Finanzausgleich mit vielen offenen Punkten

7. Oktober 2016
Naturgemäß war das Thema Finanzausgleich bei der traditionellen Sitzung des Bundesvorstands des Österreichischen Gemeindebundes am Vorabend des Gemeindetages das beherrschende Thema.

Angefangen von der wirtschaftlichen Lage über die Entwicklung der Bundesabgaben und die Prognose der Ertragsanteile bis hin zur Entwicklung der gemeindeeigenen Abgaben (Kommunalsteuer und Grundsteuer) gab es genug Gesprächsstoff.



Der Stand der Finanzausgleichsverhandlungen deckte diese Themen allerding zu. Der Überblick, den Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer den rund 80 Mitgliedern des Bundesvorstandes gab, hatte es in sich. So könnte es im Bereich der Kinderbetreuung teilweise zu einer aufgabenorientierten Zuteilung von Ertragsanteilen kommen – zumindest wohl bei den bisherigen Bundesförderungen. Mödlhammer berichtete auch, dass der Begriff „Aufgabenorientierung“ vom Finanzminister anders verstanden werde als vom Gemeindebund.



Im Bereich der Abgabenautonomie der Gemeinden hat Ende September erstmals eine gemeinsame Arbeitsgruppe zur Grundsteuerreform getagt. Der Präsident berichtete weiter, dass die Gemeinden künftig die Bewertung der Grundsteuer übernehmen werden. Dies habe nicht nur Mehraufwand zur Folge, sondern auch ein Mehr an Autonomie und Mehrertrag.



Bei der lange umstrittenen Eisenbahnkreuzungsverordnung hat der Bund Ende September einen Vorschlag für eine pauschale Abgeltungsregelung im FAG gemacht, die derzeit vom Gemeindebund geprüft wird.



Was die Gemüter teils sehr erregt, ist die Tatsache, dass der Bund wieder einen Konsolidierungsbeitrag von den Ländern (312 Millionen Euro) und den Gemeinden (106 Millionen) pro Jahr fordert. Der Grund ist laut Bund, dass „die Länder und Gemeinden von den Bankenrettungs- oder Wirtschaftsförderungsmaßnahmen profitiert“  hätten.



Da der Gemeindebund im Interesse der Kommunen vielen der Ansätze des Bundes nicht folgen kann, haben das Präsidium und der Bundesvorstand am 5. Oktober in Velden einstimmig eine Resolution beschlossen.



Der Zeitplan bis zum geplanten Inkrafttreten des FAG 2017 am 1. Jänner 2017 ist überaus ambitioniert. So wird bis zum Abschluss des Paktums (21.10.) laufend weiter verhandelt, spätestens am 22.11. muss die Regierungsvorlage beschlossen sein. Nach der Behandlung im Finanzausschuss am 30.11. ist die Abstimmung im Plenum des Nationalrates für den 14. oder 15. Dezember 2016 geplant.

Mitglieder-Ehrung



Bei einem Empfang des Bundesvorstands ehrte der Gemeindebund seine früheren Mitglieder Matthias Heinschink (Burgenland), Hans Gargitter (Oberösterreich) und Aurel Schmidthofer (Tirol).

 

Matthias Heinschink, Hans Gargitter und Aurel Schmidthofer flankiert vom Kärntner Gemeindebund-Präsident Peter Stauber und dem Präsidenten des Österreichischen Gemeindebundes, Helmut Mödlhammer.
Foto: Godany