Kindergartenkind posiert
Eine Antragstellung für den Gratis-Kindergarten durch die Eltern ist nicht erforderlich.
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Burgenland führt Gratis-Kindergarten ein

5. August 2019
Ab November 2019 ist die Betreuung kostenlos. Basis dafür ist eine Novelle des Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes.

Bislang legte jede Gemeinde die Höhe der Elternbeiträge selbst fest. Auf Antrag erstattete das Land dann Elternbeiträge bis zu einer Höhe von 45 Euro monatlich (bzw. 90 Euro für die Krippe).

Alle Elternbeiträge entfallen

Mit der Gesetzesnovelle entfallen alle Elternbeiträge für den halb- oder ganztägigen Besuch von Kindergarten oder Kinderkrippe im Burgenland. Damit ersparen sich Eltern künftig den bürokratischen Aufwand für Förder- und Abrechnungsmodalitäten. Eine Antragstellung für den Gratis-Kindergarten durch die Eltern ist nicht erforderlich.

Von der Regelung nicht betroffen sind zusätzliche Angebote wie Mittagessen, Ferienbetreuung und pädagogische Zusatzangebote. 

Längere Öffnungszeiten

Ebenfalls verbessert wird mit der Gesetzesnovelle die Betreuungszeit: Öffnungszeiten müssen künftig besser an den Bedarf angepasst werden, eine flächendeckende Kinderbetreuung während der Ferien bringt für die Eltern wesentliche Erleichterungen mit sich und ermöglicht den Familien einen gemeinsamen Urlaub.