
Entlastung für Gemeinden mit Hallenbädern gefordert
Der oberösterreichische Landesrechnungshof veröffentlichte im Jänner einen Bericht zur Umsetzung offener Empfehlungen im Gemeindebereich. Ein zentrales Thema des Berichts ist die Planung und Finanzierung kommunaler Infrastruktur, etwa im Bereich der Schwimmbäder.
Zu wenig Berücksichtigung im Finanzausgleich
Der Prüfbericht macht deutlich, dass sich viele Gemeinden Bäder kaum noch leisten können, das betrifft vor allem die energieintensiven Hallenbäder. Diese haben zwar meist überregionale Bedeutung, auf den Kosten bleiben aber die jeweiligen Standortgemeinden sitzen. Ähnliches gilt auch für große Sporthallen und Musikschulen.
Aus Sicht des Landesrechnungshofes ist es daher nötig, insbesondere kleinregionale Zentren unter 10.000 Einwohnern zu entlasten, weil deren regionale Versorgungsfunktion im Finanzausgleich derzeit nur unzureichend berücksichtigt wird. Das Problem sei bereits länger bekannt, aber seitens des Landes sei noch nicht viel passiert, kritisiert der Landesrechnungshof und fordert mehr Tempo.
Zentralörtliche Aufgaben in Gemeindefinanzierung integrieren
Die Problematik war zuletzt im Sommer 2024 in einer Studie über die zentralörtlichen Aufgaben von Gemeinden thematisiert worden. Seitens der Landesverwaltung wurden auch bereits Vorschläge gemacht, wie einzelne zentralörtliche Aufgaben in das seit 2018 geltende Modell „Gemeindefinanzierung Neu“ integriert werden können.
Konkret sieht der Vorschlag vor, in einem ersten Schritt Hallenbäder, Landesmusikschulen und Bezirkssporthallen finanziell zu berücksichtigen. Angedacht ist, die regionalen Infrastruktureinrichtungen durch einen Fixbetrag an BZ-Mitteln im Strukturfonds zu unterstützen. Dieser sollte sich zwar an den durchschnittlichen Defiziten der Einrichtungen orientieren, gleichzeitig aber den Gemeinden das unternehmerische Risiko nicht abnehmen.
Der Landesrechnungshof lobt nun den Ansatz, dass die Anreize zur betriebswirtschaftlichen Führung der Hallenbäder und Musikschulen erhalten bleiben müssen. In Bezug auf die Mittelverteilung wäre aus Sicht des Rechnungshofes eine unkomplizierte Untergliederung nach Größenordnungen denkbar (Hallenbad und Lehrschwimmbad bzw. Hauptstandort und Zweigstelle).
Für den Bereich der Sporthallen werde es einer exakten Definition bedürfen, welche Hallen tatsächlich zentralörtlich wirken.
Gebührenkalkulation
Der Landesrechnungshof empfiehlt, die Benutzungsgebühren der Bäder und Sporthallen so zu gestalten, dass sie kostendeckend sind und gleichzeitig für die Bevölkerung erschwinglich bleiben. Dies erfordere eine transparente Berechnung der Betriebskosten und eine regelmäßige Überprüfung der Gebührenstruktur.
Der Bericht hebt hervor, dass einige Gemeinden Mindestgebühren festgelegt haben, die nicht kostendeckend sind. Dies könne langfristig zu finanziellen Defiziten führen. Der Rechnungshof empfiehlt daher, die Gebühren regelmäßig anzupassen und Überschüsse gezielt für die Instandhaltung und Modernisierung der Einrichtungen zu verwenden.
Empfehlungen für die Zukunft
Der Landesrechnungshof gibt Empfehlungen zur Verbesserung der Planung und Finanzierung kommunaler Infrastrukturen:
- Strategische Planung: Entwicklung langfristiger Konzepte für Bau und Betrieb von Einrichtungen wie Schwimmbädern.
- Transparente Gebührenkalkulation: Sicherstellung einer nachvollziehbaren und kostendeckenden Gebührenstruktur.
- Regelmäßige Überprüfung: Kontinuierliche Evaluierung der Gebühren und Anpassung an veränderte Kostenstrukturen.
- Zweckgebundene Verwendung von Überschüssen: Einsatz von Überschüssen für Instandhaltung und zukünftige Investitionen.
Ziel sollte es, so der Landesrechnungshof, sein, die Qualität der Infrastruktur zu sichern und gleichzeitig die finanzielle Belastung der Gemeinden zu minimieren.