Euro-Banknote mit Rettungsring
Strukturschwache Gemeinden, die sich in der aktuellen Krise gerade besonders schwertun, werden besonders unterstützt.
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Finanzminister sagte 1,5 Milliarden Euro Hilfe zu

Die Liste der Forderungen an den Bund in den letzten Monaten war lang: von der Einbeziehung der Kommunalsteuer in die Kurzarbeitsbeihilfen und der kommunalen Wirtschaftsbetriebe in die Covid-19-Förderprogramme für Unternehmen über Liquiditätshilfen und bessere Finanzierungskonditionen für die Gemeinden bis hin zur Forderung nach einer vollständigen Abgeltung aller coronabedingten Steuer-Mindereinnahmen, die völlig an der politischen Realität und am verbundenen Steuersystem gemeinsamer Abgaben-Ertragsanteile vorbeigeht. Denn im Finanzausgleich fahren Bund, Länder und Gemeinden im gleichen Lift – in guten Jahren (wie 2018 und 2019) geht es für alle mit den Steuereinnahmen nach oben, in schlechten Jahren (wie schon in der Finanzkrise 2009 und 2010) für alle nach unten. In den Krisenjahren und wohl auch noch lange danach werden alle sparen müssen. Da dies aber für die Gemeinden aufgrund ihres hohen Pflichtaufgaben-Anteils schwieriger ist als für Bund und Länder, kamen Anfang Dezember Gespräche mit dem Finanzminister über weitere Hilfen für die Gemeinden zustande.

Lange war ungewiss, ob der Bund den Gemeinden nach der „Gemeindemilliarde“ (die Zweckzuschüsse des Kommunalinvestitionsgesetzes werden seit Juli ausbezahlt) ein weiteres Mal mit einer Corona-Hilfe finanziell unter die Arme greifen wird.

Mitte Dezember sagte der Finanzminister dem Gemeindebund-Präsidenten nun aber ein zweites Gemeindepaket des Bundes mit einem Gesamtvolumen von 1,5 Milliarden Euro zu.

Einige Punkte stehen bereits fest, einige Details werden noch geklärt, sodass in dieser KOMMUNAL-Ausgabe noch nicht darüber berichtet werden kann. Grob gesagt handelt es sich gemäß der Zusage des Finanzministers bei diesen 2021 fließenden Hilfen um 500 Millionen Euro, die den Gemeinden verbleiben werden, und sozusagen um eine Milliarde Euro an „Sonder-Vorschüssen“ auf die Ertragsanteile zur Liquiditätsstärkung 2021. Es ist aus Sicht des Österreichischen Gemeindebundes jedenfalls klar, dass diese Mittel des zweiten Gemeindepakets des Bundes rasch, zur Gänze und ohne Zweckbindung bei den Gemeinden ankommen müssen.

Verzicht auf die Zwischenabrechnung im März (400 Millionen Euro):

Ein ganz wichtiger Punkt des Pakets ist, dass das Finanzministerium bei den Gemeinden auf die Zwischenabrechnung 2020 verzichtet, die mit den März-Vorschüssen 2021 saldiert worden wäre. Denn sonst gäbe es noch einmal die Situation wie schon im Sommer 2020, wo die Vorschüsse der Gemeinden unter Berücksichtigung der Abzüge der Länder (Umlagen, Beiträge etc.) bei 0 Euro oder sogar im Minus lagen.

Dieses historisch negative Ergebnis der Zwischenabrechnung des Finanzausgleichsjahrs 2020 ergibt sich daraus, dass die Steuereinnahmen von November 2019 bis Oktober 2020 wesentlich höher ausgefallen sind (weil weniger Corona-Monate) als jene von Jänner 2020 bis Dezember 2020. Und diese rund 400 Millionen Euro an Übergenüssen, die aus diesem 2-Monats-Gap bei den Vorschüssen entstanden sind und die die Gemeinden im Jahr 2020 bereits erhalten haben, hätte sich der Finanzminister sonst bei den März-2021-Vorschüssen zurückgeholt.

Sondertranche Strukturfonds (100 Millionen Euro) zusätzlich zur jährlichen Juli-Ausschüttung von 60 Millionen Euro:

Gemäß den Indikatoren des Finanzausgleichsgesetzes (Bevölkerungsentwicklung 2015 bis 2019, Finanzkraft aus Kommunal- und Grundsteuer 2019 sowie Verhältnis der unter 15- und über 64-Jährigen zu den Gemeindeeinwohnern 2019 im erwerbsfähigen Alter) werden durch diesen Teil des Gemeindepakets vor allem strukturschwache und von Einwohnerrückgängen betroffene Gemeinden unterstützt, die sich in der aktuellen Gesundheits-, Finanz- und Budget-Krise gerade besonders schwertun.

Der Bund kommt somit der vielfach geäußerten Forderung nach, dass gerade jene strukturell benachteiligten Gemeinden unterstützt werden, die oft nur über Ertragsanteile und kaum nennenswerte eigene Abgabeneinnahmen verfügen, und damit auch die Mittel des Kommunalinvestitionsgesetzes 2020 besser aufrufen können.

Jene Gemeinden mit meist höherer Finanzkraft und Einwohnerzahl, die nicht selten auch von großen Einnahmen-Einbrüchen bei den eigenen Abgaben und ihren Wirtschaftsbetrieben betroffen sind, profitieren demgegenüber vor allem von den Punkten eins und drei dieses Gemeindepakets. Für besondere Härtefälle unter den Gemeinden muss in der Corona-Krise wie auch sonst von Landesseite über die Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel für den Haushaltsausgleich Sorge getragen werden.

Wenn sich also die angeführten Strukturfonds-Indikatoren 2019 gegenüber dem Jahr 2018 kaum verändert haben (v. a. Einwohner- und Kommunalsteuer-Entwicklung), so können jene Gemeinden, die auch Anfang Juli 2020 Strukturfondsmittel erhalten haben, in etwa damit rechnen, dass es auch aus dem Gemeindepaket 2021 zusätzlich zur jährlichen Auszahlung Anfang Juli solche Mittel geben wird - und zwar ungefähr in der Höhe des 1,66-Fachen des 2020er-Betrages.

„Corona-Vorschüsse“ zur Liquiditätsstärkung 2021 (1.000 Millionen Euro):

Gemäß der Zusage des Finanzministers von Mitte Dezember wird 2021 eine Milliarde Euro aus Bundesmitteln, aufgeteilt auf mehrere Vorschuss-Monate, zusätzlich zu den laufenden Ertragsanteilen an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben (USt, ESt, LSt und Co.) an alle Gemeinden und Städte fließen.

Zu Redaktionsschluss dieser Ausgabe war offen, wann mit dieser Liquiditätsunterstützung des Bundes begonnen werden wird – so rasch wie möglich wäre angesichts der bereits bekannten Jänner-2021-Vorschüsse (–11 Prozent gegenüber dem Jänner 2020) zu hoffen. Näherungsweise sind das – bedingt durch den abgestuften Bevölkerungsschlüssel – zwischen 95 und 140 Euro pro Einwohner für die kleinen bis ganz großen Gemeinden.

Klar muss sein, dass diese Vorschüsse zur Liquiditätsstärkung auch zu 100 Prozent in den Gemeinden ankommen müssen – dass davon also weder eine Dotation für die Gemeinde-­Bedarfszuweisungsmittel und schon gar nicht Umlagen oder Beiträge seitens der Länder abgezogen werden dürfen. Denn schließlich wird sich der Bund gemäß den Aussagen des Finanzministers von Mitte Dezember diese Milliarde zur Liquiditätssicherung in der Corona-Krise auch wieder zur Gänze zurückholen. Gemäß dem aktuellen Verhandlungsstand voraussichtlich in Form eines schrittweisen Abschöpfens eines Teils des Ertragsanteile-Wachstums über die monatlichen Vorschüsse in wirtschaftlich wieder deutlich besseren Haushaltsjahren.

Mehr Unterstützung für Gemeinden als in der Finanzkrise

Abschließend darf noch daran erinnert werden, dass in der Finanz- und Wirtschaftskrise, die vor gerade einmal zehn Jahren geendet hat, seitens des Bundes keine derartigen Unterstützungsmaßnahmen für die Gemeinden erfolgt sind, obgleich die Einnahmen-Einbrüche damals zumindest halb so hoch waren wie in der aktuellen Corona-Krise.

Durch dieses Paket sollte es nun den Gemeinden auch in diesem so schwierigen Haushaltsjahr 2021 möglich sein, ihre umfangreichen Aufgaben – von der klassischen Vollziehung über die Daseinsvorsorge bis hin zur Erhaltung der kommunalen Infrastruktur – erfüllen zu können. Die Gemeinden werden auch diese Krise meistern, auch mit der Zuversicht, dass sich ab dem Haushaltsjahr 2022 die finanzielle Situation wieder verbessern sollte. 

3 Maßnahmen im Gemeindepaket II

  1. Das Finanzministerium verzichtet bei den Gemeinden auf die Zwischenabrechnung 2020 (–400 Millionen Euro), die mit den März-Vorschüssen 2021 saldiert worden wäre.
  2. Strukturschwache Gemeinden, die sich in der aktuellen Gesundheits-, Finanz- und Budget-Krise gerade besonders schwertun, werden mit 100 Millionen Euro unterstützt.
  3. Zur Liquiditätsstärkung der Gemeinden im Jahr 2021 wird eine Milliarde Euro an „Corona-Vorschüssen“ zusätzlich zu den laufenden Ertragsanteilen an alle Gemeinden und Städte gehen.