Eisenbahnkreuzung in Niederösterreich
Unbeschrankte Bahnübergänge müssen gesichert werden.
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Es geht auch günstiger

5. April 2017
Ein Vergleich zwischen baugleichen Eisenbahnkreuzungen von ÖBB und Niederösterreichischer Verkehrsorganisationsgesellschaft zeigt, dass bis zu 40 Prozent kostengünstigeres Bauen möglich ist. Die Gemeinden wollen jetzt mehr Mitsprachemöglichkeiten.

Im Jahr 2012 wurde die Eisenbahnkreuzungsverordnung überarbeitet, um die Sicherheit an Eisenbahnkreuzungen zu erhöhen. An bisher ungesicherten Bahnübergänge müssen nun Schranken oder zumindest Signalanlagen errichtet werden. Die Verordnung sieht vor, dass die Errichtungskosten zwischen dem Eisenbahnunternehmen und dem Straßenerhalter, das ist meist die Gemeinde, aufgeteilt werden. Das bedeutet automatisch, dass auf viele Gemeinden größere Ausgaben zukommen.



Parteistellung haben die Gemeinden aber nicht. Sowohl bei den Errichtungs- als auch bei den Betriebskosten, die an den Kreuzungen entstehen, sind die Kommunen den Eisenbahnunternehmen völlig ausgeliefert.

Zusätzliche Mittel decken Kosten nicht



Im neuen Finanzausgleich wurde vereinbart, dass der Bund in den Jahren 2017 bis 2029 in Summe 125,06 Millionen Euro für Investitionen an Eisenbahnkreuzungen bereitstellt. Damit werden die Kosten der Gemeinden aber nur zum Teil abgedeckt. Derzeit werden die länderweisen Richtlinien erarbeitet, auf deren Grundlagen die Auszahlung der Mittel erfolgt.

Kostenwahrheit gefordert



„Gemeinsam mit den ÖBB wurden für jede Kreuzungsart ‚Standardtypen‘ und Kosten festgelegt“, sagt der niederösterreichische Verkehrslandesrat Karl Wilfing. „Wir führen seit beinahe zwei Jahren Gespräche mit den ÖBB, um mehr Kostenwahrheit bei den Eisenbahnkreuzungen zu erreichen.“ Darum ließ Wilfing auch die Niederösterreichische Verkehrsorganisationsgesellschaft (NÖVOG) berechnen, was die Errichtung einer neuen Eisenbahnkreuzung in ihrem Auftrag, aber unter gleichen Bedingungen wie bereits errichtete ÖBB-Eisenbahnkreuzungen, kosten würde. Das Ergebnis: Die NÖVOG könnte bei einer entsprechenden Ausschreibung um 35 bis 40 Prozent billiger bauen als die ÖBB.

Bei Nebenbahnen ist geringere Sicherheitsstufe ausreichend



Niederösterreich hat 1.060 Eisenbahnkreuzungen mit Gemeindestraßen – davon sind 750 ÖBB-Kreuzungen. Wilfing: „Seit 2012 wurden rund 50 ÖBB-Eisenbahnkreuzungen sowie 45 NÖVOG-Eisenbahnkreuzungen technisch umgerüstet. Wenn wir die 750 ÖBB-Eisenbahnkreuzungen und die mögliche kostengünstigere Umsetzung berücksichtigen, dann würden sich die niederösterreichischen Gemeinden bzw. die Steuerzahler mindestens 105 Millionen Euro sparen.“



Darüber hinaus sei bei den Nebenbahnen, die mit maximal 80 km/h fahren, aus Sicht des Landes Niederösterreich nur Sicherheitsstufe zwei ausreichend, was zusätzlich zu weiteren Einsparungen führen würde, so Wilfing.

Kostentransparenz gefordert



Wilfing möchte nun, dass die ÖBB künftig auch zwischen Strecken über und unter 80 km/h unterscheidet und dementsprechend die Sicherungsart anpasst. „Außerdem sollen die ÖBB künftig ernsthaft daran arbeiten, eine deutliche Kostenreduzierung bei der Errichtung von Eisenbahnkreuzungen zu erreichen. Wir erwarten uns daher, dass wir bzw. auch die Gemeinden künftig vollkommen transparente auf Einzelposten heruntergebrochene Rechnungen von den ÖBB erhalten, um hier auch nachvollziehen zu können, was wieviel kostet. Davon würden Gemeinden, Länder und vor allem die Steuerzahler profitieren.“



Die ÖBB kann die Berechnung der NÖVOG nicht nachvollziehen. Das Teure an den Umrüstungen seien vor allen die Grabungsarbeiten für Kabel. Die ÖBB ziehen die Kabel unter die Erde, die NÖVOG befestige Kabel überwiegend an den Gleisen. „Dadurch wird der Bau günstiger, die Wartungskosten für die Gleise und allfällige Störungen steigen danach jedoch“, meint Werner Baltram von der ÖBB-Infrastruktur AG. Zudem würden die ÖBB bei laufendem, die NÖVOG meist unter eingeschränktem Betrieb bauen. Generell sprechen sich die ÖBB für eine Reduktion von Eisenbahnkreuzungen aus.