Mobilität
Förderung für (Elektro-)Fahrräder
Im Vergleich zum Vorjahr wurde die Bundesförderung um 50 Euro durch das BMK erhöht. Für (Elektro-)Transporträder beläuft sich die maximale Fördersumme damit auf 900 Euro und für (Elektro-)Falträder auf 500 Euro. Betriebe und Gemeinden werden bei der Anschaffung von mindestens fünf E-Bikes mit bis zu 300 Euro pro Rad unterstützt.
Die Bundesförderung ist mit maximal 30 Prozent bzw. maximal 50 Prozent (bei Privatpersonen) der förderfähigen Kosten gedeckelt und wird bei günstigen Fahrrädern entsprechend reduziert.
Neue Definition von Transporträdern
Eine Erleichterung für die Kundinnen und Kunden bringt auch eine breitere Definition von Transporträdern. Ab diesem Jahr werden Fahrräder mit einer Zuladung laut Hersteller von mehr als 60 Kilogramm statt wie bisher von mehr als 80 Kilogramm als Transportfahrräder gefördert. Damit sind mehr Fahrradmodelle förderwürdig.
Fortgesetzt wird auch die 2023 erfolgreich eingeführte Faltradförderung. Wie bisher ist hier bei Privatpersonen eine ÖV-Jahresnetzkarte notwendig. Viele Öffi-Haltestellen sind oft mehr als einen Kilometer vom Ziel entfernt. Für diese sogenannte „letzte Meile“ können Falträder bei der Mitnahme im Öffentlichen Verkehr als kostenloses Gepäckstück eine gute Alternative zur Autofahrt sein.
Einreichen
Die Bundesförderung kann – so wie bisher – mit Landes- und Gemeindeförderungen kombiniert werden. Fördereinreichungen sind unter www.umweltfoerderung.at möglich.