Ernst Schöpf
Ernst Schöpf: " Um negative Auswirkungen auf die Tourismusbranche und die Wohnsituation in städtischen und tourismusintensiven Gemeinden zu vermeiden, gilt es, klare und gleiche Spielregeln für alle zu schaffen."

Für Airbnb und Co sind klare Spielregeln erforderlich

Airbnb und ähnliche Buchungsplattformen erfreuen sich auch in Tirol großer Beliebtheit. Bereits seit geraumer Zeit werden auch die steuerlichen und rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit diesen Buchungsplattformen diskutiert.

Offensichtlich werden nur für einen Teil der vorhandenen Angebote die gesetzlichen Abgaben bezahlt. Es gibt daher vor allem in touristischen Regionen eine starke Schieflage zwischen gewerblichen Vermietern, die ihre Steuern zahlen, und Vermietungen über Plattformen, über die oftmals keine Steuern und Abgaben abgeliefert werden. Es gilt daher das entstandene Schlupfloch zu schließen, um weitere negative Auswirkungen auf die Tourismusbranche hintanzuhalten. 

Um für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen, hat die Bundesregierung im Rahmen des digitalen Steuerpakets eine Meldepflicht für alle Buchungsplattformen angekündigt. Auch eine Registrierungspflicht für Vermieter soll es künftig geben.

„Tiroler Modell“ bringt Meldepflicht für alle Formen der Beherbergung 

Weil sich der Bund mit diesem Vorschlag zu viel Zeit gelassen hat, hat die Tiroler Landesregierung bereits einige Wochen zuvor die Einführung einer Meldepflicht für alle Formen der Beherbergung zu touristischen Zwecken angekündigt. Diesbezüglich soll das Tiroler Aufenthaltsabgabengesetz – unabhängig von den Bestrebungen des Bundes - noch im Juli-Landtag geändert werden, damit die entsprechenden Regelungen noch vor Beginn der Wintersaison in Geltung treten können.

Konkret sieht das „Tiroler Modell“ eine Meldepflicht für alle Formen der Beherbergung zu touristischen Zwecken bei der Gemeinde als Meldebehörde samt Kundmachung dieser Registrierung mittels Plakette im Eingangsbereich der Unterkunftseinheit vor. Bei Nichtvorliegen der Registrierung drohen im Fall der Beherbergung von Gästen hohe Geldstrafen. 

Gericht: Airbnb-Vermietung erfordert Gewerbeberechtigung

Bei der Frage wann eine gastgewerbliche Tätigkeit vorliegt, hat zuletzt auch ein Urteil des Landesverwaltungsgerichts Tirol (LVwG Tirol, 25.02.2019, LVwG-2018/15/1757-5) für Aufsehen gesorgt.

In diesem (noch nicht rechtskräftigen Urteil) kam das Landesverwaltungsgericht zum Ergebnis, dass die wiederholte kurzfristige Vermietung zweier Ferienwohnungen über die Internetplattform Airbnb im konkreten Fall keine klassische (von der Gewerbeordnung ausgenommene) Raum-/Privatzimmervermietung, sondern eine gewerbliche Tätigkeit darstelle und demnach eine Gewerbeberechtigung erfordere.

Diese Entscheidung ist von großer praktischer Relevanz, müssen sich doch jetzt zahlreiche Vermieter ohne Gewerbeberechtigung überlegen, ob sie noch eine privilegierte Raum-/Privatzimmervermietung betreiben oder schon gastgewerblich tätig sind.

Dass die kurzfristige Vermietung von Wohnraum abgesehen von rechtlichen Problemstellungen auch immer mehr zum politischen Thema wird, zeigen die Bestrebungen der Landeshauptstadt Innsbruck, die diese Entscheidung zum Anlass nehmen will, bei den rund 1200 bis 1500 in Innsbruck über Airbnb verfügbaren Wohnungen entsprechende gewerberechtliche Prüfungen einzuleiten.

Durch diese Maßnahme soll Wohnraum, der für ganzjährige Vermietung geeignet ist, vermehrt auch wiederum diesem Verwendungszweck zugeführt werden.   

Ich bin der Meinung, dass Airbnb und Co. unser vorhandenes touristisches Angebot sinnvoll ergänzen können. Um negative Auswirkungen auf die Tourismusbranche und die Wohnsituation in städtischen und tourismusintensiven Gemeinden zu vermeiden, gilt es aber, klare und gleiche Spielregeln für alle zu schaffen.