Winterdienstfahrzeug
Der Gesetzgeber sagt nichts darüber, welche Art von Streumittel verwendet werden muss.
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Winterdienst ist vor allem Glättebekämpfung

Was es mit den Räum- und Streuplänen auf sich hat, darüber hat KOMMUNAL mit Josef Neuhold, Experte der nö. Landesregierung und Leiter des österreichischen Arbeitsausschusses Winterdienst, gesprochen.

Herr Neuhold, wie sollte sich Glättebekämpfung gestalten?

Streusalz sollte nicht trocken aufgebracht werden, sondern in einer gelösten Form. Früher ging man von 30 Prozent Sole und 70 Prozent Trockenanteil aus, heute ist man bei 50/50 angelangt. Mit so einer Mischung hat man sehr gute Ergebnisse gewonnen, was die Haftung auf der Straße betrifft. Bei Steigungsstrecken mit wenig Verkehr erzielt man nach wie vor mit Splitt-Streuung die besten Ergebnisse.

Bedenken muss man allerdings, dass bei hohem Verkehrsaufkommen – so ab 2000 Fahrzeuge pro Tag – der Streusplitt rasch verteilt wird und es nicht sehr viel liegen bleibt, die Streuung also nicht mehr wirtschaftlich ist. 

Ist es möglich, auch gar kein Salz zu streuen? Und auch keinen Splitt? Oder hat der Gesetzgeber was dagegen?

Der Gesetzgeber sagt uns gar nichts über die Art des Streumittels. Von den technischen Richtlinien her gibt es eine Empfehlung in dem Sinne, je höher das Verkehrsaufkommen, desto sinniger und ökologischer wäre es, ein auftauendes Streumittel zu verwenden.

Für Gemeinden wäre interessant, dass es Studien gibt, die aus umwelttechnischer Hinsicht und bei einem Verkehrsaufkommen von mehr als 2000 bis 2500 Fahrzeugen pro Tag Streusalz als die umweltfreundlichere Variante ausweisen.

Bei einem geringeren Verkehrsaufkommen kann man auch mit Splitt arbeiten, man muss allerdings mit einrechnen, dass der Splitt im Frühjahr wieder „eingekehrt“ werden muss. Dass aber belastet Umwelt und Luft.

Josef Neuhold
Josef Neuhold, Experte der nö. Landesregierung und Leiter des österreichischen Arbeitsausschusses Winterdienst

Stellt sich beim Splitt im Frühjahr nicht die Feinstaub-Frage?

Splitt erzeugt nur Staub, keinen Feinstaub wie von den Autoabgasen. Das Staub-Problem kommt bei Arbeiten innerhalb des Ortes zum Tragen. Hier müssten die Gemeinden darauf achten, dass sie Nass-Kehrgeräte verwenden, wo ein Sprühbalken vor das Kehrgerät vorgespannt ist und so eine zu große Staubbildung verhindert.

Gemeinden im Winterdienst sollten aber aufpassen, wenn sie Zwischenkehrungen, beispielsweise zu Ostern, machen. Immerhin wird hier Wasser auf die Fahrbahn gebracht und wenn es in der Nacht abkühlt … hier bewegen wir uns aber schon auf das Gebiet der Haftungsfragen. Der Paragraf 1319a ABGB ist hier unbedingt zu beachten.

Wie intensiv ist denn der Winterdienst durchzuführen?

Das hängt entscheidend von der Verkehrsbedeutung der Straße, des Weges ab. Da gibt es Standards, innerhalb welcher Zeit was geleistet werden muss. 

Gilt das Kriterium Verkehrsaufkommen auch für innerörtliche Gebiete?

Hier gibt keine solche Unterteilung. Hier werden die Straßen in Prioritäten unterteilt. Also Priorität 1 wären „innerstädtische Hauptverkehrsstraßen, Einfahrtstraßen, Straßen mit Straßenbahn, Zufahrten zu öffentlichen Krankenhäuser und Feuerwachen“. Aber es ist keine Verkehrsmenge hinterlegt.

Jedenfalls ist üblicherweise innerhalb eines Betreuungsbereiches der Einsatzleiter – zum Beispiel der Straßenmeister – für die Durchführung der Schneeräumung und Streuung verantwortlich. Der legt in Dienstplänen die Einsatzbereitschaft (Rufbereitschaft, Telefonlisten) fest.

Aber ein Räumplan ist für jeden Betreuungsbereich aufzustellen und an den Betreuungsgrenzen abzustimmen. Das gilt natürlich auch für Streupläne.

Tabellarische Aufstellung des Winterdienstanforderungsniveaus im bebauten Bereich: