Apotheker bei der Schreibarbeit
Gibt es in einer Gemeinde bereits eine öffentliche Apotheke, so kann eine Bewilligung zur Haltung einer ärztlichen Hausapotheke erteilt werden, wenn die Entfernung zwischen dem Berufssitz des hauapothekenführenden Arztes und der Betriebsstätte der nächstgelegenen öffentlichen Apotheke mehr als sechs Straßenkilometer beträgt.

Neue Regelung versorgt ländlichen Raum

25. März 2016
Zehn Jahre war die umstrittene Hausapotheken-Regelung nun in Kraft. Am16. März 2016 wurde nun eine kleine, aber wichtige Reform der kritischsten Punkte vorgelegt.

Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser und Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer präsentierten eine gemeinsame Initiative der Parlamentsparteien zur Klärung der Nachfolgeregelung bei Hausapotheken im Parlament. Dieser gemeinsame Antrag hat nur zwei kleine Punkte, die freilich eine große Wirkung haben können. Der erste betrifft vor allem größere Gemeinden: Gibt es in einer Gemeinde bereits eine öffentliche Apotheke, so kann eine Bewilligung zur Haltung einer ärztlichen Hausapotheke erteilt werden, wenn die Entfernung zwischen dem Berufssitz des hauapothekenführenden Arztes und der Betriebsstätte der nächstgelegenen öffentlichen Apotheke mehr als sechs Straßenkilometer beträgt.

Übergabe wird leichter

Die zweite Änderung schafft eine große Erleichterung für all jene Ärzte, die nun in Pension gehen und ihre Praxis samt Hausapotheke, die gerade am Land eine nicht unwesentliche Einkunft darstellt, übergeben wollen. Statt bisher sechs darf künftig im Umkreis von vier Kilometern keine öffentliche Apotheke stehen, damit auch der Nachfolger eine Hausapotheke führen darf.



„Die Initiative der Gesundheitsministerin, das System der Hausapotheken neu zu regeln, ist für den ländlichen Raum besonders wichtig“, stellt die SPÖ-Kommunalsprecherin Marianne Gusenbauer-Jäger zum Ergebnis der Verhandlungen fest. Als Kommunalsprecherin sei sie immer wieder darauf hingewiesen worden, dass Hausapotheken für die gesundheitliche Versorgung von Gemeinden im ländlichen Raum besonders wichtig seien.



„Es ist unglaublich, welche Folgewirkungen das System der Hausapotheken mit sich bringt“, zeigt die Abgeordnete auf:


  • „Für viele Ordinationen konnte kein Nachfolger gefunden werden, weil die Hausapotheke nicht mit übergeben werden konnte.

  • Damit wurde der Ärztemangel im ländlichen Raum verschlimmert.

  • Die Versorgung der Bevölkerung im ländlichen Raum mit Medikamenten wurde ebenfalls schlechter.“








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130 Problemfälle gelöst



Auch Gemeindebund-Chef Helmut Mödlhammer ist zufrieden: „Natürlich lösen wir damit nicht alle Probleme, weitere Reformschritte müssen folgen. Aber wir schaffen zumindest in den dringendsten Fällen eine Erleichterung.“ Laut Angaben des Gesundheitsministeriums kann die neue Regel für ca. 130 Fälle angewandt werden, in denen die Hausapotheken dann erhalten bleiben können. „Das sind 130 Fälle, in denen sowohl die medizinische als auch die medikamentöse Versorgung in ländlichen Gebieten erhalten bleiben wird“, so Mödlhammer.