Winterdienst
Eine der Kernfragen, die sich dem mit dem Winterdienst befassten kommunalen Fuhrpark stellt, ist, welches Fahrzeug mit welchem Gerät wo eingesetzt werden sollte.
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Die Gemeinde auf den Winter vorbereiten

Noch kann niemand vorhersagen, ob der kommende Winter mild oder hart sein wird. Den Gemeinden würde das sowieso nichts nützen, sie müssen sich auf den schlimmsten Fall vorbereiten. Tun sie das nicht, sind nicht nur Klagen der Bürgerinnen und Bürger sicher, denn: Winterdienst ist Gemeindesache.

So schön es wäre, wenn man den Winter genau planen könnte, aber gerade in einem gebirgigen Land wie Österreich funktioniert das nicht. Also müssen die Gemeinden schön langsam daran denken, ihre Winterdienst-Fahrzeuge und -Geräte zu prüfen, Schneestangen und Streugut müssen einsatzbereit lagernd sein. Und vor allem müssen die Einsatzpläne auf den aktuellen Stand gebracht werden. Die Mitarbeiter – vor allem wenn es neue sind – müssen eingewiesen werden. Den Räumkräften – eigenen und „zugekauften“ (meist Bauern der näheren Umgebung) – müssen „ihre Gebiete“ zugewiesen werden. Und natürlich sollte der rechtliche „Papierkram“ erledigt sein: Arbeitsvereinbarungen, Versicherungen und so weiter.

Diese Details, schon im Vorfeld ausreichend dokumentiert, sind ein erster wichtiger Schritt zur Vermeidung von Schadenersatzklagen oder Amtshaftungsklagen. Denn die Verkehrssicherungspflicht ist eine hoheitliche Aufgabe der Gemeinden.

Aber Winterdienst bedeutet nicht, dass Straßen und Gehsteige zu jeder Tages- und Nachtzeit „besenrein“ und gestreut sein müssen. Die Räum- und Streupflicht der Gemeinden hat Grenzen. Sie bedeutet im Wesentlichen, dass die Gemeinden im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit diejenigen Gefahren zu beseitigen haben, die infolge winterlicher Glätte für den Verkehrsteilnehmer bestehen. Der Winterdienst als solcher muss nicht sicherstellen, dass für Fußgänger, Rad- und Autofahrer jegliche Gefahr bei der Benützung winterlicher Verkehrsflächen ausgeschlossen ist.

Dazu gibt es einige Fragen zu beantworten:

Wann beginnt es?

Die Kernfrage des kommunalen Winterdienstes: Wann müssen die Fahrzeuge los?

Salopp formuliert beginnt der Winterdienst, wenn Schnee liegt oder sich bereits Glätte gebildet hat. Temperaturen unter Null Grad Celsius für sich allein begründen noch keine Räum- oder Streupflicht, auch vereinzelt auftretende Glatteisstellen sind noch kein Grund. Trotzdem ist grundsätzlich zu empfehlen, so rasch als möglich mit der mechanischen Schneeräumung zu beginnen, damit sich der Schnee gar nicht erst „setzen“ kann oder durch den Straßenverkehr „verdichtet“ wird. In dem Fall ist er nämlich umso schwieriger weg zu bringen, was jeder, der einmal eine Schneeschaufel in der Hand gehalten hat, aus eigener Erfahrung bestätigen kann.

Wie lange dauert der Winterdienst an?

Wenn einmal begonnen worden ist, muss so lange weiter gemacht werden, wie die Glätte andauert. Notfalls müssen die Mitarbeiter also nach ein paar Stunden wieder ausrücken, sollte „das verwendete Streugut seine Wirkung verloren haben“.

Es ist aber unmöglich, im Winter gleich gute Verkehrsverhältnisse wie im Sommer zu schaffen. Deshalb ist hier auch auf die Eigenvorsorge, wie sie auch in der Straßenverkehrsordnung niedergeschrieben ist, ein wesentlicher Aspekt für die Sicherheit im Winter. Winterreifen und eine den Straßenverhältnissen angepasste Fahrweise, wie etwa Geschwindigkeitsreduktion bei Glättegefahr, haben weit größeren Einfluss auf die Verkehrssicherheit als jede Winterdienstmaßnahme.

Es empfiehlt sich aber vermutlich, auf der Gemeinde-Internetseite oder im Gemeinde-Mitteilungsblatt nähere Informationen für die Bürgerinnen und Bürger bereit zu halten.

Welche Streumittel sollen verwendet werden?

Bei Streumitteln ist meist von „auftauenden“ Streumitteln die Rede, also grob gesagt „Salz streuen“.

Auftaumittel sind im Wesentlichen auch nur bei höherrangigen Straßen zu verwenden.

Bei weniger stark befahrenen Straßen (weniger als 2500 Fahrzeuge täglich im Durchschnitt*) empfiehlt die Umweltberatung Österreich Splitt als Streumittel

Nach der mechanischen Schneeräumung ist es bei einer Straße von geringer Bedeutung (Nebenstraße) und wenig Gefälle möglich, auf jegliche Streuung zu verzichten. Vergleiche mit Splittstreuung zeigten, dass sich auf Strecken mit Nullstreuung weniger Unfälle aufgrund umsichtigeren Fahrens ereignen. Splitt täuscht zudem oft eine größere Griffigkeit vor, als gegeben ist.

Salzstreuen Ja oder Nein, eine Glaubensfrage

Natürlich ist ein Streugerät ein zentraler Bestandteil der Winterdienstausrüstung einer Gemeinde. Der technische Fortschritt macht gerade hier besonders große Sprünge.

Aber Streuen ist so einfach nicht. Wieviel und was gestreut wird, ist Teil umfangreicher technischer Richtlinien. Der Gesetzgeber schreibt hier auch nicht wirklich was vor, wie uns Josef Neuhold, Hofrat der niederösterreichischen Landesregierung und Experte bei der Abteilung Straßenbetrieb, erzählte - zum Interview:

Wann wird was eingesetzt?

Der Vorschlag der Umweltberatung zu der Frage: „Der bestmögliche Kompromiss zwischen den Erfordernissen der Verkehrssicherheit, der Wirtschaftlichkeit und des Umweltschutzes ist durch ‚Differenzierung’ zu erreichen, das heißt je nach Straßen- und Wetterlage wird die mechanische Schneeräumung in unterschiedlicher Weise mit auftauenden und abstumpfenden Mitteln kombiniert.“

Um zu einem Einsatzplan zu kommen, sollten demnach das kommunale Wegenetz in Wertigkeiten, die sogenannten „Prioritäten“ (Haupt-, Nebenstraße usw.) unterteilt und dazu die nötigen Räum- und Streumaßnahmen definiert werden. Spezifische Maßnahmen und Abläufe für extreme Wetterlagen und für Gefahrenstellen (Bergkuppen, Brücken etc.) müssen dabei zusätzlich behandelt werden.

Eine der Kernfragen, die sich dem mit dem Winterdienst befassten kommunalen Fuhrpark stellt, ist die Frage, welches Fahrzeug mit welchem Gerät wo eingesetzt werden sollte. Im Wesentlichen kann man die gebräuchlichen Geräteträger (grob) in die drei Gruppen LKW, Traktor und „kleine“ oder „schmale“ Fahrzeuge einteilen.

Wo liegen die wesentlichsten Einsatzgebiete für die Gruppen?

Hauptsächlich an den befestigten Fahrbahnen, Straßen und Wegen mit Instandhaltungsaufgaben. Die jeweiligen Flächen sowie die Breite der Wege, definieren zum Großteil, welcher Typ an Geräteträger/Fahrzeug eingesetzt wird.

LKW für den Bauhof der Kommunen haben ein höchstzulässiges Gesamtgewicht zwischen 13 und 26 Tonnen. Die Tonnage richtet sich dabei nach Einsatzgebiet und Einsatzart. Kleine Marktgemeinden werden an der unteren Grenze ihr Idealfahrzeug finden, bei Stadtgemeinden und Städten ist der Bedarf über den gesamten Gewichtsbereich gegeben. Einsatzgebiete sind z. B. Winterdienst, Betreuung der Grünanlagen, Betreuung der Energieeinrichtungen (Signalanlagen, Beleuchtung, mittels Arbeitskorb am Ladekran), Sperrmüllabholung, Straßenbau.

Traktoren und kleinere Geräteträger werden wiederum hauptsächlich innerorts eingesetzt, wo es um scharfe Ecken geht, wo man auf Gehsteigkanten und parkende Autos aufpassen muss.

„Kleine oder schmale Fahrzeuge bewähren sich im Innenstadtbereich durch enorme Wendigkeit mit Vier-Rad-Lenkung. Eine extrem hohe Nutzlast von über fünf Tonnen bei kompakten Abmessungen wie zum Beispiel beim UNITRAC-Transporter erleichtern die Streugutausbringung im Winter auf schmalen aber ausgedehnten Straßennetzen. Die Stadt Wien zum Beispiel hat über 70 solcher Fahrzeuge im Einsatz“, berichtet David Lindner von Lindner Traktoren.

Der Geräteträger allein ist aber nur eine Seite, ebenso wichtig sind die Aufbauten, die eigentlichen Geräte. Was zur Grundausstattung einer Gemeinde gehören sollte, darüber haben wir auch mit Harald Vogl, Leiter der Stangl Kommunaltechnik, gesprochen. Seiner Meinung nach ist zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages eine entsprechende Winterdienst-Ausrüstung, wie Schneepflug und Streuer, gegebenenfalls auch eine Schneefrässchleuder nötig. „Die allermeisten Städte und Gemeinden haben dazu eine entsprechende Mähausrüstung für Sportplätze, Grünflächen und Straßenbankette. Ebenso zählt eine Kehrmaschine bzw. ein entsprechendes Kehraggregat zum Wechselanbau an den Geräteträger zur Grundausstattung vieler Städte und Gemeinden,“ so Vogl.

Auf welche Kriterien sollte eine Gemeinde achten, wenn sie eine Anschaffung plant?

Die neuen Fahrzeugkonzepte müssen sich jedenfalls bestmöglich in das Arbeitsaufgabengebiet integrieren. Neubeschaffungen sollten auch immer auf den gesamten Fuhrpark abgestimmt werden, und auch Zukunftsperspektiven sind hier einzukalkulieren, beispielsweise neue, künftige Wohngebiete. Wirtschaftliche Effizienz sollte ein zwingendes Kriterium für den gesamten Fuhrpark sein.

„Insbesondere muss auf die Finanzierung beziehungsweise die Zustimmung im Gemeinderat für den Ankauf eines Fahrzeuges geachtet werden. Dazu ist vorab ein genaues Einsatzspektrum zu definieren und ein Budgetpreis von einem potentiellen Anbieter einzuholen – inklusive aller Nebenkosten für Zubehör und Umbauten. Oftmals werden zu geringe Budgetmittel eingeplant und einer Aufstockung wird im Gemeinderat dann nicht mehr zugestimmt – es ist besser mit etwas Reserve nach oben plane“, gibt Roman Eggenfellner, Leiters des Behördenverkaufs bei MAN zu bedenken.

Neue Fahrzeuge und alte Geräte zusammenspannen?

Dies ist ein sehr sensibler Bereich – viele Rückmeldungen haben ergeben, dass es hier oft zu Ausfällen kommt, weil die alten Geräte nicht mehr auf den neuen Geräteträger passen. Meist klappt es mit den Antriebssystemen nicht. Generell müssen sehr viele technische Kriterien berücksichtigt werden. Natürlich immer unter Einhaltung der gesetzlichen Auflagen. Neben der Kompatibilität (Anbaumöglichkeit, Gewicht, Leistung, Wechselbarkeit etc.) sollte auch geprüft werden, wie effizient ein älteres Anbaugerät noch einsetzbar ist.

Eggenfellner rät ab davon, alte Anbaugeräte zu behalten und mit großem Aufwand auf neue Trägersysteme zu adaptieren. Er meint, dass „sich oft für das Altgerät mitsamt dem passenden Altzubehör im Weiterverkauf gute Preise erzielen lassen und es daher in Summe wirtschaftlicher sei, neue moderne Anbaugeräte mit verbesserter Funktionalität anzuschaffen.“

Das technische Um und Auf: Die Antriebsarten

Der Fuhrpark- und Bauhof-Profi hat darauf vermutlich eine knappe und klare Antwort. Aber Laien sind mit Fragen wie „Wo sind Hydraulik-Systeme am besten eingesetzt?“ „Wo passt ein Zapfwellenantrieb besser oder ein Hydrostat-Antrieb?“ heillos überfordert. Der klassische Zapfwellenantrieb hat seinen Ursprung in der Landwirtschaftstechnik und ist ein ausgereiftes Antriebssystem. Die heutigen Hydrauliksysteme stehen in der Leistungsfähigkeit den Zapfwellengeräten um Nichts nach. Hydraulisch angetriebene Systeme haben den Vorteil des Schnellwechselsystems, geringere mechanische drehende Teile und der geringeren Lärmentwicklung. Auch die Leistungsanpassung des jeweiligen Gerätes kann beim Hydraulikbetrieb durch Regulieren der Ölmenge einfach durchgeführt werden.

Anton Bucek von Pappas Unimog gibt im Gespräch eine genaue Definition: „Meist sind  Zapfwellen und/oder hydraulische Antriebe für Schneefräsen, Schneeschleudern, saugende Mähgeräte und Böschungsmäher imM Einsatz, Hydraulik wird für Seilwinden, Frontkraftbesen und Kräne bis zu sieben Meter/Tonnen eingesetzt und ein Hydrostatischer Antrieb für Kehrmaschinen und in Verbindung mit Zapfwellen für Mähgeräte und Schneefräsen.“

Je besser die Schulung ...

Neuanschaffungen, neue Geräte, bedeuten meist eine Gewohnheitsänderung bei den Anwendern. Hier stellt sich oft die Frage, wie man Vorurteile abbauen kann. Einerseits kann durch Praxisbesichtigungen, Erfahrungsaustausch und Vermittlung der Vorteile eine gewisse Schwellenangst abgebaut werden. Gewiss ist, dass eine konsequente Einschulung bei der Neuanschaffung den richtigen Umgang mit dem neuen Gerät von Anfang an gewährleistet.

Schulungen sind heute sozusagen „state of the art“. Die meisten Anbieter verfügen heutzutage auch über hochprofessionelle Schulungseinrichtungen. Üblicherweise werden so genannte „Fahrertrainings“ durchgeführt. Dabei wird nicht nur der richtige Umgang trainiert, sondern auch die effiziente Anwendung des Fahrzeugsystems. So ein Fahrertraining ist nicht nur im Zuge der Erstauslieferung relevant, sondern beispielsweise auch bei personellen Neubesetzungen am Bauhof, also mitunter weit nach der Übergabe eines neuen Systems. Erfahrungsgemäß werden diese Maschinen dadurch effizienter genutzt und haben geringere Wartungs-, Betriebs- und Reparaturkosten. Zusätzlich ist das Thema Sicherheit auch bei dieser Ausbildung ein fixer Bestandteil.

Zum Einbinden der Hauptanwender (also des Fahr- und Bedienpersonals) als Meinungsbildner raten alle Experten, mit denen wir gesprochen haben. Für eine vorbehaltslose Akzeptanz eines Neugeräts sei das unumgänglich. „Oft scheuen sich die Bauhof- oder Amtsleiter davor, was sich dann im Betrieb oft rächt, weil die Anwender mitunter beweisen wollen, dass sie es besser gewusst hätten. Intensive und kompetente Schulungsmaßnahmen inklusive einer mit Zeitabstand durchgeführten Nachschulung sind wesentlich für eine positive Akzeptanz im Bauhof. Praxisbeispiele bzw. Referenzen bilden eine gute Basis um die Scheu vor einer Neuanschaffung zu senken. Wenn ein Gerät oder Fahrzeug in einer anderen Gemeinde bereits zur Zufriedenheit im Einsatz ist, dann kann man durch eine Vorführung vor Ort gute Überzeugungsarbeit leisten.“

Oder man drückt es einfach wie der Tiroler David Lindner aus: „Sie wünschen, wir spielen. Mit unserem neuen Innovationszentrum haben einen hochmodernen Schulungsbereich für Kunden und Händler eröffnet. Hier können wir von Anwenderschulungen mit Einsatztests für Profi-Fahrer bis zu Wartungskursen für die Service-Spezialisten der Kommunalen Werkstätten umfassende Schulungen umsetzen.“

Winterdienst: Versichert sein tut gut

Eine der häufigsten Fragen beim kommunalen Winterdienst ist die nach einer Versicherung. Wenn der Schneepflug das mühsam zwischen Schneewächten geparkte Auto gestreift hat, wird die Frage nach dem Schadensersatz meist sehr akut laut. Und wer kennt nicht die entsetzten Blicke, wenn nach der Schneeschmelze der Blick auf eine sauer „abgemähte“ Hecke frei wird oder auf einen fein rasierten Gartenzaun. Ausgehebelte Kanaldeckel sind übrigens seit der Erfindung der Scheuerleisten an der Unterkante der Schneepflüge kaum mehr ein Thema.

Absichtlich verursacht sicher kein Winterdienstler einen Schaden. Nur wenn man ab vier Uhr früh hinter dem Lenkrad sitzt, pausenlos miserable Sicht bei Schneetreiben herrscht, die Konzentration auf äußerste angespannt ist und man trotzdem so schnell wie möglich die Straßen und Wege für die Bürgerinnen und Bürger frei haben will – dann passiert schon mal was.

Natürlich haften die Gemeinden im Rahmen der Amts- beziehungsweise Organhaftung auch für diese Schäden, falls der Winterdienst durch Gemeindemitarbeiter erledigt wird. Aber es ist doch ein heftiger Papierkrieg, der im Schadensfall auf die Gemeinde zu kommt. Darüber hinaus hat so ein Papierkrieg die üble Angewohnheit, nach „hinten los zu gehen“, also den vermeintlich Versicherten auf einmal im Regen stehen zu lassen.

Das einfachste wäre jedenfalls, wie Jurist Christoph Winkler vom Maschinenring meint, den „Winterdienst an freie Dienstleister auszulagern. Denn dann ist die Haftung gleich mit ausgelagert und der Dienstleister muss sich darum kümmern.“

Und falls die Gemeinde das selbst erledigen will, dann „haben sicher die Versicherungen eigene Winterdienst-Pakete im Angebot, man muss da nur nachfragen und vergleichen“, so Winkler.

Übrigens ist auch beim Auslagern Vorsicht geboten, denn falls jemandem eine Dachlawine vom Gemeindeamt „aufs Haupt donnert“, stellt sich mit Sicherheit die Frage nach dem Winterdienst-Auftrag, der vergeben wurde. Unter „Winterdienst“ wird nämlich üblicherweise nur die Räumung und Streuung der Straßen und Wege (und soweit nicht von den Anrainern zu erledigen, auch die Gehsteige) verstanden, nicht aber die Durchführung der sogenannten „Tauwetterkontrolle“. „Wer auch das erledigt haben will und die Dächer von Gemeindeamt, Schule, Kindergarten oder anderer kommunaler Gebäude im Fall des Falles geräumt haben will, der sollte das bei der Auftragsvergabe explizit vermerken“, so der Jurist. Das spart jedenfalls im Nachhinein lästige Diskussionen.

Wenn alle Vorbereitungen abgeschlossen sind, kann der Winter kommen. Und wenn er das noch nach dem Spruch „Fällt der erste Schnee in Dreck, so bleibt der ganze Winter ein Geck.“ tut, kann der Gemeinde-Winterdienstler entspannt der Zukunft entgegenblicken.