Hund an der Leine einer Frau im Park
An öffentlichen Orten und sensiblen Einrichtungen sollen Hunde an der Leine beziehungsweise auch ergänzend mit Maulkorb geführt werden.
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Einheitliche Regeln für die Hundehaltung in Tirol

Nach einigen Vorfällen mit Hunden sollen Neo-Hundehalter künftig einen verpflichtenden Sachkundenachweis zur Hundehaltung bei der Anmeldung eines Hundes bei der Gemeinde erbringen müssen. Diese Sachkundenachweise sollen in Schulungen, die von Land Tirol und Wirtschaftskammer organisiert werden, erworben werden können.

Die Schulungen sollen von gut ausgebildeten und zertifizierten Hundetrainern durchgeführt werden.

Bestimmte Bereiche, in denen Leinenzwang und/oder Maulkorbpflicht gelten, sollen im Landespolizeigesetz definiert werden und dann für alle Gemeinden Tirols gelten.

Landesrätin Patrizia Zoller-Frischauf: „An öffentlichen Orten und sensiblen Einrichtungen, etwa in Verkehrsmitteln, im Bereich von Kinderspielplätzen, Schulen und bei Veranstaltungen, sollen Hunde an der Leine beziehungsweise auch ergänzend mit Maulkorb geführt werden.“ Weitere Bereiche können nach Bedarf von der jeweiligen Gemeinde per Verordnung ausgewiesen werden. 

Informationsbroschüre des Landes

Das Land Tirol wird die bereits bestehende Broschüre „Damit dein Hund allen Freude macht“ neu auflegen. Darin werden unter anderem die Pflichten von Hundehaltern sowie Ratschläge für die Vorbereitung auf einen Hundekauf, zum richtigen Verhalten bei Vorfällen und Unfällen, zum Thema Hunde und Kinder und der Hundeausbildung aufgelistet. 

Skepsis gegenüber Modell „Listenhunde“

Das Modell der „Listenhunde“ sieht man in Tirol kritisch.

„Die meisten Bisse erfolgen laut Statistik von Hunderassen, die nicht auf solchen Listen stehen. Der erwünschte Sicherheitszuwachs tritt durch Rasselisten nicht ein, entsprechende Verordnungen wurden in europäischen Städten reihenweise zurückgenommen“, erläutert Zoller-Frischauf. Es bestehe auch die Gefahr, dass neue Rassen gezüchtet werden oder auf Rassen mit ähnlichen Eigenschaften ausgewichen wird, um die Listen zu umgehen. „Listenhunde“ seien daher wissenschaftlich nicht zu rechtfertigen.