Wolfsichtungen
Derzeit gibt es zwar einzelne Wolfsichtungen in Oberösterreich, aber eine Reproduktion wurde noch nicht nachgewiesen.
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Auf den Wolf gekommen

Immer öfters werden in Oberösterreich Wölfe gesichtet. Vor allem Landwirte sind verunsichert. Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbucher spricht sich daher für die Erstellung eines „Wolfmanagementplans“ aus. Darin sollten Fragen wie „Wie soll auf verhaltensauffällige Tiere reagiert werden?“ beantwortet werden.

Die Basis für die Umsetzung des Schutzes des Wolfes bildet das Oö. Jagdgesetz mit einer ganzjährigen Schonung des Wolfes. Damit wird dem strengen Schutz des Wolfes gemäß Anhang IV der Flora-Fauna-Habitatsrichtlinie-Richtlinie entsprochen.

Dem Naturschutzreferenten bzw. der Naturschutzbehörde kommt im Zusammenhang mit dem Wolf eine Zuständigkeit nur insofern zu, als der Wolf in einem Natura 2000-Gebiet im Standarddatenbogen mit dem Erhaltungsgrad A, B oder C eingestuft wird (Voraussetzung ist die periodische Reproduktion).

Derzeit gibt es zwar einzelne Wolfsichtungen in Oberösterreich, aber eine Reproduktion wurde noch nicht nachgewiesen. Sollte dies in naher Zukunft der Fall sein, so würde eine Naturschutzzuständigkeit auch nur in einem solch ausgewiesenen Natura 2000-Gebiet gegeben sein. Auf der restlichen Landesfläche wären nach wie vor die Jagdbehörden und somit der Agrar- und Jagdreferent zuständig.

Bereits Maßnahmen gesetzt

Agrarlandesrat Max Hiegelsberger verweist auf die bereits umgesetzten und kommunizierten Maßnahmen:

  • Bereits im Jahr 2012 wurde im Rahmen der „Koordinierungsstelle Braunbär, Wolf und Luchs“ ein bundesländerübergreifender Wolfsmanagementplan ausgearbeitet und veröffentlicht. In diesem Managementplan werden neben den biologischen Grundlagen beispielsweise Maßnahmen der Schadensprävention, die Abgeltung von Wolfsrissen an Nutztieren, Szenarien, die ein Eingreifen bzw. eine Entnahme von Wölfen gerechtfertigt erscheinen lassen, das laufende Monitoring behandelt. Dieser Managementplan gilt grundsätzlich für alle Bundesländer, da auch das Management von Wölfen in den einzelnen Bundesländern gleichartig ablaufen muss. Dies wurde auch von den Vertretern der Naturschutzabteilungen der Bundesländer mitbeschlossen.
  • Aufbauend auf diesem Wolfsmanagementplan wurde in Oberösterreich am 15. Februar 2017 ein Runder Tisch Wolf eingerichtet. Neben dem Wolfsbeauftragten der Bundesländer wurden Vertreter/innen der Landwirtschaftskammer Oberösterreich, des Oö. Almvereins, des Oö. Landesjagdverbands, des WWF, des Naturschutzbundes Oberösterreich, der Oö. Umweltanwaltschaft sowie Vertreter/innen der Abteilungen Naturschutz und der Abteilung Land- und Forstwirtschaft des Landes Oberösterreich eingebunden. Bei der Fortsetzung Ende Mai wird Landesrat Hiegelsberger, wie bereits angekündigt, aktuelle Ergebnisse aus den Nachbarländern und –regionen einfließen lassen.
  • Bereits im Jänner 2018 verkündete Hiegelsberger, dass die Entschädigung von Wolfsrissen bei landwirtschaftlichen Nutztieren, nachdem der Landesjagdverband Oberösterreich im Herbst 2017 die Entschädigung stoppte, durch das Land Oberösterreich, Abteilung Land- und Forstwirtschaft, abgewickelt werden.
  • Bereits seit einigen Jahren laufen Herdenschutzprojekte als Pilotversuche, um entsprechende Erfahrungen zu sammeln. Auskünfte über erfolgversprechende Schutzvorkehrungen gegen Wolfsrisse können bei der Nationalen Beratungsstelle Herdenschutz beim Österreichischen Bundesverband für Schafe und Ziegen (ÖBSZ) sowie bei den Wildschadensberaterinnen und -beratern der Landwirtschaftskammer Oberösterreich eingeholt werden.
  • Eine grundsätzliche Information über das Wolfsmanagement in Oberösterreich, insbesondere auch die Geltendmachung und Abwicklung von Entschädigungen für Wolfsrisse an Nutztieren, sowie der Managementplan „Wolfsmanagement in Österreich – Grundlagen und Empfehlungen, Dezember 2012“ stehen auf der Homepage des Landes Oberösterreich zum Download bereit.
  • Ein Monitoring von Wölfen in Oberösterreich geschieht im Wesentlichen durch die Verarbeitung der gemeldeten Sichtungen an den Wolfsbeauftragten Dr. Rauer. Die Gesamtzahl wird aus den einzelnen Bundesländerergebnissen ermittelt und regelmäßig präsentiert. Unterschieden wird zwischen eindeutigen Nachweisen, wahrscheinlichen Beobachtungen samt deutlichen Hinweisen und bloß vermuteten Sichtungen.

Grundsätzlich gilt: Auf Grund der vorherrschenden Rechtslage ist eine Tötung von Wölfen nur bei entsprechender Gefahr für Menschen sowie im Fall des wiederholten Überwindens von Präventionsmaßnahmen durch Wölfe in Betracht zu ziehen. Bei auffälligem Verhalten wäre unter gewissen Umständen auch eine Vergrämung mittels Gummigeschoßen denkbar. Auch diese Maßnahmen gelten grundsätzlich für alle Bundesländer, die Art der Umsetzung richtet sich nach den jeweils anzuwendenden landesgesetzlichen Bestimmungen.

In Oberösterreich wurden für den Fall der Fälle in den Mühlviertler Bezirken bereits je ein Eingreifteam nominiert, es liegen diesbezüglich bereits für viele Jagdgebiete die Zustimmungen der Jagdleiter vor. Dem Eingreifteam gehören unter anderem zwei Tierärztinnen an, die allenfalls notwendige Narkotisierungen durchführen sollen.