Alfred Riedl zur VRV 2015
Niederösterreichs Finanzlandesrat Ludwig Schleritzko und NÖ Gemeindebund-Präsident Alfred bieten den Gemeinden bei der Umstellung auf die doppelte Buchführung Unterstützung.
© Arthur Riegler

Die VRV macht den Gemeinden viel Arbeit

17. September 2018
Niederösterreichs Finanzlandesrat Ludwig Schleritzko und NÖ Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl präsentierten die neuen Finanzregeln für Niederösterreichs Städte und Gemeinden. Bei der Umstellung auf die neue VRV werden sie vom Land Niederösterreich begleitet.

Durch die vom Finanzministerium erlassene „Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015“ bekommen Niederösterreichs Städte und Gemeinden neue Regeln für ihre Finanzgebarung. Dieser Verordnung folgend müssen auch Landesgesetze (konkret die Gemeindeordnung sowie das NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz, das für die vier Statutarstädte gilt) geändert werden. Niederösterreichs Finanz- und Kommunal-Landesrat Ludwig Schleritzko und der Präsident des Gemeindebundes, Alfred Riedl, können nun die entsprechenden Änderungen präsentieren. 

Doppelte Buchführung statt Kameralistik 

Die neuen Regeln bringen eine grundlegende Änderung im Buchhaltungssystem. „Statt der Kameralistik kommt ab 2020 die doppelte kommunale Buchführung zum Einsatz“, führt Schleritzko aus. Statt einem ordentlichen und außerordentlichen Haushalt, gibt es in Zukunft einen integrierten Dreikomponentenhaushalt. Dieser umfasst einen Ergebnishaushalt, in dem Erträge und Aufwendungen unabhängig von der tatsächlichen Zahlung umfasst sind, einen Finanzierungshaushalt, der die tatsächlichen Ein- und Auszahlungen abbildet, sowie einen Vermögenshaushalt, der den Vermögensbestand und dessen laufende Änderung darstellt.

Angepasst sind diese Regeln an die International Public Sector Accounting Standards (IPSAS), welche den einzig anerkannten internationalen Rechnungslegungsstandard für den öffentlichen Sektor darstellt und an jene Standards angelehnt sind, die auch für die Privatwirtschaft gelten.

Vermögenswerte müssen erfasst werden 

Auf die Verantwortungsträger in den Gemeinden und Städten im Land warten zahlreiche Aufgaben. Es müssen alle Vermögenswerte erfasst und bewertet werden und die Verwaltung mit neuen Regeln zur Erstellung von Voranschlägen und Rechnungsabschlüssen, neuen haushaltsrechtlichen Begriffsinhalten und neuen Buchhaltungsprogrammen zurechtkommen.

„Wir setzen hier auf Service und werden die Gemeinden bei der Umstellung eng begleiten“, hält Schleritzko fest und verweist auf eine Angebote zur Straßenbewertung mittels eigener App oder entsprechende Schulungen durch die Kommunal Akademie Niederösterreich.

Vorbereitungen in den Gemeinden laufen

Genau auf diese Services verweist auch NÖ-Gemeindebund-Präsident Riedl. Denn die Vorbereitungen in den Gemeinden laufen auf Hochtouren. „Die Kommunalakademie NÖ schult die Gemeindebediensteten in ihren Kursen und hat auch eine entsprechende Broschüre herausgegeben. Gleichzeitig müssen die EDV-Ausstattungen umgestellt werden, aber wir sind auf einem guten Weg“, sagt Alfred Riedl. 

Straßenzustandsbewertung als erster Schritt

Den ersten Schritt in Richtung neuer VRV gehen die Gemeinden mit der Straßenzustandsbewertung, die aktuell in den Gemeinden anläuft. „Mittels eigener Software unterstützt das Land die Gemeinden bei der Erfassung und Bewertung des Gemeindestraßennetzes, das auch die Grundlage für langfristige Sanierungs- und Investitionsplanung in den Gemeinden ermöglicht“, stellt Riedl klar.

Noch Fragen zu klären

Natürlich gebe es auch noch offene Fragen zur neuen VRV, die es mit allen Verantwortlichen noch zu klären gilt. „Bei welchen Werten handelt es sich um Vermögen und kann über dieses Vermögen verfügt werden“, macht Riedl aufmerksam.  Gleiches gelte für Investitionen der Gemeinden, etwa für Schulen, Kindergärten, Feuerwehrhäuser, die Vermögen darstellen, in Wirklichkeit aber „Sachwerte“ sind. „Hier haben wir noch einiges zu tun“, ist für den Gemeindebund-Chef klar. Ein wenig Zeit bleibt den Gemeinden noch: In den kommenden Tagen wird der Begutachtungsentwurf veröffentlicht, voraussichtlich im Dezember-Landtag die Gesetzesänderung über die Bühne gehen und ab 1.1.2020 das Gesetz in Kraft treten. 

Auch Land Niederösterreich muss Systeme umstellen

Nicht nur die Gemeinden werden von dieser Umstellung betroffen sein. „Auch wir im Land Niederösterreich werden unser System umstellen müssen. Das bringt neben viel Arbeit aber auch klare Vorteile mit sich. Erstmals werden etwa die Finanzhaushalte der Bundesländer wirklich vergleichbar“, erläuterte Schleritzko. Die Umstellung für den Landeshaushalt ist für 2020 geplant. Damit wird der Budgetvoranschlag, der dem Landtag im Juni 2019 vorgelegt wird, der erste nach der neuen VRV erstellte sein.

So läut die Umstellung auf die VRV 2015