Friesach
Mit der neuen Verordnung wurden die Gestaltungsparameter für die örtlichen Entwicklungskonzepte, wie etwa Zeichen und Symbole, die verwendet werden dürfen, vereinheitlicht (Symbolbild Friesach).
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Kärnten

Örtliche Entwicklungskonzepte bekommen mehr Gewicht

20. Januar 2023
Mit dem neuen Kärntner Raumordnungsgesetz sind die Gemeinden verpflichtet, ihre örtlichen Entwicklungskonzepte anzupassen. Mit einer neuen Verordnung werden die Gestaltungsparameter für die örtlichen Entwicklungskonzepte vereinheitlicht. Um die Gemeinden dazu zu motivieren, die Konzepte rasch zu erneuern, wurde ein Förderpaket ins Leben gerufen.

 „Es ist eine neue Rechtsqualität“, bringt es Raumordnungsreferent Landesrat Daniel Fellner auf den Punkt: Die örtlichen Entwicklungskonzepte der Gemeinden sind nunmehr ausdrücklich in der Rechtsform einer Verordnung ausgestaltet und somit verbindlicher als bisher.

„Das örtliche Entwicklungskonzept der Gemeinde bildet die zentrale Grundlage für die räumliche Entwicklung und die planliche Gestaltung des Gemeindegebietes, sprich, es entscheidet darüber, wie die Gemeinde künftig aussehen wird. Das ist mehr als Grund genug, die Rechtsverbindlichkeit so festzuschreiben“, erläutert Fellner. Schließlich gehe es darum, den „Raum Kärnten“ verantwortungsvoll und enkeltauglich zu entwickeln, Naturschönheiten zu erhalten und „Sünden der Vergangenheit“ nicht zu wiederholen.

Gemeinden haben fünf Jahre Zeit

Mit dem Inkrafttreten des neuen Kärntner Raumordnungsgesetzes zu Beginn des Jahres 2022 wurden die Gemeinden verpflichtet, binnen fünf Jahren ihre örtlichen Entwicklungskonzepte anzupassen. Mit der neuen Verordnung, die nun beschlossen wird, wurden die Gestaltungsparameter für diese OEKs, wie etwa Zeichen und Symbole, die verwendet werden dürfen, vereinheitlicht.

Fellner: „Die Erneuerung ist in vielen Gemeinden schon dringend notwendig, da viele OEKs bereits mehrere Jahrzehnte auf dem Buckel haben und sich seit damals viel getan an“.

Förderung soll zu raschem Handeln motivieren

Um die Gemeinden dazu zu motivieren, das OEK rasch und vollinhaltlich zu erneuern, wurde ein umfangreiches wie attraktives Förderpaket ins Leben gerufen: Es gibt eine Grundförderung, die jene begünstigt, die das OEK rasch überarbeiten, das bedeutet, in den Jahren 2023 und 2024 gibt es 30.000 Euro Zuschuss vom Land, 2025 sind es 25.000 Euro und 2026 schließlich 20.000 Euro.

Für folgende frei wählbare Module gibt es extra Förderungen:

  • Baulandmobilisierung und Leerstandsaktivierung (5.000 Euro),
  • Stärkung von Orts- und Stadtkernen (5.000 Euro),
  • Freiraum und Landschaft (5.000 Euro),
  • Interkommunales Entwicklungskonzept (5.000, plus 2.500 pro weiterer teilnehmender Gemeinde, bis maximal insgesamt 12.500 Euro).
  • Für die professionelle Bearbeitung der wichtigen und zukunftsweisenden und damit verpflichtend zu berücksichtigen Themen Energieraumplanung und Klimaschutz gibt es 7.500 Euro an Förderung.

Der maximale Förderbetrag pro Gemeinde beträgt 55.000 Euro.

Fellner abschließend: „Damit geben wir den Verantwortlichen die Richtung vor und bieten gleichzeitig Anreize, sich mit dem wichtigen Thema Raumordnung und damit der zukünftigen Gestaltung unseres Bundeslandes auseinanderzusetzen“.