Facebook-Seite  - Nahaufnahme
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Müssen Gemeinden ihre Facebook-Seite löschen?

Mehrere Landesverbände des Gemeindebundes raten den Gemeinden ihre Facebook-Seiten inaktiv zu stellen bzw. zu löschen. Grund dafür ist die neue DSGVO, wonach Betreiber von Facebook-Seiten bei Datenverstößen mithaften.

Anlass für die Besorgnis ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Demnach haften Betreiber von Facebook-Seiten für (potentielle) Datenverstöße mit.

In dem Urteil wurde festgestellt, dass Facebook UND der Seitenbetreiber die Verantwortung für die Einhaltung des Datenschutzes haben – wenn auch nicht im selben Ausmaß.

Konkret geht es um den "Insights"-Button, der darüber informiert, wie viele Seitenaufrufe es gibt, die Anzahl der Interaktionen und die Reichweite. Das EuGH-Urteil ist eine Vorabentscheidung für den Deutschen Gerichtshof in einer innerstaatlichen Angelegenheit. Das Verfahren in Deutschland ist aber noch offen.

Hinweis auf die Facebook-Seite stellen

Bis zu einer Klärung der Frage rät Christian Schweighofer, Leiter der Abteilung Recht und Personalrecht und FH-Lektor der FH Oberösterreich, in einem Beitrag für Kommunalnet folgenden Hinweis auf der Facebook-Seite anzubringen:

„Lieber Betrachter unserer Facebook-Fanpage!

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seiner Entscheidung vom 05.06.2018 ausgesprochen, dass Betreiber von Facebook-Fanpages aus datenschutzrechtlicher Sicht auch "Verantwortlicher" für die Verarbeitung der Daten durch Facebook gemeinsam mit Facebook sind. Facebook-Pages arbeitet im Bereich des Reiters "Insights" mit sogenannten Cookies, die dein Verhalten auf unserer Fanpage mitschreiben. Auf dieser Basis sind die Auswertungen, die du in "Insights" siehst, erst möglich. Dadurch haben wir als Betreiber der Fanpage eine Mitverantwortung - zumindest laut EuGH. Allerdings haben wir auf Facebook keinen Einfluss, die Funktion "Insights" zu deaktivieren. Dennoch hat Facebook zwischenzeitlich am Reiter "Insights" gearbeitet. Wir wissen aber nicht, ob damit auch die zugrundeliegenden Funktionen im Hintergrund deaktiviert worden.

Aus diesem Grund hat die FH OÖ bei Facebook Ireland Ltd eine Beschwerde mit der Aufforderung, die Entscheidung über die Verwendung von "Insights" in die Sphäre der Benutzer zu verlagern, eingebracht und unter Vorgabe einer einmonatigen Umsetzungsfrist eine weitere Beschwerde bei der österreichischen Aufsichtsbehörde gem Art 77 DSGVO angekündigt. Wenn du also ganz sicher sein willst, dass dein Surfverhalten von Facebook nicht mitgeschrieben wird, darfst du diese Seite vorerst nicht mehr einsehen.

Mit freundlichen Grüßen, dein Facebook-Pagesbetreiber

Experte rät zum Abwarten

Reinhard Haider, Amtsleiter in Kremsmünster und E-Government-Beauftragter des OÖ Gemeindebundes, rät dazu „Fanseiten“ nicht gleich zu löschen, sondern erst einmal abzuwarten. „Schließlich ist ja nicht nur Facebook betroffen, sondern in weiterer Folge auch andere soziale Medien. Trotzdem sollte sich jede Behörde dem Restrisiko bewusst sein. Die finale Entscheidung liegt klarerweise bei der Gemeinde.

Jedenfalls gilt diese Empfehlung vorbehaltlich einer möglichen Entscheidung der Datenschutz-Aufsichtsbehörde in Österreich. Die Empfehlung ist zwar begründet, könnte aber vor Gericht anders gesehen werden und auch eine Schadenersatzpflicht auslösen“, so Haider auf Kommunalnet.

Warnung auch vor WhatsApp

Erwin Dirnberger, Präsident des Steiermärkischen Gemeindebundes“, rät Bürgermeistern auch auf WhatsApp zu verzichten. Vor allem mit dem Diensthandy und für die Weitergabe schützenswerter Daten sollte WhatsApp nicht verwendet werden, weil es gehackt werden könnte.