Schelling erlässt einheitliche Budgetregeln
Die derzeitige "Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung" stammt aus 1997. Zeitgemäß sind die darin festgelegten Regeln nicht mehr: Die EU schreibt längst eine mehrjährige Finanzplanung vor und das veraltete System der kameralistischen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung wurde vom Bund bereits vor Jahren durch eine doppelte Buchführung ("Doppik") ersetzt. Einige Länder sind hier mittlerweile nachgezogen.
Neue Buchführung vorgeschrieben
Kritik gibt es auch an der mangelnden Transparenz und Vergleichbarkeit der Länderbudgets. So stellte der Rechnungshof wiederholt fest, dass die Länder die eigentlich zur Vereinheitlichung gedachten Budgetregeln unterschiedlich auslegen. So werden zentrale Begriffe (wie "Finanzschulden" oder "Rücklagen") unterschiedlich definiert, auch eine einheitliche Darstellung der Vermögenswerte fehlt. Ein genauer Vergleich der Budgets und Schulden von Ländern und Gemeinden ist damit nicht möglich.
Die neue Verordnung soll die meisten dieser Kritikpunkte nun beheben: Ländern und Gemeinden wird die Umstellung von der Kameralistik auf eine Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögensrechnung vorgeschrieben. Bestandteil wird laut Entwurf daher auch eine "Eröffnungsbilanz" über das Landesvermögen zum 1.1.2019 sein. Zentrale Begriffe wie "Finanzschulden", "Haftungen", "Rückstellungen" etc. werden genau definiert.
Gemeindeverbände ausgenommen
Nicht vorgeschrieben wird Ländern und Gemeinden allerdings eine mehrjährige Budgetplanung. Außerdem gilt die Verordnung zwar für Länder, Gemeinden sowie deren Tochterfirmen, nicht aber für Gemeindeverbände. Dies deshalb, weil zur Regelung dieser Punkte eine Änderung der Finanzverfassung nötig wäre.
Die Verordnung ist der mittlerweile zumindest fünfte Anlauf in Richtung einheitlicher Budgetregeln, seit der Bund sein eigenes Haushaltsrecht 2007 modernisiert hat. Eine verpflichtende Übernahme der neuen Bundesregeln durch die Länder scheiterte damals. 2010 versuchte das Finanzministerium eine Vereinheitlichung mittels 15a-Vereinbarung, ein Jahr später sollten die neuen Regeln gemeinsam mit der Schuldenbremse erlassen werden. Beide Male ohne Erfolg.
(APA)