Heute wie damals: Volkszählung & Finanzausgleich

25. September 2015
Das ausklingende Jahr 1990 stand für Österreichs Gemeinde unter ähnlichen Vorzeichen wie das ausklingende Jahr 2015: der Finanzausgleich und die damit zusammenhängende finanzielle Ausstattung der Gemeinden.

1990 kam noch dazu, dass vor den FAG-Verhandlungen eine Volkszählung abzuwickeln war. Die Gemeinden mussten sich der Herkulesaufgabe unterziehen und die Anzahl aller Bürgerinnen und Bürger mittels Formular erheben und das dann an die Statistik Austria zu melden. „Die Gemeinden kommen besonders zum Handkuss“, schrieb der damalige Gemeindebund-Generalsekretär Robert Hink in einem Kommentar.



Denn damit die eigentliche Volkszählung möglichst ohne Pannen über die Bühne geht, hatten die Gemeinden im Herbst eine „Probezählung“ durchzuführen. Aber dass das auch wirklich so sein würde, dafür gab’s keine Gewähr, hier galt – so Hink – „das Prinzip Hoffnung“. Aber wenigstens die Belastung Volkszählung“ sei von den Schultern der Gemeinden genommen.



Alles beim Alten ist es hingegen bei der Debatte um den abgestuften Bevölkerungsschlüssel geblieben - und das ist nicht im positiven Sinn gemeint. Für 1991 erwartete der Gemeindebund deswegen „eine verfassungsrechtliche Klärung bezüglich der Ungerechtigkeiten im Finanzausgleich“, wie es General Hink in vorsichtigem Juristendeutsch formulierte. Aber „mit der VfGH-Erkenntnis sollte sich die Entscheidung in dieser Frage wieder auf die politische Ebene verlagern“.