Neues Gemeinderatsmitglied in Anzug
Bereit für den Gemeinderat?

Was erwartet einen als frisch gewähltes Gemeinderatsmitglied?

Wer als Gemeinderat in Österreich kandidiert, ist in der Gemeinde fest integriert. Die Mitglieder des Gemeinderates bilden sozusagen das Parlament. Inhalt und Aufgaben des Gemeinderates bestehen insbesondere darin, für das Wohl der Bürger und Bürgerinnen in der Gesellschaft auf kommunaler Ebene zu sorgen.

Neu gewählte Gemeinderäte müssen sich insbesondere in den ersten beiden Monaten darum bemühen, in die richtigen Ausschüsse zu gelangen um die passenden Aufgaben für die Bürger zu erfüllen. Dort werden in kleinen Arbeitsgruppen diverse Themen behandelt. Dazu gehören beispielsweise Sport, Freizeit, Finanzen, Gesundheit, Kultur und Tourismus sowie Bildung, Unternehmen und Wirtschaft.

Folgende Erledigungen sind für neue Gemeinderäte notwendig

Damit Recht und Politik auf Gemeindeebene im Einklang funktionieren, gilt es für die frisch einberufenen Mitglieder des Gemeinderats alle nötigen Dokumente vorzulegen sowie sämtliche Formulare in Hinblick auf die Funktionsberechtigung korrekt auszufüllen. Die speziellen Regelungen, um als ordentliches Gemeinderatsmitglied agieren zu können, sind den meisten Menschen, die für einen Sitz im Gemeinderat kandieren, bereits bekannt. Denn wer sich in das Gemeinwesen mit seiner Stimme einbringen möchte, hat sich höchstwahrscheinlich schon länger mit den Statuten und Bestimmungen bzw. Regelungen auseinandergesetzt. Neuzugänge im Gemeinderat sollten tunlichst das folgende Zitat beherzigen:

Gemeinderat und Verwaltung sind wie Motor und Getriebe. Es läuft nur rund, wenn beides funktioniert.

Die neuen Organe der Gemeinde und ihre Aufgaben im Gemeinderat

Insbesondere die ersten beiden Monate können für neue Gemeinderäte prägend sein. Gleichgültig, welcher Partei sie auch angehören mögen, es gilt, sich an Regeln und Vorschriften zu halten. So überwacht der Gemeinderat die Gemeindeverwaltung und den Bürgermeister (Wollen Sie wissen wie viel ein Bürgermeister verdient?). Die Überwachung des Gemeinderates bezieht sich hierbei insbesondere auf die Ausführung der Beschlüsse. Der Rat in einer Gemeinde ist jedoch nicht für Angelegenheiten zuständig, welche dem Gemeindesenat, dem Gemeinderatsausschuss oder dem Bürgermeister zur souveränen Erledigung übertragen werden. Neue Gemeinderäte müssen langsam in ihre neue Funktion und in ihre neuen Aufgaben hineinwachsen. Dies kann gerade zu Beginn der Amtszeit herausfordernd sein, zumal sich oftmals bereits viele andere Gemeinderäte in der zweiten oder gar schon in der dritten Amtsperiode befinden.

In Vorarlberg gibt es nun ein Mentoring-Programm, welches sich an neu gewählte, weibliche Gemeindevertreter richtet.

Eine kleine Orientierungshilfe für frisch gewählte Gemeinderäte in Österreich

Frisch gewählte Gemeinderäte sollten aktiv arbeiten, sich adäquat vorbereiten, um dann auch nach bestem Wissen und Gewissen ihre Stimme abgeben zu können. Das ist die Hauptaufgabe für einen Gemeinderat. Und zwar einzig und allein zum Wohle der Gemeinde. Am Beginn der Laufbahn sind somit alle neuen Gemeinderäte verpflichtet, an sämtlichen anstehenden Ausschüssen und Sitzungen mitzuwirken. Es ist zu beachten, dass ein Gemeinderatsmitglied, ob neu oder schon länger dabei, nicht dreimal hintereinander unentschuldigt an Gemeinderatssitzungen fehlen darf. Für neue Mandanten sind derartige Erledigungen bzw. Pflichterfüllungen nicht selten eine neue Erfahrung. Ein Mandat zu verlieren, das ist für jeden neuen und ambitionierten Gemeinderat untragbar. Für all jene Kandidaten, die in den Gemeinderat einziehen dürfen, gelten von Anfang an diverse Rechte, Pflichten und Aufgaben. Innerhalb einer Gemeinde ist der Gemeinderat das Parlament und somit die gewählte Volksvertretung schlechthin.

Die Funktionsperiode von Volksvertretern in den österreichischen Gemeinden

Jedes einzelne Mitglied des Gemeinderats wird von den wahlberechtigten Bürgern in der Gemeinde für mehrere Jahre gewählt.

Wie oft wird der Gemeinderat in den österreichischen Bundesländern gewählt? (Stand August 2020)

  • Im Bundesland Burgenland wird der Gemeinderat alle 5 Jahre gewählt
  • Im Bundesland Kärnten wird alle 6 Jahre gewählt.
  • Im Bundesland Niederösterreich wird der Gemeinderat alle 5 Jahre gewählt.
  • Im Bundesland Oberösterreich wird alle 6 Jahre gewählt.
  • Im Bundesland Salzburg wird der Gemeinderat alle 5 Jahre gewählt.
  • In der Steiermark wird alle 5 Jahre gewählt.
  • Im Bundesland Tirol wird alle 6 Jahre gewählt.
  • In Vorarlberg wird der Gemeinderat alle 5 Jahre gewählt.
  • In Wien wird der Gemeinderat alle 5 Jahre gewählt. 

Diese Zeiten umfassen eine ganze Wahlperiode. Zu Beginn der neuen Karriere als Vertreter des Volkes auf Gemeindeebene erfolgt die Angelobung in den Gemeinderat. Hierfür müssen alle dafür notwendigen Dokumente vorab eingereicht werden. Persönliche Daten sowie die Angabe über die Ausübung des Berufs sind an der entsprechenden Behördenstelle vom neu in den Gemeinderat gewählten Mitglied zu hinterlegen.

Erst ab diesem Zeitpunkt ist das neue Mitglied des Gemeinderates dem Gesetze nach berechtigt, alle auf ihn zukommenden Rechte auszuüben. Die einzelnen Mitglieder des Rates sind sofort nach der Konstituierung des Gemeinderates als Organwalter für das Kollegialorgan tätig. Die Festsetzung der Funktionsdauer aller Gemeindeorgane wird den Landesgesetzgebern überlassen. Daher greifen auf Bundesebene unterschiedliche organisatorische Regelungen. Im Normalfall beträgt in Österreich die Funktionsdauer für Gemeinderäte fünf bis sechs Jahre (siehe Liste oben).

Was müssen neue Gemeinderäte bezüglich ihrem Einkommen und den Steuern beachten?

Zu dieser Frage gibt dieser Beitrag auf kommunal.at Auskunft.

Die rechtliche Stellung neuer Gemeinderatsmitglieder

Die Rechte der Mitglieder des Gemeinderates gelten ab der ersten Stunde ihrer Amtsperiode. So dürfen auch Neugewählte an den Sitzungen des Gemeinderates teilnehmen und zu den jeweils zu besprechenden Verhandlungsgegenständen ihre Meinung kundtun. Insbesondere die neuen Gemeinderäte sind diesbezüglich gut beraten, sich angemessen darauf vorzubereiten. Schließlich dürfen sie bereits in den ersten Wochen Anfragen und Anträge stellen. Natürlich können sie schon in ihrer ersten Gemeinderatssitzung ihr Stimmrecht ausüben.

Als neues Gemeinderatsmitglied ist es von Vorteil, sich für gewisse Themen dezidiert zu interessieren. So sind selbst „Frischlinge“ in der guten Position, als Mitglied des Gemeinderates das Recht auszuüben, all jene Akten einzusehen, die sich explizit auf die anberaumte Gemeinderatssitzung beziehen. Mitglieder des Gemeinderates besitzen das Recht, öffentlich die Amtsbezeichnung „Gemeinderat“ zu führen. Dies gilt selbstverständlich auch für die jüngsten Neuzugänge im Gemeinderat. Bei der Ausübung des Mandats sind alle Mitglieder des Gemeinderates frei und somit an keinen Auftrag gebunden.

Die Pflichten der Gemeinderatsmitglieder

Was die allgemeinen Pflichten des neuen Gemeinderatsmitgliedes anbelangt, so ergeben sich diese aus dem vorgesehenen gesetzlich-geregelten Gelöbnis. Bereits vom ersten Tag an gilt es für die neuen Gemeinderäte zu beachten, dass ihre amtliche Tätigkeit immer nur im Interesse der Gemeinde sein darf. Dieses umfasst Ordnung, Sicherheit, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und das wirtschaftliche Interesse ortsansässiger Unternehmen. Die Amtsverschwiegenheit ist jene Pflicht, die sowohl ein neues Gemeinderatsmitglied als auch ein aus dem Gemeinderat ausgeschiedenes Mitglied zu erfüllen haben.

Was sind die einfachgesetzlichen Rahmenbedingungen eines Gemeinderates?

In den Bestimmungen der meisten Gemeindeordnungen ist das Prinzip des freien Mandats ausdrücklich vorgesehen. Nicht nur auf nationaler Ebene, sondern auch auf Gemeindeebene ist das Prinzip der freien Mandatsausübung in der politischen Praxis diversen Einschränkungen und Zwängen unterworfen. Allen voran neue Gemeinderäte sollten daher in den ersten beiden Monaten ihrer Wahlperiode ganz besonders bemüht sein, dem sogenannten „Klubzwang“ nicht allzu sehr zu unterliegen.

Auch bei der Beendigung des Mandates gilt für jedes einzelne Gemeinderatsmitglied das Recht, das Mandat zu beendigen, und zwar aus freien Stücken. Die Gründe für die Niederlegung bzw. den Verzicht auf das Mandat sind auch ohne genaue Angaben zulässig. Auch der Zeitpunkt der Mandatsrückgabe kann vom Gemeinderatsmitglied eigenständig gewählt werden. Den Bestimmungen aller Gemeindeordnungen zufolge wird für das Wirksamwerden lediglich eine schriftliche Verzichterklärung vorausgesetzt.

Die Rechte und Pflichten eines Gemeinderats auf einen Blick

  • Gemeinderatsmitglieder haben das Recht auf freie Mandatsausübung und müssen nicht mit ihrer Partei stimmen.
  • Neue Gemeinderatsmitglieder können sofort an den Sitzungen teilnehmen und sprechen.
  • Neue Gemeinderatsmitglieder dürfen auch sofort Anträge stellen.
  • Neue Gemeinderatsmitglieder haben das Recht auf Akteneinsicht zur anstehenden Sitzung.
  • Gemeinderatsmitglieder können jederzeit und ohne Angabe von Gründen von ihrere Rolle zurücktreten.
  • Als Mitglied des Gemeinderats muss im Sinne der Gemeinde gehandelt werden (zB Sicherheit oder im Sinne ansässiger Unternehmen).
  • Gemeinderatsmitglieder dürfen nicht öfter als 3 Mal unentschuldigt bei Gemeinderatssitzungen fehlen.