Plattformen mit mehr als 100.000 registrierten Usern und einem Umsatz von zumindest 500.000 Euro (im Vorjahr) werden dazu verpflichtet, klar rechtswidrige Inhalte binnen 24 Stunden nach Meldung zu entfernen.
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Paket gegen Hass im Internet

Das Gesetzespaket gegen Hass im Internet war schon lange angekündigt, nun wurde es präsentiert. Die rasche Löschung von Hasspostings soll nun rascher möglich werden, Plattformen wie Facebook sollen stärker in die Verantwortung genommen werden.

Als Bürgermeister oder Gemeinderat darf man nicht empfindlich sein. Dass man von unzufriedenen oder enttäuschten Bürgern beschimpft wird, kam auch früher vor. Im Internet ist es aber noch leichter, seiner Wut freien Lauf zu lassen. Gehetzt wird mit Vokabular aus der untersten Schublade bis hin zur Morddrohung. Vor allem in „Sozialen“ Netzwerken geht es oft keineswegs sozial zu.

Eine von KOMMUNAL Deutschland bei dortigen Kommunalpolitikern durchgeführte Umfrage zeigt, dass fast jede zweite Gemeinde bereit mit Hasspostings- oder -mails konfrontiert war. In Österreich wird die Situation nicht viel besser aussehen. Mit einem Gesetzespaket gegen „Hass im Netz“ will man Betroffene nun besser schützen. 

Löschung innerhalb von 24 Stunden

Herzstück des Pakets ist das Kommunikationsplattformen-Gesetz: Plattformen mit mehr als 100.000 registrierten Usern und einem Umsatz von zumindest 500.000 Euro (im Vorjahr) werden dazu verpflichtet, klar rechtswidrige Inhalte binnen 24 Stunden nach Meldung zu entfernen.

In nicht eindeutigen Fällen haben die Betreiber eine Woche Zeit, die Inhalte im Detail zu prüfen. Forenbeiträge bei österreichischen Medienunternehmen und Wikipedia sind im Gesetz aber explizit ausgenommen. 

Was kann gelöscht werden?

Um welche Straftatbestände geht es? Konkret genannt werden unter anderem Nötigung, gefährliche Drohung, beharrliche Verfolgung, fortdauernde Belästigung (Cybermobbing), Beleidigung, Erpressung, verschiedene Terrorismus-Tatbestände, Verhetzung und Verstöße nach dem NS-Verbotsgesetz.

Strafrahmen zehn Millionen Euro

Betroffene können künftig ein Formular, das von der Website des Justizministeriums heruntergeladen werden kann, ausfüllen und an das Gericht schicken. Der Richter kann ohne mündliche Verhandlung und Anhörung der Gegenseite einen Unterlassungsauftrag erteilen, wenn sich die Rechtsverletzung schlüssig aus den Angaben ableiten lässt. Der Auftrag richtet sich gegen den Täter und die Plattform. Sollten sie die Beleidigungen nicht löschen, drohen den Plattformen Strafen bis zu zehn Millionen Euro.

Plattformen, auf die das Gesetz zutrifft, müssen einen verantwortlichen Beauftragten ernennen, dem zum Beispiel Klagen zugestellt werden können. Bisher war es oft schwierig, einen Verantwortlichen ausfindig zu machen, sodass Opfer von Hasspostings lange auf die Löschung warten mussten.

Zudem müssen die Betreiber regelmäßig Berichte vorlegen, wie oft Meldungen über Hasspostings eingehen und wie viele davon gelöscht werden. Diese müssen viermal jährlich veröffentlicht und ständig auffindbar sein, wie es im Gesetzesentwurf heißt. 

Recht auf Auskunft

Es ist aber auch ein Schutz gegen „Overblocking“ vorgesehen: Damit ist gemeint, dass ein User das Recht hat, eine Überprüfung anzufordern, wenn er der Meinung ist, dass sein Kommentar oder Posting zu Unrecht gelöscht worden ist. Dieses Recht auf Auskunft haben auch jene, die einen vermeintlichen Hasskommentar melden, ohne dass die Seitenbetreiber reagieren.

„Rechtsstaat gilt auch im Internet“

Mit den Maßnahmen soll die „Gesprächskultur im Netz“ wieder zurückgewonnen werden, sagte Justizministerin Alma Zadić bei der Präsentation des Gesetzespakets. Es werde klargestellt, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist, sondern auch dort der Rechtsstaat gelte, betonte Zadić.

„Die Meinungsfreiheit wird weiter gewährleistet. Strafen gibt es nicht, wenn eine Plattform einmal ein Posting nicht löscht, sondern nur bei systematischen Verletzungen“, erläuterte Verfassungsministerin Karoline Edtstadler.

Für Frauenministerin Susanne Raab ist das Gesetzespaket „ein Meilenstein zum Schutz von Frauen und Mädchen, die im besonderen Ausmaß von Hass und Hetze im Netz betroffen sind. Ich weiß, es ist nicht leicht, den Mut aufzubringen, sich zu wehren, aber wir müssen die Opfer bestärken.“ 

Präsentiert wurde das Gesetzespaket gegen „Hass im Netz“ von der Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer und den Ministerinnen Alma Zadić, Karoline Edtstadler und Susanne Raab.
Präsentiert wurde das Gesetzespaket gegen „Hass im Netz“ von der Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer und den Ministerinnen Alma Zadić, Karoline Edtstadler und Susanne Raab. Foto: Regina Aigner

Kritik der Opposition 

Die Oppositionsparteien kritisierten den Gesetzesentwurf. Katharina Kucharowits, netzpolitische Sprecherin des SPÖ-Parlamentsklubs stößt sich daran, dass die Verantwortung zur Löschung von Inhalten wieder den großen Plattformen selbst übergeben werde. „Die Entscheidung, ob etwas verboten oder erlaubt ist, muss eine staatliche bzw. unabhängige Stelle treffen und nicht ein privater Onlinemonopolist“, fordert Kucharowits.

Ähnlich auch die FPÖ: „Statt österreichischer Juristen werden zukünftig Praktikanten von Großkonzernen – auf Zuruf – über Österreicher urteilen“, fürchtet die Verfassungssprecherin der FPÖ, Susanne Fürst. Sie sieht in dem Paket einen „weiteren Angriff auf die Grund- und Freiheitsrechte“. Unter dem Vorwand, eine bessere und schnellere Rechtsdurchsetzung zum Beispiel für Mobbingopfer gewährleisten zu können, wolle die Regierung missliebige Meinungen kriminalisieren lassen, so Fürst.

Dialog mit Online-Plattformen

Das Gesetzespaket wurde von den Online-Giganten Google, Facebook und TikTok kritisiert. „In den vergangenen Jahren haben wir intensiv mit verschiedenen Behörden zusammengearbeitet, um hier Änderungen vorzunehmen, die unsere Nutzerinnen und Nutzer online schützen“, teilte Google Austria mit und bekundete Zweifel am Gesetzesentwurf der Regierung. „Wir sind uns nicht sicher, wie sich dieses neue Gesetz auf die Grundrechte wie Meinungsfreiheit und den Zugang zu Informationen auswirken wird“, so Google. Ministerin Edtstadler lud daraufhin zu einem Gipfel ins Bundeskanzleramt, stellte aber bereits im Vorhinein klar, dass es keine großen Änderungen geben werde.

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