Photovoltaik Anlage bei Gleisdorf
Für Sonnenkraftwerke hat das Land mit der neuen Verordnung Vorrangzonen definiert, die sich besonders gut für die PV-Nutzung eignen und bereits den entsprechenden Prüfungen unterzogen wurden.
© Anton Faustmann - stock.adobe.com

PV-Ausbau soll beschleunigt werden

2. Juni 2023
Die steirische Landesregierung hat das „Sachprogramm Erneuerbare Energie – Solarenergie mit 36 Vorrangzonen im Gesamtausmaß von 778 Hektar beschlossen. Es soll klare Rahmenbedingungen für den beschleunigten PV-Ausbau schaffen. Zugleich sollen hochwertige Böden geschützt werden und damit für Ernährungssicherheit gesorgt werden.

Im Programm wird festgelegt, dass die innerhalb der Vorrangzonen errichteten Anlagen eine Mindestgröße von zumindest einem Hektar haben müssen.

Unverändert bleibt die Tatsache, dass mit der durch das Sachprogramm festgelegten Eignung der Flächen für Photovoltaikprojekte keinerlei Verpflichtung für Grundeigentümer verbunden ist, entsprechende Projekte zuzulassen oder umzusetzen. Diese Befürchtung war im Zuge der Begutachtung mehrfach geäußert worden, die Entscheidung bleibt aber in der Hand der Eigentümer.

Priorität: Versiegelte und vorbelastete Flächen nutzen

Vorrangig werden für den PV-Ausbau Dach- und Fassadenflächen, bereits versiegelte Flächen (z. B. Parkplätze) und vorbelastete Flächen (Deponien etc.) herangezogen. Damit werden rund 40 Prozent des Ausbaubedarfes in diesen Bereichen realisierbar sein werden.

Hierfür wurde bereits 2021 das Baugesetz geändert und eine PV-Verpflichtung bei Neubauten festgeschrieben. Desweiteren fördert das Land Steiermark innovative PV-Doppelnutzungen, um zusätzliche Kosten abzufedern.

Die verbleibenden 60 Prozent müssen über Freiflächenanlagen gedeckt werden, vorwiegend durch kleinere Flächen (unter zwei Hektar) bzw. bereits vorbelastete Flächen zwischen zwei und zehn Hektar (zum Beispiel: Deponieflächen, an Straßen, Eisenbahn, Abbaugebieten, Gewerbegebiete, Kläranlagen etc.).

Gemeinden für Flächenwidmung zuständig

Die Widmung dieser Flächen fällt im Zuge der örtlichen Raumplanung in die Zuständigkeit der jeweiligen Gemeinde und wurde mit dem neuen Raumordnungsgesetz, das eine verpflichtende Energieraumplanung vorschreibt, geregelt. Alleine im Jahr 2022 wurde so der Weg für 200 Megawatt an installierter PV-Leistung in den steirischen Gemeinden freigemacht.

Vorrangzonen für Sonnenkraftwerke

Parallel dazu gibt es aber auch Bedarf für größere Freiflächenanlagen mit mehr als zehn Hektar Größe. Für solche Sonnenkraftwerke hat das Land mit der neuen Verordnung Vorrangzonen definiert, die sich besonders gut für die PV-Nutzung eignen und bereits den entsprechenden Prüfungen (Umweltschutz, Naturschutz, Landwirtschaft etc.) unterzogen wurden. Dadurch können auf diesen 36 Vorrangzonen in 33 Gemeinden mit einer Gesamtfläche von 778 Hektar rasch und ohne weitere große Genehmigungsverfahren PV-Anlagen errichtet werden.

Hochwertige Böden strenger geschützt

Mit der expliziten Ausweisung dieser PV-Vorrangzonen werden 99,3 Prozent der landwirtschaftlichen Vorrangzonen vor der Nutzung als Photovoltaik-Flächen geschützt – Flächen, die etwa für die landwirtschaftliche Nutzung und die Ernährungssicherheit einen hohen Stellenwert haben. Sie bleiben weiterhin der landwirtschaftlichen Produktion vorbehalten. So soll sowohl die Ernährungssicherheit als auch Energieversorgung ermöglicht und dafür gesorgt werden, dass der notwendige Sonnenkraft-Ausbau in der Steiermark in geregelten Bahnen verläuft.

Kritik

Der Bundesverband Photovoltaic Austria (PV Austria) kritisiert das Sachprogramm als kraftlos.

In Wirklichkeit stünden nach der Begutachtung und den berechtigten Einwendungen von Gemeinden, Errichter und Grundbesitzern nicht mehr als 500 Hektar für die heimische Sonnenstromerzeugung zur Verfügung.

Bereits nach dem Beschluss des Raumordnungsbeirates Mitte Mai hatte PV Austria die mangelhafte Ausweisung der zukünftigen PV-Zonen kritisiert und appelliert, das Programm zu überarbeiten und weitere Zonen mitaufzunehmen.

Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender von PV Austria, sieht die Ausbauziele für die Steiermark gefährdet: „Die Jubelchöre der Landespolitik in der Steiermark können wir in keinster Weise nachvollziehen. Der Beschluss dieses mangelhaften Sachprogramms ist bestenfalls ein Tropfen auf dem heißen Stein und steht im höchsten Widerspruch zu den Zielen der Klimapolitik und der Energiewende – und all das am Tag an dem bekannt wurde, dass es ab 2024 kein Russengas mehr geben wird!“