Minister Schelling
Finanzminister Hans Jörg Schelling. Die Verordnung ist der fünfte Anlauf zu einheitlichen Budgetregeln.

Schelling erlässt einheitliche Budgetregeln

20. Oktober 2015
Finanzminister Hans Jörg Schelling hat die lange angekündigten einheitlichen Budgetregeln erlassen. Länder und Gemeinden über 10.000 Einwohner müssen die neuen Vorgaben ab dem Budget 2019 anwenden, alle anderen Gemeinden ab 2020. Spätestens bis dahin müssen sie ihre Budgets auf doppelte Buchführung umstellen und vergleichbare Angaben über Landes- und Gemeindefinanzen liefern.

Die derzeitige "Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung" stammt aus 1997. Zeitgemäß sind die darin festgelegten Regeln nicht mehr: Die EU schreibt längst eine mehrjährige Finanzplanung vor und das veraltete System der kameralistischen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung wurde vom Bund bereits vor Jahren durch eine doppelte Buchführung ("Doppik") ersetzt. Einige Länder sind hier mittlerweile nachgezogen.

Neue Buchführung vorgeschrieben

Kritik gibt es auch an der mangelnden Transparenz und Vergleichbarkeit der Länderbudgets. So stellte der Rechnungshof wiederholt fest, dass die Länder die eigentlich zur Vereinheitlichung gedachten Budgetregeln unterschiedlich auslegen. So werden zentrale Begriffe (wie "Finanzschulden" oder "Rücklagen") unterschiedlich definiert, auch eine einheitliche Darstellung der Vermögenswerte fehlt. Ein genauer Vergleich der Budgets und Schulden von Ländern und Gemeinden ist damit nicht möglich.



Die neue Verordnung soll die meisten dieser Kritikpunkte nun beheben: Ländern und Gemeinden wird die Umstellung von der Kameralistik auf eine Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögensrechnung vorgeschrieben. Bestandteil wird laut Entwurf daher auch eine "Eröffnungsbilanz" über das Landesvermögen zum 1.1.2019 sein. Zentrale Begriffe wie "Finanzschulden", "Haftungen", "Rückstellungen" etc. werden genau definiert.

Gemeindeverbände ausgenommen

Nicht vorgeschrieben wird Ländern und Gemeinden allerdings eine mehrjährige Budgetplanung. Außerdem gilt die Verordnung zwar für Länder, Gemeinden sowie deren Tochterfirmen, nicht aber für Gemeindeverbände. Dies deshalb, weil zur Regelung dieser Punkte eine Änderung der Finanzverfassung nötig wäre.



Die Verordnung ist der mittlerweile zumindest fünfte Anlauf in Richtung einheitlicher Budgetregeln, seit der Bund sein eigenes Haushaltsrecht 2007 modernisiert hat. Eine verpflichtende Übernahme der neuen Bundesregeln durch die Länder scheiterte damals. 2010 versuchte das Finanzministerium eine Vereinheitlichung mittels 15a-Vereinbarung, ein Jahr später sollten die neuen Regeln gemeinsam mit der Schuldenbremse erlassen werden. Beide Male ohne Erfolg.



(APA)