Flüchtlinge privat unterbringen
Der Verein.Respekt.net startet mit Asylwohnung.at den ersten österreichweiten Leitfaden zur privaten Unterbringung von Flüchtlingen. Die Plattform richtet sich an alle Menschen, die Wohnraum an Flüchtlinge vermieten, untervermieten oder spenden möchten, aber nicht genau wissen wie.
Asylwohnung.at geklärt. Zusätzlich enthält die Seite eine Datenbank aller Organisationen, die in Österreich Wohnraum an geflüchtete Menschen vermitteln. So finden Interessierte mit wenigen Klicks das nötige Vorwissen, und den richtigen Ansprechpartner für ihr Anliegen. Außerdem stehen zweisprachige Mustermietverträge zum Download bereit.
Zielsetzung: Thema verständlich machen
Die Plattform macht auf die Möglichkeit der privaten Unterbringung aufmerksam, eliminiert Unsicherheiten und erleichtert dadurch das Helfen. Dadurch soll vermehrt langfristiger, leistbarer Wohnraum gefunden werden.
„Wir haben mitbekommen, wie Menschen, die jemanden aufnehmen wollten, daran verzweifelt sind, die nötigen Informationen und Ansprechpartner zu finden. In jedem Bundesland herrschen andere Zuständigkeiten. Es gibt Unterschiede im Prozedere und in der Gesetzeslage. Es kann nicht sein, dass dadurch der so wertvolle leistbare Wohnraum verloren geht. Auch engagierten Menschen reißt irgendwann der Geduldsfaden und sie geben auf. Durch Asylwohnung.at wollen wir das in Zukunft verhindern!“ so Martin Winkler, Präsident des Vereins Respekt.net zur Entstehung von Asylwohnung.at
Notwendigkeit von leistbarem privaten Wohnraum für Flüchtlinge
Noch immer stellt die Unterbringung von Flüchtlingen Österreich vor ein Problem. Alleine im Jahr 2015 sollen bis 85.000 Asylanträge gestellt werden. Für die Unterbringung der Asylwerber fehlen noch immer mehrere Zehntausend Betten in ganz Österreich. Asylwerber werden teilweise nicht mehr in die Bundesbetreuung aufgenommen. Bei der Antragstellung werden sie aufgefordert, sich selbst um ihre Unterbringung zu kümmern. Mit einem maximal möglichen Mietzuschuss von 120 Euro (zusätzlich zu 200 Euro Versorgungsgeld) ist dies schier unmöglich.
Doch auch viele anerkannte Flüchtlinge stehen vor der Gefahr der Obdachlosigkeit. Nachdem sie den positiven Asylbescheid erhalten, haben sie noch vier Monate das Recht in einem Grundversorgungsquartier untergebracht zu werden. Danach sind sie auf sich selbst gestellt. Die Wohnraumsuche am privaten Wohnungsmarkt ist für sie so gut wie aussichtslos. Neben den hohen Mieten sind besonders einmalige Kosten wie Maklerprovision, Kaution, Ablöse oder Renovierungskosten für viele, die nur die bedarfsorientierte Mindestsicherung von max. 827 Euro erhalten, nicht leistbar. Fehlende Sprachkenntnisse und Ängste in der Bevölkerung tun das Übrige.