Gefördert wird die Errichtung von Eigenheimen, Reihen- und Doppelhäusern, sowie der Abbruch eines Wohnhauses, bei gleichzeitigem Neubau eines Eigenheims auf der entsprechenden Stelle.
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Neue Eigenheimförderung ab 2026
Die neue Eigenheimförderung des Landes OÖ tritt Anfang 2026 in Kraft und gilt bis 31. Dezember 2027. Neu ist, dass Eigentumswohnungen wie Eigenheime gefördert werden und erstmals auch Tiefgaragenstellplätze förderbar werden. Mit diesen Neuerungen soll die Eigenheimförderung breiter, moderner und flexibler werden.
Gefördert wird die Errichtung von Eigenheimen, Reihen- und Doppelhäusern, sowie der Abbruch eines Wohnhauses, bei gleichzeitigem Neubau eines Eigenheims auf der entsprechenden Stelle.
Aufgrund dieses breiten Gültigkeitsspektrums ist es möglich, alle Arten des Neubaus von Eigenheimen zu fördern, und so den Oberösterreichern möglichst wenig Grenzen bei der Verwirklichung ihres Traums zu setzen.
Wie wird gefördert?
Künftig wird die Förderung über ein Hypothekendarlehen mit einer Laufzeit von 35 Jahren geregelt sein, wobei die ersten zehn Jahre mit 1,5 Prozent fixverzinst sind. Für die restlichen 25 Jahre erfolgt eine variable Verzinsung auf Basis des 3-Monats-Euribors.
Wie hoch sind die Kosten?
Punktgenau können die Kosten nicht benannt werden, da der Wert von diversen nicht beeinflussbaren Faktoren abhängig ist – nimmt man jedoch den durchschnittlichen Wert der letzten Jahre, würde das Land OÖ bei – einer realistischen Anzahl von – 1.000 Fördernehmern rund 17,5 Millionen Euro in den „Häuslbauer“-Markt investieren. Ein wichtiger Impuls für die heimische Wirtschaft, das lokale Baugewerbe und die oberösterreichische Wertschöpfung.
Was ist neu?
Förderung von Eigentumswohnungen
Mit der neuen Eigenheimförderung geht das Land Oberösterreich einen Schritt in Richtung Planungssicherheit und reagiert auf die sich verändernden Bedürfnisse der Bevölkerung. Zudem hat sich das Land auch dazu entschieden, Eigentumswohnungen wieder wie Eigenheime zu fördern. Daher wird auch die Eigentumswohnungs-Verordnung novelliert: Die Käufer von Eigentumswohnungen erhalten ab nächstem Jahr die gleiche Förderung wie die Häuslbauer.
Damit soll die Wohnbauförderung der gesellschaftlichen Realität Rechnung tragen, dass sich der Eigentumsmarkt stabilisiert hat und wieder mehr Menschen – insbesondere in städtischen Ballungsräumen – Eigentum in Form einer Wohnung anstreben.
Tiefgaragenplätze erstmals förderbar
Neu ist außerdem, dass künftig auch Tiefgaragenplätze im Rahmen der Eigentumswohnungsförderung berücksichtigt werden können. Damit wird ein wesentliches Element moderner Wohnbauprojekte – die sichere und platzsparende Unterbringung von Fahrzeugen – in das Fördersystem integriert. Das erhöht den Komfort, wertet das Wohnumfeld auf und reduziert den oberirdischen Stellflächenbedarf.