Regionale Produkte und ein breites Sortiment: Josef Jagenbrein, Senior-Chefin Elfriede Jagenbrein, Landesrätin Verena Dunst und Vizebürgermeister Güter Kovacs im Nahversorgungsbetrieb in Sankt Georgen.
Foto: Bgld. Landesmedienservice

Nahversorgung und Buschenschanken gesichert

22. Februar 2018
Im Burgenland wurde eine in Österreich einmalige Landesrichtlinie zur Förderung von Nahversorgungs- und Buschenschankbetrieben geschaffen.

Eine Studie der Universität für Bodenkultur hat den aktuellen Stand der Nahversorgung im Burgenland erhoben. „Erschreckend dabei, dass landesweit bereits mehr als 70 von 171 Gemeinden über keine Nahversorgungsmöglichkeiten im Ort mehr verfügen. Dabei trägt die dörfliche Nahversorgung wesentlich zur Werterhaltung des lokalen Umfeldes bei und stärkt regionale Wirtschaftskreisläufe“, meint Marlene Hrabanek-Bunyai, Geschäftsführerin des Vereins „Unser Dorf“.



„Ich werde nicht länger zusehen, wie immer mehr Nahversorger und Buschenschanken zusperren müssen und die Dorfkerne nach und nach leer werden! Die lokale und regionale Versorgung muss langfristig abgesichert werden“, erläutert Landesrätin Verena Dunst, warum die Landesrichtlinie zur Förderung von Nahversorgungs- und Buschenschankbetriebe ins Leben gerufen wurde. Bis 2020 stehen dafür insgesamt knapp 1,7 Millionen Euro bereit.

Kurze Wege sind wesentlich



„Die Entfernungen zum Nahversorger ist der Bevölkerung wichtig. Erhebungen zeigen, dass eine kurze Entfernung – wir reden hier von einem bis drei Kilometer – notwendig ist, denn das ist jene Distanz, die man auch noch gerne zu Fuß geht oder mit dem Fahrrad zurücklegen kann, ohne auf ein Auto angewiesen zu sein“, sagt Florian Reinwald von der Universität für Bodenkultur in Wien.

Nahversorgung wird doppelt abgesichert



Die Nahversorgung wird doppelt über unterschiedliche Förderschienen abgesichert. So können sowohl Gemeinden und Vereine beim Referat Dorfentwicklung um Investitionsförderungen ansuchen, aber auch Nahversorgungsbetriebe und Buschenschanken über die Förderungen der Ländlichen Entwicklung unterstützt werden.



„Immer mehr Gemeinden und Bürgermeister erkennen die Notwendigkeit eines Nahversorgers im Ort und setzen von sich aus entsprechende Schritte, indem sie die geeignete Infrastruktur oder dementsprechende Räumlichkeiten in den Ortskernen zur Verfügung stellen“, betont Landesrätin Dunst, die die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Rahmen eines Informationsabends am 23. März 2018, um 18.00 Uhr, im BUZ in Neutal aktiv in die Initiative einbinden will.

Anfang April erster Förderaufruf



Bereits Anfang April dieses Jahres startet der erste Förderaufruf im Rahmen eins Blockverfahrens. Der erste Block wird 500.000 Euro aus Mitteln der Ländlichen Entwicklung zur Unterstützung von Nahversorgern und Buschenschanken enthalten und läuft bis Ende April. Gefördert werden Bau- und Einrichtungsinvestitionen, wie beispielsweise Verkaufsräume, ein Zu- oder Neubau, Betriebs- und Geschäftsausstattung, wie Verkaufspulte, Regale, die Anschaffung mobiler Verkaufsläden exkl. Trägerfahrzeug, maschinelle Ausstattungen, wie Kühlvitrinen oder Schneidmaschinen, aber auch betriebsnotwendige IT-Hard- und –Software.



Gemeinden und Vereine können laufend beim Referat für Dorfentwicklung um Förderungen ansuchen.