Konsum und Erwerb von Tabak und ähnlichen Erzeugnissen ist in ganz Österreich erst ab 18 Jahren erlaubt. Beim Alkoholkonsum gibt es jetzt in allen Bundesländern Verschärfungen.
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Jugenschutz ist jetzt (fast)einheitlich

Seit 1.1.2019 gelten neue und einheitliche Regeln für Kinder und Jugendliche in ganz Österreich. Lange haben die Bund und Länder um (fast) gleiche Regeln im gesamten Bundesgebiet gerungen. Nun ist es soweit: Keine Zigaretten unter 18 Jahren, neue Regeln bei Kauf und Konsum von Alkohol und (fast) einheitliche Ausgehzeiten.

In Österreich fällt der Jugendschutz in die Zuständigkeit der Bundesländer. Die Jugendschutzgesetze sollen junge Menschen unter 18 Jahren vor Gefahren und vor schädlichen Einflüssen auf ihre körperliche, geistige und soziale Entwicklung zu beschützen. Die Jugendschutzbestimmungen nehmen auch Erziehungsberechtigten, Pädagogen und Gastronomen in die Pflicht. Im letzten Jahr haben sich die zuständigen Jugendreferenten der Bundesländer gemeinsam mit Jugendministerin Juliane Bogner-Strauß auf gemeinsame und fast einheitliche Regeln geeinigt. Während man sich bei Rauchen und Alkohol in allen Bundesländern einigen konnte, war man sich bei den Ausgehzeiten für unter 16-Jährige nicht ganz einig. Mehr dazu weiter unten.

In fast allen Bundesländern gelten die neuen Rechte und Pflichten seit 1. Jänner. Oberösterreich, Salzburg und Wien führen die neuen Bestimmungen im 1. Quartal ein. Da aber auch dort dieselben gelten werden, sollten sich Jugendliche, Veranstalter und Erziehungsberechtigte an die Jugendschutzbestimmungen gewöhnen. Bei Besuchen in anderen Bundesländern sollte es dann keine Unklarheiten mehr geben.

Wir wollen uns hier nun die neuen Regeln im Detail anschauen:

Rauchen

Mit 1. Jänner 2019 ist in Österreich die Abgabe von Zigaretten, Tabakerzeugnissen, Wasserpfeifen sowie von elektronischen Produkten, die der Verbrennung oder Verdampfung dienen, an Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben verboten (laut § 2a TNRSG). Dabei ist es egal, ob Nikotin enthalten ist oder nicht. Diese Regelung umfasst auch folgende Produkte: Shisha, E-Shisha, E-Zigaretten, Kautabak, Schnupftabak etc.

Konsum und Erwerb von Tabak und ähnlichen Erzeugnissen ist in ganz Österreich erst ab 18 Jahren erlaubt.  Das Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) sieht dabei auch für Erwachsene ein grundsätzliches Rauchverbot in Schulen, bei schulbezogenen Veranstaltungen, in Räumen für schulsportliche Betätigung, Einrichtungen, wo Kinder und Jugendliche beaufsichtigt werden und in öffentlichen, wie auch privaten Verkehrsmitteln. Im PKW gilt ebenfalls Rauchverbot, wenn Kinder unter 18. Jahren im Auto mitfahren.

Alkohol

Beim Alkoholkonsum gibt es jetzt in allen Bundesländern Verschärfungen: Der Konsum von Alkohol unter 16 Jahren ist – wie bisher – verboten. Zwischen dem 16. und dem 18. Geburtstag dürfen Jugendliche nur mehr Bier, Wein, Sekt oder Most kaufen und trinken. Spirituosen und auch Mischgetränke, die gebrannten Alkohol enthalten, wie zum Beispiel Alkopops oder Cappy-Wodka sind erst ab 18 Jahren erlaubt.

Ausgehzeiten

Wie lange Jugendliche unter 16 Jahren alleine ohne Begleitung laut Gesetz unterwegs sein dürfen ist fast überall gleich. Die Ausgehzeiten stellen aber nur einen Rahmen dar. Dies bedeutet nicht, dass Jugendliche einen Rechtsanspruch auf darauf haben. Erziehungsberechtigte können stets kürzere Ausgehzeiten als das Gesetz festlegen. Sie dürfen sie aber nicht verlängern.

Wenn junge Menschen mit einer Aufsichtsperson über 18 Jahren unterwegs sind, gelten die Ausgehzeiten auch weiterhin nicht, sofern die Erziehungsberechtigten auch die Aufsicht auf sie übertragen haben. Das heißt Eltern müssen wissen, mit wem ihre Kinder unterwegs sind.

Die Regeln – und die kleinen Ausnahmen – im Detail: 

Bis zum 14. Geburtstag dürfen Jugendliche in fast ganz Österreich bis 23 Uhr unterwegs sein, aber in Oberösterreich maximal bis 22 Uhr. Salzburg hat für unter 12-Jährige eine strengere Grenze eingezogen. Dort müssen Kinder unter 12 um 21 Uhr zu Hause sein.

Zwischen dem 14. und 16. Geburtstag dürfen junge Menschen bis maximal 1 Uhr unterwegs. In Oberösterreich liegt die Grenze aber bei Mitternacht.  Ab 16 Jahren gibt es dann bundesweit keine zeitlichen Beschränkungen mehr.

Rechtliche Folgen bei Verstößen gegen die Jugendschutzgesetze der Bundesländer

Verstoßen Jugendliche gegen die Jugendschutzgesetze, begehen sie eine „Verwaltungsübertretung“. Die Art und die Höhe der Strafen können in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausfallen. Verstöße gegen andere Gesetze können über Verwaltungsstrafen hinausgehen und hohe Geldstrafen bis hin zu Haftstrafen nach sich ziehen. Bei Verstößen von Jugendlichen gegen den Jugendschutz können keine Ersatzfreiheitsstrafen verhängt werden. Das bedeutet, dass Jugendliche anstelle von Sozialstunden oder Geldstrafen keine Haftstrafe antreten dürfen.

Gastronomen sind, wie auch bisher, verpflichtet das Alter der Jugendlichen zu überprüfen. Außerdem müssen sie auch deutlich sichtbar auf die Altersgrenzen hinweisen. Wird gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßen, kann dies neben Geldstrafen (bis zu 20.000 Euro) auf zu einer Meldung an die Gewerbebehörde führen. Erziehungsberechtigte müssen dafür sorgen, dass ihre Kinder die Bestimmungen auch einhalten und müssen auch mit möglichen Strafen rechnen.