
Bisher konnte lediglich Eisenstadt jederzeit kontrolliert werden. Foto: www.BilderBox.com
Landes-Rechnungshof darf Gemeinden prüfen
Seit 1. Jänner darf sich der Landes-Rechnungshof auch Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern genauer anschauen. Bisher war eine Prüfung von Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern nur über Auftrag der Landesregierung möglich. Lediglich die 13.000 Einwohner-Stadt Eisenstadt konnte jederzeit vom Landes-Rechnungshof geprüft werden.
Nun müssen auch die 170 anderen burgenländischen Kommunen damit rechnen, dass in ihre Gemeindebücher geschaut wird. Pro Legislaturperiode, also innerhalb von fünf Jahren werden zehn Gemeinden überprüft, sagt Landtagspräsident Christian Illedits im „Standard“.
Rechnungshofpräsident Andreas Mihalits kann mit dieser Einschränkung leben. „Es prüft ja auch die Gemeindeabteilung. Und wir wollen unbedingt vermeiden, dass es zu unkoordinierten Doppelprüfungen kommt.“ Die zahlreichen Kleingemeinden hätten dafür auch nicht die personelle Kapazität.
Außerdem, so Mihalits im „Standard“: „Wenn wir prüfen, prüfen wir fünf Jahre zurück, zumindest aber drei. So wollen wir Verzerrungen durch allfällige Einmaleffekte möglichst verhindern.“ Ein jeweils dreiköpfiges Team werde dann nicht bloß die unmittelbaren Finanzgebarung unter die Lupe nehmen. Sondern auch die, welche besonders gefährlich – weil bislang immer lange unsichtbar – sind, die bei den ausgelagerten Gesellschaften, wenn sie zu wenigstens der Hälfte im Gemeindebesitz sind. Das Prüfvolumen, so Mihalits, erhöhe sich durch die neue Regelung von 1,6 auf 2,2 Milliarden.