
10 Prozent des oberösterreichischen Güterwegenetzes sind in schlechtem Zustand. Foto: Bilderbox.xom
Güterwege müssen saniert werden
Einige Gemeinde-Resolutionen fordern derzeit mehr Geld für die Erhaltung der Güterwege, richten sich dabei allerdings nach Ansicht von Infrastruktur-Landesrat Günther Steinkellner (FPÖ) an den falschen Adressaten. Zuständig sind nach Ansicht Haimbuchners die Gemeindereferenten Max Hiegelsberger (ÖVP) und Reinhold Entholzer (SPÖ) und insbesondere Finanzreferent Landeshauptmann Josef Pühringer.
„Der Erhalt unserer Straßeninfrastruktur hat für mich hohe Priorität“, sagt Steinkellner. „Und zu dieser gehören auch unsere Gemeindestraßen, wie selbstverständlich auch unsere Güterwege. Allerdings unterliegen wir gewissen Sparzwängen, von denen wir nicht einfach abweichen können“, hält Steinkellner fest.
Das oberösterreichische Güterwegenetz umfasst 10.203 Straßenkilometer. Die Betreuung dieses Wegenetzes obliegt den sechs Wegeerhaltungsverbänden und wird auch laufend messtechnisch überprüft. Auf Basis von Untersuchungsergebnissen aus dem Jahr 2012 kann man annehmen, dass etwa 10 Prozent des Güterwegenetzes in einem desolaten Zustand sind. Dies betrifft etwa 1.000 Kilometer.
Um diese Strecken – ausgehend vom Jahr 2012 – bis zum Jahr 2021 auf Vordermann bringen zu können, müssten pro Jahr 100 Kilometer generalsaniert werden. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln schafft man allerdings nur gut 80 Kilometer. Die Mittel hierzu kommen vom Land, den Gemeinden und aus den Bedarfszuweisungen des Finanzausgleiches. Der Zustand der Gemeindestraßen ist wiederum im Detail nur den Gemeinden selbst bekannt.
Für Güterwege sind die Gemeinden zuständig
Sowohl die Güterwege, als auch die Gemeindestraßen liegen im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden. „Aus diesem Grund sind für die Finanzierung der entsprechenden Maßnahmen auch grundsätzlich die jeweiligen Gemeindereferenten zuständig“, meint Steinkellner. Im Bereich der Güterwege besteht auf Grund von Vereinbarungen eine gewisse Anteilsverpflichtung, die allerdings aus dem Ermessensbereich kommt.
„Der Ermessensbereich wurde allerdings durch eine Vorgabe des Landesfinanzreferenten um zehn Prozent gekürzt. Diese Kürzungen treffen nun insbesondere die Güterwege, da man im Ermessensbereich ansonsten nur noch in der Verkehrssicherheit kürzen könnte“, so Steinkellner und betont weiters „das wäre allerdings unverantwortlich gegenüber den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern. Ich bemühe mich, um eine Aufstockung der Mittel für diesen Bereich. Die Entscheidung kann jedoch schlussendlich nur durch den Landesfinanzreferenten getroffen werden“, sagt Steinkellner.