Mann auf einem Elektroroller
97 Prozent der Verletzten sind 14 Jahre oder älter. Trotzdem endet die Pflicht zum Tragen eines Helms genau dort.
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Helmpflicht für E-Bikes und E-Scooter: Was die neue Straßenverkehrsordnung bringt

21. April 2026
Am 1. Mai 2026 tritt die 36. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Sie bringt unter anderem neue Vorschriften zum Helmtragen bei E-Bikes und E-Scootern. Die Regeln betreffen vor allem Minderjährige. Bei E-Bikes gilt die Helmpflicht künftig bis zum 14. Geburtstag. Bei E-Scootern endet sie mit dem 16. Geburtstag. Für Erwachsene bleibt das Helmtragen bei beiden Fahrzeugtypen freiwillig.

Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) kritisiert die Altersgrenzen als zu niedrig angesetzt. Christian Schimanofsky, Direktor des KFV, erklärt: „Beim Fahren mit E-Bikes besteht eine Helmpflicht nur bis zum 14. Geburtstag – obwohl 97 Prozent der Verletzten 14 Jahre oder älter sind. Und bei E-Scootern gilt die Helmpflicht nur bis zum 16. Geburtstag, obwohl 82 Prozent der Verletzten 16 Jahre oder älter sind.“

Laut KFV wurden im Vorjahr bei Unfällen mit E-Scootern rund 10.200 Personen so schwer verletzt, dass sie im Krankenhaus behandelt werden mussten. Bei E-Bikes waren es 13.900 Verletzte. Das KFV schätzt, dass durch konsequentes Helmtragen aller Fahrenden 1.000 schwere Kopfverletzungen pro Jahr verhindert werden könnten.

Die aktuellen Helmtragequoten unterstreichen das Problem: Bei E-Bikes tragen derzeit rund 67 Prozent der Fahrenden einen Helm, bei E-Scootern sind es lediglich 10 Prozent.

Mehrheit der Nutzenden für strengere Regeln

Eine repräsentative Befragung des KFV vom Februar 2026 zeigt, dass viele Fahrende selbst strengere Vorschriften befürworten. Rund 74 Prozent der E-Bike-Nutzenden sprechen sich für eine altersunabhängige Helmpflicht aus. Bei den E-Scooter-Nutzenden sind es 52 Prozent.

Schimanofsky fasst zusammen: „Anders als von uns empfohlen, sieht die 36. StVO-Novelle leider keine altersunabhängige Helmpflicht bei E-Bikes und E-Scootern vor.“

Mediziner warnen vor Folgen

Rebana Scherzer vom AUVA-Traumazentrum Wien betont die medizinische Seite: „Schädel-Hirn-Verletzungen zählen zu den häufigsten Todesursachen nach Unfällen.“ Selbst wenn Betroffene überleben, können die Verletzungen schwerwiegend sein. Besonders gefährdet seien ältere Personen, da Gehirnblutungen mit zunehmendem Alter stärker ausfallen können – etwa bei Patientinnen und Patienten, die blutverdünnende Medikamente einnehmen.

E-Mopeds: Ab Oktober gelten schärfere Regeln

Strengere Vorschriften kommen ab 1. Oktober 2026 für E-Mopeds mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Diese Fahrzeuge werden im Stadtverkehr häufig für Essenslieferungen genutzt. Künftig sind für sie ein Kennzeichen, ein Führerschein der Klasse AM oder höher sowie ein Helm Pflicht – unabhängig vom Alter. Außerdem dürfen diese Fahrzeuge die Radinfrastruktur nicht mehr benutzen und erst ab 15 Jahren gelenkt werden.

KFV-Messungen zeigen, dass 48 Prozent der in Wien gemessenen E-Moped-Fahrenden bereits jetzt schneller als 25 km/h fahren. Schimanofsky weist auf eine wenig beachtete Konsequenz der neuen Regeln hin: „Wer bisher ein bis zu 25 km/h schnelles E-Moped nutzte und den Mopedführerschein macht, darf rein rechtlich natürlich auch auf ein bis zu 45 km/h schnelles Moped oder E-Moped umsteigen.“ Ob Lieferdienste diese Möglichkeit nutzen werden, bleibt abzuwarten.

Kampagne soll Bewusstsein stärken

Um das freiwillige Helmtragen zu fördern, starten KFV und die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) eine Kampagne auf Wiens Straßen. Am 21. April sowie von 6. bis 8. Mai 2026 sind beim Burgtheater und weiteren zentralen Standorten entlang des Rings Pantomimen im Einsatz – verkleidet als Kaiser Franz Joseph, Kaiserin Elisabeth, Johann Strauss und die Göttin Pallas Athene, jeweils mit goldenem Helm. Das Motto lautet: „Kluge Köpfe tragen Helm – egal wie alt sie sind.“

Roland Pichler, stellvertretender AUVA-Generaldirektor, appelliert an Erwachsene: „Helmtragen sollte keine Frage des Alters oder gesetzlicher Regelungen sein, sondern der Verantwortung gegenüber sich selbst.“ Hintergrund: Rund jeder zehnte Wegunfall von Erwerbstätigen im Straßenverkehr entfiel 2024 auf einen Unfall mit einem E-Bike, E-Scooter oder Segway.

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