Tirol
Mehr Barrierefreiheit bei öffentlichen Veranstaltungen
„Mit der Gesetzesnovelle sollen Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer öffentlichen Veranstaltung, insbesondere Menschen mit Behinderungen, nach Möglichkeit keine oder nur noch geringe Barrieren vorfinden. Damit wird ein wichtiger Schritt zur Förderung der Inklusion gesetzt“, betont Landesrätin Astrid Mair.
Konkret wird festgehalten, dass Veranstalter durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen haben, dass Menschen mit Behinderungen ohne besonderes Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe Zugang zum Veranstaltungsgelände bzw. -gebäude haben. Zudem sollte auch gewährleistet sein, dass Menschen mit Behinderungen inhaltlich – beispielsweise mittels Angeboten in Leichter Sprache oder Gebärdensprache – an der Veranstaltung teilnehmen können, sofern dies technisch und wirtschaftlich umsetzbar ist.
Verstärkte und frühzeitige Einbindung der Feuerwehren
Um für noch mehr Sicherheit zu sorgen und das Zusammenspiel zwischen Veranstaltern und Feuerwehr weiter zu stärken, soll die Feuerwehr in Zukunft zudem bereits frühzeitiger in die Planung miteinbezogen werden, soweit dies erforderlich ist.
„Bei manchen Veranstaltungen ist es oft unerlässlich, bereits im Vorfeld Vorsorge für allenfalls notwendig werdende Feuerwehreinsätze zu treffen. Dafür ist es hilfreich, wenn die Feuerwehr bereits in der Planungsphase für Bereitschafts- und Präsenzdienste miteingebunden wird. Damit können die Sicherheitsstandards weiter erhöht und im Falle eines Notfalls noch raschere und effizientere Hilfsketten in Gang gesetzt werden“, zeigt sich auch Landesfeuerwehrkommandant Jakob Unterladstätter überzeugt.