Heizungsthermostat
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Heizkostenzuschuss bei den Gemeinden zu beantragen

3. Oktober 2023
Seit 2. Oktober 2023 kann der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark in allen steirischen Gemeindeämtern beantragt werden. Angesichts der weiterhin hohen Energiepreise werden auch in diesem Jahr 340 Euro ausbezahlt.

Der Heizkostenzuschuss kann im Zeitraum von 2. Oktober 2023 bis zum 29. Februar 2024 im Gemeindeamt der Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Die Netto-Einkommensobergrenzen (für Ein-Personen-Haushalte 1.392 Euro, Haushaltsgemeinschaften 2.088 Euro sowie 418 Euro für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind) sind ebenfalls erhöht worden.

Auch der Heizkostenzuschuss des Bundes in der Höhe von 400 Euro kann noch bis zum 31. Oktober unter www.soziales.steiermark.at oder www.wohnkostenzuschuss.steiermark.at beantragt werden. Voraussetzung dafür ist der Hauptwohnsitz in der Steiermark und ein Haushaltsjahreseinkommen von maximal 30.734 Euro netto.