Arbeiter baut Wärmedämmung ein
Die Dämmung von Wänden wird gefördert.
© BMNT/Alexander Haiden

Förderung für klimafreundliche Heizsysteme

1. März 2019
Die Umsetzung der österreichischen Klima- und Energiestrategie #mission2030 leitet das Ende des fossilen Zeitalters ein! Mit Hilfe der Umweltförderung des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus wird effektiv dem Klimawandel entgegengetreten und der Energieeinsatz und die CO2-Bilanz verbessert, um die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen.

Die Umweltförderung unterstützt Privatpersonen – beispielsweise bei der thermischen Sanierung im Wohnbau – sowie Betriebe und Gemeinden.

Raus aus dem Öl!

Mit erneuerbaren Energien zu heizen ist ein gutes Gefühl und trägt viel dazu bei, um unser Klima zu schützen. Daher fördert das BMNT den Ausstieg von einer Ölheizung auf ein alternatives Heizsystem mit 5.000 Euro. Darüber hinaus können Sie bei Ihrem Bundesland weitere Förderungen für den Ausstieg aus Öl beantragen.

Es gibt einen attraktiven Anreiz für Ihre Gemeinde, nicht nur auf ein klimafreundliches Heizsystem umzusteigen, sondern auch die Wärmedämmung der Gemeindegebäude zu verbessern.

Thermische Sanierungen in Gemeinden, in gewerblich genutzten Gebäuden und im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind, werden unterstützt. In Gemeinden sowie betrieblich genutzten Gebäuden sind umfassende Sanierungen und Teilsanierung förderungsfähig, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 40 Prozent führen. Dafür gibt es eine staatliche Förderung von 4.000 bis 6.000 Euro.

Beispiele für förderungsfähige Sanierungsmaßnahmen:

  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches
  • Dämmung der untersten Geschossdecke bzw. des Kellerbodens
  • Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren

2019 stehen 42,7 Millionen Euro zur Verfügung. Zusätzlich gibt es Fördermittel in jedem Bundesland.

Umweltförderung für Gemeinden

Energiesparmaßnahmen, LED-Systeme im Innenbereich, der Neubau in energieeffizienter Bauweise, Straßenbeleuchtung und Wärmerückgewinnung werden gefördert. Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Für Gemeinden gelten die betrieblichen Förderungsangebote, somit auch der „Raus aus dem Öl“-Bonus, analog. Die Förderhöhe aus Bundesmitteln für Gemeinden beträgt jeweils 60 Prozent der für Betriebe angebotenen Förderung, wobei eine Beteiligung des jeweiligen Bundeslands im Ausmaß von zumindest 40 Prozent der für Betriebe angebotenen Förderung weiterhin Voraussetzung bleibt.

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