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Grundlegendes
Die Kärntner Gemeindeordnung
Die Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung (K-AGO) regelt die Organisation und Aufgaben der Gemeinden in Kärnten. Sie definiert die rechtliche Stellung der Gemeinde als Gebietskörperschaft mit Selbstverwaltungsrecht und als Verwaltungssprengel. Jedes Grundstück in Kärnten muss zu einer Gemeinde gehören.
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister werden direkt von der Bevölkerung gewählt. Die Anzahl der Gemeinderatsmitglieder variiert je nach Einwohnerzahl zwischen mindestens 11 und maximal 35 Mitgliedern.
Eine besondere Regelung in Kärnten betrifft das Auskunftsrecht der Landesregierung gegenüber den Gemeinden. Die Landesregierung kann sich über alle Angelegenheiten der Gemeinde informieren. Dabei sind die Auskunftsbegehren stets an den Bürgermeister zu richten, unabhängig davon, welches Gemeindeorgan zuständig ist.
Zudem sieht die Kärntner Gemeindeordnung die Möglichkeit von Bürgerversammlungen vor. Diese dienen dem Austausch zwischen Gemeindemitgliedern und Gemeindevertretern und fördern die Bürgerbeteiligung.
Die Gemeindeordnung im Volltext finden sie hier.