Das Doppelbudget gilt für die kommenden zwei Jahre.
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Finanzen
Budgeteinigung setzt Gemeinden unter Spardruck
Die österreichische Bundesregierung hat sich auf zentrale Eckpunkte des Doppelbudgets für die Jahre 2027 und 2028 geeinigt. Diese Einigung betrifft auch Länder und Gemeinden. Im Mittelpunkt steht die Reduktion des gesamtstaatlichen Defizits.
Die Budgetsanierung betrifft nicht nur den Bund. Neben dem Bund sind auch die restlichen Gebietskörperschaften – Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen – in der Verantwortung. Das Finanzministerium macht dazu klare Vorgaben. Im Stabilitätspakt wurde vereinbart, dass die Gebietskörperschaften bis zum Jahr 2028 insgesamt 1,5 bis zwei Milliarden Euro konsolidieren müssen. Dieser Betrag betrifft Länder und Gemeinden gemeinsam, nicht den Bund.
Die Ausgangslage ist angespannt. Trotz geringerer Ausgaben und verbesserter Ertragsanteile, die im Jahr 2025 etwa 450 Millionen Euro und 2026 etwa 230 Millionen Euro Mehreinnahmen für Länder und Gemeinden bringen, geht man für das Jahr 2026 von einem Defizit der Länder und Gemeinden von 1,13 Prozent des BIP aus. Das liegt über den ursprünglichen Planungen.
Neuer Stabilitätspakt regelt Schuldenverteilung
Mit der Budgeteinigung geht ein veränderter rechtlicher Rahmen einher. Mit dem neuen Stabilitätspakt wurde mehr Transparenz bei den Finanzen von Ländern und Gemeinden geschaffen. Konkret bedeutet das neue Berichtspflichten, die unerwartete Budgetentwicklungen frühzeitig sichtbar machen sollen.
Ab 2030 gilt zudem ein fixer Verteilschlüssel für neue Schulden. 76 Prozent entfallen auf den Bund inklusive Sozialversicherung, 24 Prozent auf Länder und Gemeinden. Bis dahin müssen alle Gebietskörperschaften ihre Defizite schrittweise abbauen.
Zweites Kindergartenjahr kommt
Ein zentrales Element des Offensivpakets betrifft die Kinderbetreuung – eine Aufgabe, die in Österreich zu einem großen Teil von Gemeinden wahrgenommen wird. Ab 2028 wird das zweite verpflichtende Kindergartenjahr eingeführt. Die Bundesregierung plant dafür gezielte Investitionen. Als Offensivmaßnahmen sind je zusätzliche 210 Millionen Euro für Pflege und Kinderbetreuung vorgesehen. Wie diese Mittel konkret auf die Gemeinden aufgeteilt werden, ist noch offen. Die detaillierten Verhandlungen mit den Ministerien laufen noch.
Keine Erhöhung der Grundsteuer
Für Gemeinden, die auf die Grundsteuer als wichtige Einnahmequelle angewiesen sind, gibt es eine klare Botschaft aus Wien. Laut Bundeskanzler Stocker es wird keine Erhöhung der Grundsteuer geben. Die Grundsteuer bleibt damit auf dem aktuellen Niveau.
Konjunkturbooster und Lohnnebenkosten
Das Budget enthält auch Maßnahmen, die indirekt auf die wirtschaftliche Lage in den Gemeinden wirken. Für das Jahr 2027 ist ein Konjunkturbooster mit einem Volumen von rund 200 Millionen Euro mit Investitionsanreizen für heimische Unternehmen vorgesehen. Davon könnten auch Betriebe in kleinen und mittleren Gemeinden profitieren.
Dazu kommt eine Entlastung beim Faktor Arbeit. Für das Jahr 2028 ist eine Senkung der Lohnnebenkosten um einen Prozentpunkt vorgesehen. Das Volumen beträgt knapp zwei Milliarden Euro. Auch Gemeindeverwaltungen beschäftigen Personal und würden von dieser Senkung erfasst.
Zeitplan: Details erst im Juni
Die aktuell präsentierten Eckpfeiler sind noch keine fertigen Gesetze. Die großen Linien sind festgelegt. In den kommenden Wochen werden die Details mit den Ressorts finalisiert, sodass das Doppelbudget dem Parlament zeitgemäß zugeleitet werden kann. Die Budgetrede ist für den 10. Juni 2026 anberaumt. Der Beschluss des Doppelbudgets ist dann für Anfang Juli 2026 vorgesehen. Für Gemeinden bedeutet das: Konkrete Zahlen zu Transferleistungen und Ertragsanteilen werden erst nach diesem Zeitpunkt vorliegen.