Bei der Pflege der Zukunft ist es aus heutiger Sicht undenkbar, dass eine Maschine quasi selbst Hand anlegt, und sei es nur bei der Körperpflege. Foto: shutterstock/maimu

Die Zukunft der Pflege

Dem Thema Pflege kommt – auch in Hinblick auf das beschlossene Ende des Regresses – in mehrfacher Hinsicht große Brisanz zu. Zum einen weiß niemand, wie es auf der Kostenseite weitergehen soll: Vor allem die Gemeinden haben Grund zur Sorge, dass sie wieder zum Handkuss kommen. Zum anderen gibt es nicht viele Alternativen.

parlamentarischen Enquete im April 2017 ab, dass die Sache „aus dem Ruder laufen wird“. Für die einen war damals der „Regress ein Problem für die Gerechtigkeit, weil er für viele Menschen de facto eine Erbschaftssteuer wäre“. Ein komplett neues Finanzierungsmodell wurde ebenso angedacht wie eine künftige jährliche Erhöhung des Pflegegeldes (dieses beträgt jährlich rund 2,5 Milliarden Euro, Anm.).



Die Enquete wurde auch dazu genutzt, die Verbesserung der Situation der Pflegekräfte, eine bundesweit einheitliche Personalbedarfsberechnung oder präventive Menschenrechtskontrollen auch im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung zu Hause zu diskutieren.

Finanzminister plädiert für ein „Mischsystem“



Finanzminister Schelling widmete sich damals vor allem der Finanzierbarkeit des Systems. Angesichts der demografischen Entwicklung werde „dieses Thema in Zukunft immer herausfordernder“. Er ging davon aus, dass das Pflegewesen bis etwa 2021 (bis dahin ist der Pflegefonds zur Unterstützung der Länder und Gemeinden verlängert) finanziert sei, bis spätestens 2020 müsse man aber über die weitere Finanzierung eine Entscheidung fällen.



Aus diesem Grund plädierte er für „kreative Lösungen, die langfristig halten“. Man müsse sich dabei nicht auf eine bestimmte Möglichkeit festlegen, sondern es könnte auch ein „Mischsystem“ geben. Die Breite der Lösungen gehe von einer Steuerfinanzierung über eine Versicherungslösung bis zu einer Versicherungspflicht.



Ende Juni wurde dann trotz aller warnenden Stimmen die Abschaffung des Pflegeregresses beschlossen. Die Gemeinden, die in fast allen Bundesländern die Pflege mitfinanzieren, wurden nicht gefragt.

685 Millionen Euro höhere Pflegekosten



Berechnungen des Fiskalrates haben unmittelbar nach Bekanntgabe der Entscheidung ergeben, dass „ohne Gegenmaßnahmen die Pflegekosten im Jahr 2021 um 685 Millionen Euro höher liegen würden als bislang budgetiert wurde“. Das würde, so der Fiskalrat, auch den sogenannten „Kostendämpfungspfad“, zu dem Länder und Gemeinden im Finanzausgleich verpflichtet wurden, deutlich überfordern. Dieser Pfad erlaubt Steigerungen der Bruttoausgaben für Pflege in diesem Zeitraum von 3,6 auf 4,5 Milliarden Euro. Mit den prognostizierten Steigerungen steigen diese Kosten aber auf 5,2 Milliarden Euro.“



Und was denkt die praktische Seite? Was die Gemeinden, die bei dem Thema ungefragt zum Handkuss kommen, darüber denken, brauchen wir hier nicht extra zu beleuchten. Es genügt, Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl zu zitieren, der in der August-Ausgabe von KOMMUNAL zum wiederholten Mal auf das Prinzip „Wer anschafft, zahlt, und wer zahlt, schafft an“ verwiesen hat.

Was sagt die Pflege-Seite?



Cornel Binder-Krieglstein, geschäftsführender Gesellschafter des Pflegespezialisten „Foqus“, meint auf Anfrage, dass in der Branche „niemand eine Ahnung hat, wie groß der Ansturm auf die Betten“ sein wird. „Aber wir stellen uns schon die Frage, wie der Bund das finanziell ausgleichen will.“



Er stellt eine einfache Rechnung auf: Bei einem Haus mit 60 Betten habe er 40, für die Gemeinde oder Land aufkommen würden, der Rest ist von Privaten belegt, eventuell mit einem kleinen Leerstand. Diese Auslastungslücke kommt im Übrigen hauptsächlich durch den verstärkten Ausbau der mobilen Pflege zustande. Fallen nun die 20 Betten der Privatzahler weg, ist ein Haus mit 40 Betten nicht lebensfähig. „Den Wegfall der Plätze für die Privatzahler muss man auffangen“, so Binder-Krieglstein.



Cornel Binder-Krieglstein, geschäftsführender Gesellschafter des Pflegespezialisten „Foqus“: „Niemand hat eine Ahnung, wie groß der Ansturm auf die Betten sein wird. Aber wir stellen uns schon die Frage, wie der Bund das finanziell ausgleichen will.“




Die zu erwartende verstärkte Nachfrage nach Pflegebetten macht ihm keine Sorgen, solange nicht jemand auf die Idee kommt, einen Anspruch auf einen Pflegeplatz zu verbriefen. „Dann würden wir wie vor rund zehn Jahren schnell wieder zu längeren Wartezeiten kommen.“



Rein rechtlich tritt das Aus für den Regress am 1. Jänner 2018 in Kraft, aber de facto „ist der Regress mit Bekanntwerden der Nachricht Ende Juni tot“, wie aus dem Gemeindebund zu erfahren ist. Seit der Bekanntgabe würde es keine Eintragung mehr in Grundbücher geben und Selbstzahlervereinbarungen auch nicht mehr. Gegen bestehende würden Anwälte Einspruch erheben.



Die Zukunft der Pflege ist also – zumindest aus finanzieller Sicht – derzeit mehr als offen. Aber wie sieht es mit der Pflege der Zukunft aus?

Pflegeroboter nicht in Sicht



Die vielzitierten Pflegeroboter wie das österreichische Vorreitermodell „Hobbit“, eine Entwicklung der TU Wien, wird es in Österreich wohl nicht so schnell geben, wie Binder-Krieglstein meint.



„Solange sich an Aussehen und Struktur der Roboter oder computergestützten Pflegehilfen nicht Gravierendes ändert, wird das nicht kommen. Diese Entwicklungen können zwar für kleine Handreichungen wie ein Glas Wasser holen oder eine Fernbedienung auffinden oder auch für die Herstellung von Kommunikation, falls das eine Person wünscht, eingesetzt werden, aber das war es auch schon.“



Es handelt sich dabei um die Ausführung „niederschwelliger, taktiler oder akustischer Möglichkeiten zur Kontaktpflege oder einfachste Hol- und Bringdienste“, wie es der Fachmann formuliert. Aus heutiger Sicht ist es aber zumindest undenkbar, dass eine Maschine quasi selbst Hand anlegt, und sei es nur bei der Körperpflege.



Dazu kommt, dass unser Kulturkreis ganz im Gegensatz zur fernöstlichen – sprich japanischen – Kultur bei Weitem nicht so technikbegeistert ist.



Es gibt zwar auch in Österreich mechanische Pflegeunterstützung, aber in überschaubarem Maß. „Wir setzen beispielsweise von Zeit zu Zeit mechanische Kuscheltiere ein, Katzen, die schnurren, wenn sie auf dem Schoß liegen und gestreichelt werden, oder eine Therapie-Robbe, die eine Interaktion mit Lebewesen simuliert“, berichtet Binder-Krieglstein.

Senioren wollen Ruhe und keine Kindergärten in Altersheimen



Andere anerkannte und bereits umgesetzte alternative Pflegemodelle wie Senioren-WGs oder Kindergärten in Altersheimen sind auch eher mit Vorsicht zu genießen. Binder-Krieglstein: „Bei den WGs stellt sich wieder die Frage nach dem erhöhten Betreuungsaufwand und bei den Kindergärten in den Heimen muss auch immer eine Aufsicht anwesend sein. Aus unserer Erfahrung gestaltet sich das so, dass die Senioren eher Ruhe wollen – was bei Kindergärten nicht immer gegeben ist. Und wenn Senioren in die Kindergärten gehen, muss man immer aufpassen, dass nicht einer über ein Kind stolpert oder einem auf die Finger steigt.“



Aus seiner Sicht führt an den klassischen Altersheimen kein Weg vorbei, denn nirgendwo sonst – auch nicht bei der mobilen Betreuung – ist dieser Umfang an multiprofessioneller, hochqualitativer Versorgung gegeben.



„Wer macht denn die Biografie-Arbeit (darunter versteht man die die Frage nach den Bedürfnisse der zu Pflegenden, welcher Arbeit sind sie früher nachgegangen, was könnte sie im Ruhestand interessieren usw.) und wo ist denn mehrmals pro Woche ein Apothekerdienst, ein Ärztedienst verfügbar? Oder eine Diätassistenz, eine Wundliegeprophylaxe, ein Neurologe, ein psychiatrischer Dienst, eine Überwachung des Flüssigkeitshaushalts?“ Das gibt es eben nur im Pflegeheim, so Binder-Krieglstein. „Es sind schon mehr Leute in der privaten Pflege zu Hause an so elementaren Dingen wie Wundliegen gestorben, als uns bewusst ist“, weist er auf ein gerne vernachlässigtes Problem hin. „In der privaten Pflege zu Hause sind meist weder die Fachleute noch die Möglichkeiten vorhanden, an diese Dinge zu denken.“

Wenig Einsatzmöglichkeiten für gering qualifiziertes Personal



Auch die immer wieder diskutierte Einsatzmöglichkeit für fachlich gering qualifiziertes Personal (de facto Langzeitarbeitslose) hält Binder-Krieglstein für „enden wollend“. „Das können allenfalls jüngere Ältere sein, die sich im Sinne kleiner Handreichungen wie Einkaufen oder Bingo spielen um die Älteren kümmern. Arbeitslose im Erwerbsalter sind wahrscheinlich kaum in großer Anzahl an dieser Tätigkeit interessiert – und die werden für diese Anforderungen in den seltensten Fällen ausgebildet sein – auch wenn sie das selbst wollen würden.

Die Kostenfrage ist ungeklärt



Die Zukunft der Pflege ist vor allem von der finanziellen Seite ein großes Fragezeichen. Weder ist der zu erwartende Ansturm auf die stationären Kapazitäten in Zahlen zu fassen, noch die Kosten für das benötigte Personal. Wer für diese Kosten aufkommen wird, steht in den Sternen.

Die von vielen ach so gepriesene Pflege der Zukunft mit Robotern wird auch keine Abhilfe schaffen. Es sind weder die Grundlagen vorhanden, noch sind sie in Sicht.

Erhöhung der Sozialhilfeumlagen durch Regress-Abschaffung droht



Durch die kürzlich beschlossene Verfassungsbestimmung in § 330a ASVG können die Länder de facto seit 29. Juli 2017 nicht mehr auf das Vermögen von stationär aufgenommenen Personen (beziehungsweise deren Erben und Geschenknehmer) zugreifen.



Unter völlig falschen Grundannahmen (wie das Weiterzahlen der bisherigen Selbstzahler oder keine Nachfragesteigerung bei Pflegeheimplätzen) ging der Bundesgesetzgeber dabei von – den Ländern und Gemeinden abzugeltenden – Mehrausgaben in Höhe von lediglich 100 Millionen Euro pro Jahr aus.



Nach verschiedenen Berichten von Länderseite ist ohne abfedernde Maßnahmen eher mit jährlich einer halben Milliarde Euro an Mehrausgaben zu rechnen. Falls hier nicht in den nächsten Wochen eine politische Einigung zustande kommt und der Bund die tatsächlichen Mehrausgaben trägt, droht 2018 nicht nur eine höchstgerichtliche Auseinandersetzung (Bruch des Paktums zum Finanzausgleich und Verstoß gegen die Konsultationsvereinbarung), sondern auch ein drastisches Ansteigen der Sozialhilfe-umlagen bzw. -beiträge der Gemeinden im zweistelligen Prozentbereich.