRV 2015

So funktioniert die Umstellung nach dem Überleitungssystem

Die Grundlage des Gemeindebund-Überleitungssystems ist, dass alle Informationen, welche für das neue Haushaltsrecht notwendig sind - mit Ausnahme der Vermögensbewertung – in den bestehenden Rechnungswesen-Systemen vorhanden sind.

Der Entwurf der VRV 2015 gibt keine Antwort auf die Frage, wie der Übergang vom bisherigen System auf die neuen Regeln erfolgen soll. Für die Verantwortlichen in den Gemeinden ist es aber wichtig, im Detail Rechenschaft auch über die Phase der Umstellung geben zu können. Jeder Umstellungsprozess – auch jener nach dem System des Bundes – muss daher damit beginnen, den Rechnungsabschluss nach den alten VRV 1997 dahingehend zu analysieren, was darin an Forderungen und Verbindlichkeiten enthalten ist (schließliche Reste, Verwahrgelder, Vorschüsse, Rücklagen, Darlehen usw.). Ergänzt man diese abgeleiteten Forderungen und Verbindlichkeiten um die Vermögensbewertung so kommt man zur Eröffnungsbilanz.



Das Überleitungssystem zeichnet sich nun dadurch aus, dass die Ausgangsdaten nach einem genauen Schema und auf den Cent abgestimmt aufbereitet werden. Daraus wird dann die Vermögensrechnung erstellt (Bilanz). Dann werden die vorhandenen Haushaltsdaten über die ohnehin bestehende Struktur des Rechnungsquerschnitts so aufbereitet, dass die Ergebnisrechnung und die Finanzierungsrechnung dargestellt werden können. Gleichzeitig bleibt aber der „alte Rechnungsabschluss“ bestehen.



Das Überleitungssystem ist daher nicht eine „abgespeckte Variante“ des neuen Haushaltsrechtes sondern geht über die geforderten drei Komponenten insoweit hinaus, als die bewährten Strukturen des „alten Rechnungsabschlusses“ nicht nur für die Eröffnungsbilanz verwendet, sondern darüber hinaus bewahrt werden. Die „alten Komponenten“ sind den Anwendern und Adressaten der Rechnungsabschlüsse in Gemeinde und bei den Aufsichtsbehörden vertraut, die hinzukommenden Komponenten sind exakt identifiziert und dokumentiert.



Vorteile des Überleitungsmodells:


  • Exakte Definition und Dokumentation der Umstellung („es kann nichts verloren gehen“)

  • Keine „Komplettumstellung“ der EDV notwendig

  • Keine „Umschulung“ der Mitarbeiter notwendig

  • Der Prozess der Umstellung kann selbstbestimmt durch die Mitarbeiter der Gemeinde durchgeführt werden

  • Kaum externe Beratungskosten – das Modell ist von Praktikern aus den Gemeinden entwickelt und basiert auf dem Knowhow kameraler Praktiker

  • Durch das Erhalten der alten Rechnungsabschlussinformationen ein „Mehr an Information“

  • Lerneffekt durch das Nebeneinander des alten Abschlusses und die abgeleiteten zusätzlichen Komponenten für die Ersteller und die Empfänger der Information (Unterschiede bleiben sichtbar)