Frau vor Computerbildschirm
Die automatische Zuordnung der Wahlsprengel zu den Gebäudeobjekten ist bereits aktiv. Das ZeWa-Tool steht den Gemeinden bereits für die Vorbereitung der Europawahl zur Verfügung.
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Die Europawahl und das Zentrale Wählerregister

Zentrale Register (Datenbanken) haben den großen Vorteil, dass sie nur einmal von der Stelle aktualisiert werden müssen, die die Kompetenz und die gesetzliche Verpflichtung dafür hat. Abfragen verschiedenster Stellen an diese Datenbank liefern verlässlich immer das gleiche Ergebnis. Kopien dieser Datenbanken sind nur auf dem Stand, an dem diese Kopien angefertigt worden sind. Somit sind diese Kopien möglicherweise bereits nach dem Erstellen des Abzugs unaktuell. Des Weiteren ist nicht durchgreifend sichergestellt, dass alle Inhalte vom Original korrekt in die Kopien übertragen wurden.

Einer der wichtigsten Aspekte von zentralen, ganz Österreich abdeckenden Datenbanken ist, dass sie unter strengster Beachtung des Datenschutzes über Schlüssel verknüpfbar sind und dadurch ein erheblich größerer Nutzen für die Verwaltung gezogen werden kann als wenn sie für sich alleine stünden. Von Bedeutung ist auch, dass die Daten flächendeckend mit gleichen Attributen, vollständig und mit gleicher Sorgfalt erhoben werden.

Das Zentrale Wählerregister und Adressen

Mit dem Zentralen hlerRegister (ZeWaeR) wurde eine weitere zentrale Datenbank eingerichtet, die sicherstellen soll, dass die Erfassung der für eine Wahl Berechtigten korrekt und nachvollziehbar erfolgt. Bundesgesetzliche Vorgaben regeln die Durchführung der Nationalrats-, Bundespräsidenten- und Europawahl, landesgesetzliche Bestimmungen das Abhalten von Landtags-, Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen. Schon aus dieser Aufzählung kann entnommen werden, dass bei Wahlen je nach Wahlart verschiedene Personengruppen wahlberechtigt sind.

Personen sind mit ihrer Staatsbürgerschaft und der Art des Wohnsitzes – Haupt- oder Nebenwohnsitz – im Zentralen Melderegister (ZMR) auf einer Adresse abgebildet.

Im Adressregister (AdrReg) werden nicht nur die Grundstücksadressen, sondern auch die Gebäude mit den Haupt- und Identadresse gespeichert.

Diese Gebäudeobjekte werden unter anderem den Wahlsprengeln in den einzelnen Gemeinden zugeordnet.

Somit wäre der Kreis geschlossen – zur Erstellung der Wählerlisten werden im Zentralen Wählerregister für den festgelegten Stichtag die Daten des ZMR und des Adressregisters über die Gebäudeobjekte verknüpft.

Aber – es gibt doch einige Punkte, die zu beachten sind :

  • Damit die Zusammenführung der Personen mit den Gebäudeobjekten zu einem vollständigen Ergebnis führt, müssen die Gebäude „aktiv“ sein. „Aktive Gebäude“ sind alle Gebäude, bei denen im Gebäude- und Wohnungsregister das Feld „Fertig-/Einstelldatum“ mit dem Datum der Fertigstellung befüllt oder das Häkchen  „Daten  zum  ZMR  übertragen“  gesetzt ist.

    Bei diesen Gebäudeobjekten könnte es sich im Sinn des Gebäude- und Wohnungsregisters auch um eine „Pseudobaulichkeit“ handeln.
  • Klärungsadressen im Sinne des „ZMR“, soweit sie nicht nur die Top- bzw. Türnummer betreffen, müssen aufgelöst sein.

    Sind in Gebäuden mit dem Status „Abbruch“ Personen gemeldet, sind diese auch Klärungsadressen.
  • Obwohl Personen an Adressen gemeldet sind, werden nicht die Adressen, sondern die Gebäude mit dem ZMR verknüpft. Dies hat einen sehr einfachen technischen Hintergrund. Um zu verhindern, dass Wähler eines Gebäudes auf Haupt- und Identadressen mehrfach erfasst werden, werden alle Bewohner des Gebäudes für das Zentrale Wählerregister quasi virtuell auf die Hauptadresse „umgeroutet“. Dies hat zur Folge, dass alle Bewohner eines Gebäudes immer einem Wahlsprengel zugeordnet werden.

Gebäude und Wahlsprengel
Zuordnung aller Bewohner eines Gebäudeobjekts zu einem Wahlsprengel – unabhängig ob sie auf einer Haupt- oder Identadresse gemeldet sind.

Nur wenn diese Punkte erfüllt sind, kann es eine einhundertprozentige Zusammenführung der Personen mit den Gebäuden geben. Dies ist aber die Voraussetzung für eine vollständige Wählerliste.

Das ZeWa-Tool zur Unterstützung der Gemeinden

Um die Gemeinden bei Arbeiten mit dem Zentralen Wählerregister zu unterstützen, wurde gemeinsam vom Innenministerium / Abteilung für „Wahlangelegenheiten“, dem Österreichischen Städte- und dem Österreichischen Gemeindebund und dem Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV), verantwortlich für das Adressregister, ein Tool, das ZeWa-Tool (ZeWaT), entwickelt.

Das Tool kann sowohl „selbstständig“ wie auch aus der Umgebung einer Gemeindesoftware aufgerufen werden. Die Berechtigung für den Zugriff wird über das Berechtigungsmodell im „Portalverbund – PVP“ und über die Administratoren in den Gemeinden und Städten gesteuert.

Datenfluss
„Regeldatenfluss“ – automatische Zuordnung des Wahlsprengels zu Gebäudeobjekten anlässlich der Bearbeitung im AGWR.

Eine Basis der Wählerlisten ist die Zuordnung der Gebäude zu Wahlsprengel. In der ersten Hälfte des Vorjahres haben alle Gemeinden - zumeist über Dienstleister oder die Hersteller der Gemeindesoftware – diese Zuordnung dem BEV bekanntgegeben.

Aus diesen Daten der Erstbefüllung wurden die Flächen der Wahlsprengel gerechnet und der „Wahlsprengelcode“ als österreichweit eindeutiger Schlüssel generiert. In Folge wurden dann alle Gebäude, in denen keine Personen gemeldet sind, auch dem logisch richtigen Wahlsprengel zugeordnet.

Eingangs wurde ausgeführt, dass bei verschiedenen Wahlarten unterschiedliche Personengruppen wahlberechtigt sind. Daher wurden vier Arten von Wahlsprengeln eingeführt – je einer für die Europawahl, die Bundespräsidenten- und Nationalratswahl, die Landtagswahl und die Gemeinde- bzw. Bürgermeisterwahl. Die Wahlsprengel für diese vier Wahlarten werden für jedes Objekt gesondert historisiert geführt. Historisiert bedeutet, dass zukünftig für jeden in der Vergangenheit liegenden Stichtag die Zuordnung Gebäude-Wahlsprengel zur Verfügung gestellt werden kann.

Diese Zuordnungen der Gebäude zu den Wahlsprengeln sind im Produkt „Adressen – Gemeinde“ abgebildet und können von den Städten und Gemeinden für ihr Gemeindegebiet nach Anmeldung im Portal des BEV-Shop tagesaktuell kostenfrei bezogen werden. Steht eine externe Bearbeitungsmöglichkeit zur gewünschten Abänderung der Beziehung Gebäude-Wahlsprengel zur Verfügung, können die geänderten Sachdaten über die PVP Schnittstelle wieder „hoch geladen“ werden. Für Städte und Gemeinden, die eine Wahlsprengelverwaltung in einem GIS-System zur Verfügung haben, wird es zukünftig auch die Möglichkeit der Übergabe der grafischen Abgrenzungen geben.

Doch es geht viel einfacher –

zum einen - wenn im AWGR-online ein Gebäude angelegt oder verändert wird, dann wird 

  • durch Aufrufen des Geocodierungsclients im AGWR-online das Gebäude automatisch im   
  • Hintergrund dem logisch richtigen Wahlsprengel zugeordnet

zum anderen – kann diese Zuordnung auch im ZeWaT durchgeführt werden.

Wahlsprengel können in den einfachen Fällen ident mit dem Gemeinde- oder Ortschaftsgebiet sein. Sie können aber auch durch Straßenzüge mit Hausnummernbereichen definiert sein.

Objektzuordnungen
ZeWa-Tool – Festlegung des Wahlsprengels „Ortschaft = Wahlsprengel“
Objektzuordnungen
ZeWa-Tool – Festlegung des Wahlsprengels über die Straßenliste der Gemeinde
Objektzuordnungen
ZeWa-Tool – detailliertere Festlegung des Wahlsprengels über die Hausnummern einer Straße

Natürlich können im ZeWaT auch alle Gebäudeobjekte eines Wahlsprengels angeführt und dargestellt werden.

Die Auswahl, die die größten Freiheiten bietet, ist die grafische Selektion der Wahlsprengelgrenzen im ZeWaT.

Die eine oder andere Überraschung bietet die Visualisierung der Wahlsprengel und der dazugehörenden Gebäude.

Wahlsprengel in St. Johann im Pongau
Übersicht über die Wahlsprengel in St. Johann im Pongau
Details zu den Wahlsprengeln in St. Johann
Details zu den Wahlsprengeln in St. Johann mit den zugeordneten Gebäudeobjekten.
Wahlsprengelgrenzen Keutschach
Wahlsprengelgrenzen entstanden zumeist historisch und erscheinen heute unlogisch. Eine Harmonisierung würde sich anbieten.

Informationen zu Wahlsprengeln und Wahllokalen

Zu jedem Wahlsprengel gehört ein Wahllokal. So war es auf der Hand liegend, dass im ZeWaT nicht nur eine Verwaltung der Wahlsprengel, sondern auch eine der Wahllokale eingerichtet wurde. Folgende Inhalte wurden festgelegt:

Verwaltung der Wahllokale

Wahlsprengel können wegen der Vergabe des Wahlsprengelcodes mit ihren Metadaten nur im ZeWaT angelegt oder gelöscht werden. Das gilt auch für die Wahllokale. Diese Daten müssen von der Gemeinde einmal für jede Wahlart ins ZeWaT eingetragen werden. Ergänzend sei hinzugefügt, dass in einem Gebäude so wie bisher mehrere Wahllokale untergebracht sein können.

Wahlsprengel und Wahllokale
Kreislauf bei der Führung der Wahlsprengel und Wahllokale

Fliegende Wahlkommissionen sind immer einem Wahlsprengel zuzuordnen. Sie können aber auch einen eigenen Wahlsprengel begründen. Auch in diesem Fall müssen sie einem Gebäudeobjekt zugeordnet werden, wobei dieses auch ein Pseudogebäude im Sinne des AGWR sein kann.

Diese Angaben können von den Gemeinden im ZeWaT heruntergeladen und in andere Applikationen importiert und dort etwa für Wählerbenachrichtigungen verwendet werden.

Vorbereitung einer Wahl

Möchte eine Gemeinde die Zuordnung der Gebäude zu Wahlsprengeln ändern, so ist das natürlich im ZeWaT möglich. Dabei kann aber festgelegt werden, ob diese manuelle Zuordnung Auswirkungen auf die Berechnung der Wahlsprengelgrenzen haben soll, oder aber von der Neurechnung ausgeschlossen ist.

Anlässlich der Vorbereitung einer Wahl gilt es auch die „Größe“ eines Wahlsprengels festzulegen. Aus der Erfahrung vergangener Wahlen ist bekannt, dass ca. 70 Personen pro Stunde ihre Stimme in einem Wahllokal abgeben können. Daraus ergibt sich, dass in einem optimalen Wahlsprengel zwischen 500 und 700 Personen wahlberechtigt sind.

Durch Zu- oder Abwanderung ändert sich die Anzahl der Personen von Wahl zu Wahl. Um vor der Erstellung der Wählerlisten diese Kenngrößen überprüfen zu können, gibt es im ZeWaT die Möglichkeit, bei der Wahlvorbereitung die Anzahl der Wahlberechtigten pro Gebäude aus dem ZeWaeR abzurufen und somit im Vorfeld schon die Anzahl der Wähler eines Wahlsprengeln anzugeben. Daraus kann sich die Neuabgrenzung, Teilung oder Zusammenlegung eines Wahlsprengels ergeben, die wiederum im ZeWaT durchgeführt werden kann.

Größe der Wahllokale
Kreislauf zur Ermittlung der Anzahl der Wähler pro Wahlsprengel

In jüngster Zeit wurde der Wunsch geäußert, dass auch die Eintragungslokale für Volksbegehren im ZeWaT verwaltet werden können. Dies wird im ersten Halbjahr Jahr 2019 umgesetzt.

Fazit

Die Zusammenarbeit zwischen dem Zentralen Wählerregister und dem Adressregister soll die Qualität der Daten und die Korrektheit bei der Zusammenführung dieser Register gewährleisten und so für Rechtssicherheit beim Wahlvorgang sorgen. Weiters – und das ist ein großes Anliegen – sollen die Gemeinden bei der Vorbereitung von Wahlen bestmöglich unterstützt werden, ohne ihnen aber zusätzliche Arbeit aufzubürden.

Die automatische Zuordnung der Wahlsprengel zu den Gebäudeobjekten ist bereits aktiv.

Das ZeWa-Tool steht den Gemeinden bereits für die Vorbereitung der Europawahl zur Verfügung. Wichtig ist, dass alle Ergebnisse von Bearbeitungen von Wahlsprengeln und Wahllokalen für alle Wahlarten dauerhaft gespeichert werden und bei der Vorbereitung der nächsten Wahl wieder zur Verfügung stehen, wobei möglichst viele Informationen aus den vorhandenen Registern miteinander verknüpft und bereitgestellt werden sollen. Weiters ist die Zuordnung der Gebäude zu Wahlsprengeln für jeden Zeitpunkt in der Vergangenheit reproduzierbar.

Um mit den Gemeinden zukünftig in Kontakt treten zu können, sind beim ersten Aufruf des ZeWaT Basisdaten der Gemeinde einzutragen – für diesen Mehraufwand bitten wir um Verständnis.

Infos

Fragen zum Thema Zuordnung von Gebäuden zu Wahlsprengeln und zum ZeWaT richten Sie am besten mittels Mail an kundenservice@bev.gv.at.