5 Politiker halten Plakat zu Autonomie
Direktor Michael Gugler, IKD, Landesrat Elmar Podgorschek, Landesrätin Birgit Gerstorfer, Landesrat Max Hiegelsberger und LAbg. Johann Hingsamer, Präsident des OÖ Gemeindebundes, präsentieren das neue Modell der Gemeindefinanzierung.



Objektiv, transparent, zielorientiert

4. April 2017
Oberösterreichs Gemeindefinanzierung wird ab 2018 auf völlig neue Beine gestellt. Das „Bittstellen“ vor dem jeweils zuständigen Landesrat soll einem transparenten Zuweisungsmodell weichen. Das Geld aus den Bedarfszuweisungen soll aus vier Töpfen verteilt werden.

Alles neu in der Gemeindefinanzierung heißt es im Land Oberösterreich. Auf Empfehlungen des Landesrechnungshofs basierend, wird die Verteilung der Bedarfszuweisungsmittel an die Gemeinden auf vier neue Säulen gestellt.



Nachdem schon im Jänner 2017 erste Details bekannt wurden, haben Landesrat Max Hiegelsberger, Landesrätin Birgit Gerstorfer, Landesrat Elmar Podgorschek, der oberösterreichische Gemeindebund-Präsident Hans Hingsamer und der Direktor für Inneres und Kommunales, Michael Gugler, das neue Modell im Detail in Linz präsentiert. Ziel der Reform ist, die Mittel nach objektiven Kriterien transparent und zielorientiert zu vergeben. Für Gemeinden soll dadurch größtmögliche Planungssicherheit geschaffen werden.



Hans Hingsamer:

„Seit Jahren hat der OÖ Gemeindebund die Vorteile einer Gemeindefinanzierung nach dem Modell Salzburgs aufgezeigt und gefordert. Landesrat Hiegelsberger hat diese Wünsche aufgegriffen und über seinen Auftrag wurde das Projekt Gemeindefinanzen NEU entwickelt. Mit Beginn des Jahres 2018 beginnen damit neue Zeiten für die oberösterreichischen Gemeinden. Gemeinden sind dann nicht mehr Bittsteller, sondern Partner eines Systems, bei dem Transparenz, Fairness und Berechenbarkeit die Grundlage für eine erfolgreiche Gemeindeentwicklung sein werden. Jede Gemeinde weiß im Vorfeld, mit welchen Mitteln bei der Projektfinanzierung zu rechnen ist. Jede Gemeinde bekommt mit dem Strukturfonds oder auch Härteausgleichsfonds eine Mindestausstattung an Finanzen. Die Mindestausstattung ist dann eine ganz wesentliche Basis für mehr Autonomie in den Gemeinden. Es soll dann keine Abgangsgemeinden mehr geben. Diese Finanzausstattung bedingt aber eine besondere Verantwortung der handelnden Entscheidungsträger in den Gemeinden. Wer bereit ist, eine entsprechende Eigenverantwortung an den Tag zu legen, wird besser wirtschaften können. Wer dazu nicht bereit ist, wird aber mit größeren Problemen rechnen müssen. Die Gemeinden bekommen einen viel größeren Entscheidungsspielraum. Kaum eine andere Maßnahme unterstützt föderales Handeln so stark wie dieses Projekt. Ein sorgsamerer Umgang mit den Finanzmitteln wird aber dort und da notwendig sein.

Zusätzlich unterstützt der Regionalisierungsfonds die Zusammenarbeit der Gemeinden und gibt jenen Gemeinden mehr Geld, die bereit sind, in der Aufgaben- und Dienstleistungserfüllung die Probleme gemeinsam zu lösen.

Diese Neuorganisation der Mittelverteilung ist gerade jetzt notwendig. Im neuen Finanzausgleich wurde fixiert, dass in den Bundesländern ein zusätzlicher, den Aufgaben entsprechender Ausgleich herzustellen ist. Das geschieht damit. Danke an alle, die hier mitgearbeitet haben.“

Fondsmodell auf vier Säulen



Im Zentrum der Gemeindefinanzierung NEU steht ein Fondsmodell verbunden mit einer verstärkten Beratungs- und Serviceleistung durch das Land Oberösterreich. Diese Säulen sind: der Strukturfonds, der Härteausgleichsfonds, der Regionalisierungsfonds und der Projektfonds.

Vom Strukturfonds sollen alle Gemeinden profitieren. Zur Verteilung stehen in Summe Budgetmittel in Höhe von 66 Millionen Euro zur Verfügung: 60 Millionen Euro Bedarfszuweisungsmittel und sechs Millionen Euro Landeszuschüsse aus der Strukturhilfe. Diese Budgetmittel sollen quartalsweise und vorab an die Gemeinden verteilt werden.



Der Sockelbetrag für jede oberösterreichische Gemeinde beträgt 30.000 Euro, unabhängig von deren Finanzkraft (insgesamt 13,170 Millionen Euro). Die Verteilung der übrigen Mittel erfolgt nach folgenden Kriterien: Allgemeine Verwaltungsleistungen (nach Einwohnerzahl), Kinderbetreuung und Pflichtschulaufgaben (nach Anzahl der 0- bis 14-Jährigen), Gemeindestraßen inkl. Winterdienst (je Straßenkilometer), Güterwege inkl. Winterdienst (je Straßenkilometer), Tourismus-aufgaben (bei Gemeinden mit mehr als 10.000 Nächtigungen).

Härteausgleichsfonds für finanzschwache Gemeinden



Ziel des Härteausgleichsfonds ist es, allen Gemeinden einen ausgeglichenen Haushalt zu ermöglichen. Für Gemeinden, die trotz der neuen Basisförderung aus dem Strukturfonds keinen Ausgleich erreichen können, wird der Härteausgleichsfonds eingerichtet. Er wird mit zehn Millionen Euro ausgestattet sein. Es erfolgt eine enge Begleitung und Beratung der Gemeinden im Rahmen des Gemeindeservices.



Der neue Regionalisierungsfonds wird mit jährlichen Bedarfszuweisungsmitteln von bis zu 15 Millionen Euro dotiert. Er dient der Anreizschaffung für kommunale Projekte im Zusammenhang mit Kinderbetreuungsstätten, dem Pflichtschulbereich, Amtsgebäuden, Bauhöfen, Veranstaltungsräumen, Bädern, Sportanlagen und Feuerwehrzeugstätten. Förderfähig sind regionale bzw. gemeindeübergreifende Kooperationsprojekte.



Der größte Fonds wird mit 70 Millionen Euro der Projektfonds. Mit diesem Fonds unterstützt das Gemeinderessort nach objektiven und transparenten Förderrichtlinien Gemeindeprojekte in den kommunalen Kernbereichen. Im Sinne der Deregulierung werden gleichzeitig die Förderprozesse modernisiert, vereinfacht und dereguliert.

Voranschläge werden intensiver geprüft



Grundlegende Änderung, die mit dieser Reform verbunden ist, ist, dass künftig schon die Voranschläge der Gemeinden bereits intensiver geprüft werden. Neben der Aufwandsvereinfachung für die Gemeinden, der durch den finanziellen Spielraum entsteht, kommt es zu einer Vereinfachung der Verwaltungsabläufe im Gemeinderessort. Diese Vereinfachung begründet sich darin, dass die Förderung von Kleinprojekten nun direkt durch die Finanzierung aus dem Strukturfonds abgewickelt werden kann. Die 5000-Euro-Grenze beim Investitionsvolumen oder der 18-Euro-Erlass für Abgangsgemeinden - sie durften nicht mehr als 18 Euro pro Einwohner für freiwillige Ermessensausgaben verwenden - sollen ab dem 1. Jänner 2018 der Vergangenheit angehören.