
Finanzlandesrat Helmut Bieler und Gemeindereferentin Astrid Eisenkopf wollen, dass bei der Landesumlage alles so bleibt wie bisher.
Foto: Bgld. Landesmedienservice
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Diskussion um Landesumlage
Obwohl die Landesumlage im Burgenland die niedrigste in ganz Österreich ist, wird sie nicht erhöht. Eine Zweckbindung, wie von der ÖVP gefordert, soll es weiterhin nicht geben.
Die ÖVP möchte, dass die Landesumlage zweckgebunden an die Gemeinden zurückfließen solle, damit sie Geld für Investitionen haben. „Es ist schön, dass sich die SPÖ-Landesräte Eisenkopf und Bieler für eine Nichterhöhung der Landesumlage einsetzen. Wir sehen die Umlage aber als Strafsteuer für die Gemeinden“, sagt Landesparteiobmann Thomas Steiner. Es gehe darum, „die Gemeinden nicht weiter zu belasten, sondern eine Entlastungsoffensive und eine kommunale Investitionsoffensive zu starten.“ Dies könne mit der Abschaffung oder einer Zweckbindung der Landesumlage geschehen, um kommunale Infrastrukturprojekte voranzutreiben.
Gemeindereferentin Astrid Eisenkopf meint aber, dass eine Zweckbindung vor allem für kleinere Gemeinden Nachteile hätte: „Das Geld würde in anderen Fördertöpfen fehlen, von denen eher die finanzschwachen Gemeinden profitieren. Durch den Wegfall der Landesumlage werden überproportional finanzkräftige Gemeinden entlastet. Ich bin mir nicht sicher, ob das auch allen kleineren Gemeinden bewusst ist.“
FAG würde Erhöhung möglich machen
Das Land Burgenland trägt 74 Prozent der Gesamtausgaben, die Gemeinden finanzieren 26 Prozent. Österreichweit lautet das Verhältnis 61:39 Prozent. Trotzdem wurde schon im Oktober beschlossen, die Landesumlage 2017 auch bei 7,6 Prozent zu belassen, obwohl das neue FAG-Gesetz eine Erhöhung auf 7,66 Prozent erlauben würde.
Die Landesumlage ist jener Teil des Gemeindeanteils am Finanzausgleich, der den Gemeinden vorab von den Ländern abgezogen wird. Heuer werden das rund 19 Millionen Euro sein. Die Forderung nach Abschaffung der geringsten Landesumlage bundesweit sei nicht nachvollziehbar, meint auch Finanzlandesrat Helmut Bieler. Die Folge wäre eine Verdoppelung der von den Gemeinden zu tragenden Kosten.
Der Vorwurf, man nehme den Gemeinden durch den Abzug der Landesumlage Geld weg, gehe, wenn man sich die Finanzströme im Gesamten ansehe, ins Leere, sagt Bieler. „Das Land greift den Gemeinden in vielen Bereichen finanziell unter die Arme. Zum Bespiel bei den ganztägigen Schulformen oder beim Güter- und Wasserwegebau, um nur einige Beispiele zu nennen. In Summe machen alleine die Förderungen 40 Millionen Euro im laufenden Jahr aus.“ Ziehe man die Landesumlage ab, bleibe noch immer ein Überhang von rund 20 Millionen Euro zugunsten der Gemeinden. Dass das Land ein starker Partner für die Gemeinden sei, könne man noch mit vielen anderen Bespielen untermauern. So trage das Land 90 Prozent der Kosten zur Finanzierung der Krankenanstalten (in Summe 85 Mio. Euro), die Gemeinden 10 Prozent. Der Verteilungsschlüssel im Bereich der Sozialhilfe sei von 40/60 zu Gunsten der Gemeinden auf 50/50 geändert worden. Die Kosten für die Onkologie im KH Wiener Neustadt trage das Land sogar zu 100 Prozent.