Radarbox und ein schnell fahrender LKW
Wenn Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht wieder aufgehoben werden, sind Radarstrafen ungültig (Symbolbild).
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BH muss Radarstrafen zurückzahlen

Im Zuge der Sanierung der Ortsdurchfahrt in der Gemeinde Kohfidisch wurde bei der Baustelle ein Tempolimit von 30 km/h eingerichtet - allerdings nicht ordnungsgemäß kundgemacht.

Die Baufirma vergaß darauf, eine Tafel aufzustellen, die die Beschränkung wieder aufhebt. Zur gleichen Zeit wurde in diesem Bereich nach Beschwerden der Bevölkerung wegen Schnellfahrern ein fixer Radarkasten installiert, der rund 2000 Mal blitzte. Aufgrund der fehlenden 30er-Tafel sind die Strafen allerdings allesamt nicht rechtsgültig.

Wer ins Radar gefahren und bereits die eingeforderte Strafe einbezahlt hat, kann sich bei der Bezirkshauptmannschaft Oberwart melden und die Strafe wird refundiert. Wer die Strafe noch nicht einbezahlt hat, bei dem wird das Verfahren eingestellt. Ein aktives Zugehen der Behörde auf die Betroffenen ist aus technischen Gründen nicht möglich, heißt es aus der BH.