Luftbild eines Bergbachs mit Siedlung im Großarltal, Österreich nach Murgang
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Die Geschichte des Staatlichen Krisen- und Katastrophenmanagements (SKKM)

30. März 2021
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Das staatliche Krisen- und Katastrophenmanagement hat seine Wurzeln in den Gedanken und Maßnahmen des Zivilschutzes. Der Zivilschutz wiederum hat seine Anfänge in der Zeit des Kalten Krieges, der insbesondere durch ein Aufrüsten atomarer Waffen auf amerikanischer und sowjetischer Seite geprägt war.

Zivilschutz in Österreich:

Nach Ende des Zweiten Weltkriegs lag der Fokus im Bereich der Landesverteidigung am Aufbau der militärischen Kapazitäten. In den 60er-Jahren des letzten Jahrhunderts wurden Bestrebungen hinsichtlich einer umfassenden Landesverteidigung forciert, die zusätzlich den geistigen, zivilen und wirtschaftlichen Bereich umfassen. Seit 1975 ist dies in der Verfassung (Artikel 9a B-VG) verankert.

Einhergehend mit dem fortschreitenden atomaren Aufrüsten stieg die Gefahr, dass die Bevölkerung in Europa und somit auch in Österreich von den Auswirkungen des Einsatzes einer Kernwaffe betroffen sein könnte. Daraus entwickelten sich Bestrebungen, bei Eintritt eines solchen Ereignisses die Zivilbevölkerung bestmöglich zu schützen. Insbesondere Überlegungen zum Strahlenschutz und zur Versorgung der Bevölkerung im Anlassfall standen dabei im Mittelpunkt.

Das Bundesministerium für Landesverteidigung richtete eine Luftschutztruppenschule (heute ABC-Abwehrschule) und das Bundesministerium für Inneres eine Zivilschutzschule ein; beides Einrichtungen, die bis heute bestehen.

Das Staatliche Krisen- und Katastrophenmanagement (SKKM):

Als Reaktion auf die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl im Jahre 1986 wurde im selben Jahr ein staatliches Krisenmanagement im Bundeskanzleramt eingerichtet. Dies trug der Erkenntnis Rechnung, dass bei Großereignissen eine staatliche Gesamtkoordination über Verwaltungs- und Zuständigkeitsgrenzen hinaus erforderlich ist. In Fortführung der früheren Entwicklungen stellte dies einen weiteren Schritt der Institutionalisierung des Zivilschutzes in Österreich dar.

Als Reaktion auf die Lawinenkatastrophe von Galtür, das Grubenunglück von Lassing und den Tauerntunnelbrand wurde im Jahr 2000 im Bundesministerium für Inneres ein staatliches Katastrophenschutzmanagement eingerichtet. 2003 wurden die beiden Zuständigkeiten im Innenministerium in der Struktur des Staatliches Krisen- und Katastrophenmanagements (SKKM) zusammengeführt. Das SKKM ist seitdem jene Plattform, auf der alle Ministerien, Bundesländer, Einsatzorganisationen und weiteren relevanten Organisationen koordinativ zusammenarbeiten. Die Aufgaben der Koordination der internationalen Katastrophenhilfe sind im SKKM ebenfalls enthalten.

Mit  Ministerratsbeschluss vom 20. Jänner 2004 wurde das SKKM schließlich neu organisiert. Die wichtigste Neuerung stellte dabei die Bildung eines Koordinationsausschusses unter Vorsitz des Generaldirektors für die öffentliche Sicherheit dar. In diesem Ausschuss sind die Bundesministerien, Bundesländer, Einsatzorganisationen und im Bedarfsfall auch die Medien vertreten. Im Fall von Krisen- und Katastrophensituationen obliegt dem Generaldirektor die Koordination der Bundesbehörden untereinander sowie die Koordination und Zusammenarbeit mit den Ländern. Die Bundeswarnzentrale (BWZ) im Einsatz- und Koordinationscenter (EKC) des Innenministeriums dient dabei als permanent besetzte, nationale sowie internationale Kontaktstelle des SKKM und als Informationsdrehscheibe.

Die Geschäftsstelle des SKKM ist im Innenministerium in Form der Abteilung II/13 – SKKM - Staatliches Krisen- und Katastrophenmanagement und Koordination Zivile Sicherheit – angesiedelt.

Weitere Informationen:

 

Entgeltliche Einschaltung des Innenministeriums