Kleine private Photovoltaik-Anlagen sollen künftig keine solchen Einspeisgebühren mehr zahlen müssen.
© FaRifo - stock.adobe.com
Entlastung für kleine PV-Anlagen
Der Ministerrat hat am Dienstag den Entwurf für das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz beschlossen. Das Gesetz soll günstigeren Strom und eine sichere Versorgung für Haushalte und Betriebe bringen. Die Reform bringt mehrere Maßnahmen, um Stromkosten zu dämpfen und die Netze zu stabilisieren
Ein zentraler Punkt betrifft Besitzer von Photovoltaik-Anlagen. Kleine Anlagen sollen vollständig von Gebühren für die Stromeinspeisung befreit werden. Größere private Anlagen müssten hingegen weiterhin Netzentgelte zahlen. Die genaue Grenze, ab wann eine Anlage als „groß" gilt, ist noch offen.
Die ursprünglichen Pläne sahen vor, dass alle PV-Anlagen für die Einspeisung ins Netz zahlen müssen. Nach heftiger Kritik kündigte das Wirtschaftsministerium Nachschärfungen an, um sicherzustellen, dass PV-Anlagen wirtschaftlich bleiben.
Die Reform setzt auch auf Speichertechnologien. Speicher sollen wie ein „Stoßdämpfer" im Netz wirken und helfen, Kosten zu senken. Sie können überschüssigen Strom aufnehmen, wenn viel produziert wird, und ihn bei Bedarf wieder abgeben. Das entlastet die Netze und macht den Eigenverbrauch attraktiver.
Preisdeckel und Sozialtarif
In Energiekrisen kann der Strompreis künftig bei zehn Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Derzeit liegt der Preis bei rund 15 Cent. Der Deckel gilt allerdings nur für den reinen Strompreis, nicht für Netzgebühren und Abgaben.
Für sozial benachteiligte Haushalte kommt ein Sozialtarif von sechs Cent pro Kilowattstunde. Außerdem werden flexible Tarife eingeführt, die netzschonendes Verhalten belohnen. Wer etwa zu günstigen Zeiten Strom verbraucht, zahlt weniger.
Nach dem Beschluss im Ministerrat wird der Gesetzesvorschlag am Mittwoch an den Nationalrat weitergeleitet. Für die Verabschiedung braucht die Regierung eine Zweidrittelmehrheit. Sie ist daher auf die Zustimmung von FPÖ oder Grünen angewiesen.
Beschlossen werden könnte das Gesetz im Dezember-Plenum des Nationalrats. In Kraft treten könnte es dann frühestens Anfang 2026.