Stadtplan
Das Zentrale Melderegister (ZMR) wird quasi online aktualisiert.
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Verwaltung

Adressen in anderen Registern und Anwendungen

Was hat sich an durchnummerierten Häusern und Straßen und Hausnummern geändert, dass Adressen plötzlich DAS Bindeglied in der Verwaltung sein sollen? Im zweiten Teil der Kurzserie beleuchten wir „Adressen in anderen Registern und Anwendungen“.

Das Adressregister (AdrReg) wurde im Zuge der E-Government-Initiative der Österreichischen Bundesregierung im Jahr 2004 geschaffen und gesetzlich verankert. Es wurde gemeinsam mit dem Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) geplant und verknüpft und soll die einheitliche Adressvergabe für ganz Österreich regeln. Für jede Adresse, unabhängig ob Stadt oder Land, ob Straßenbezeichnungen mit Hausnummern oder Konskriptionsnummern vorhanden waren, soll die Adresse mit gleichen Merkmalen verfügbar sein. 

Wie Adressen festgelegt werden

Verteilung von Adressen
Für jede Adresse, unabhängig ob Stadt oder Land, ob Straßenbezeichnungen mit Hausnummern oder Konskriptionsnummern vorhanden waren, soll die Adresse mit gleichen Merkmalen verfügbar sein. 

Adress-Gebäude-Wohnungsregister online

Das AGWR-online  – Adress-Gebäude-Wohnungsregister online – wurde als zentrale Meldeschiene in der Form eingerichtet, dass die Erfassung aller Details der Adressen und Gebäude mit diesem Tool in allen Städten und Gemeinden mit einem normalen Browser einfach möglich war und ist.

Das Vermessungsgesetz (VermG) stellt zudem sicher, dass damit alle diesbezüglichen Meldeverpflichtungen von den Städten und Gemeinden zum Bund erfüllt sind und Doppelmeldungen durch die Kommunen vermieden werden.

Eine wesentliche Erweiterung des Inhalts der Adressen war die Geocodierung. Jede Adresse und jedes Gebäude erhält im AGWR eine eigene Koordinate, deren Plausibilität beim Abspeichern durch die Digitale Katastralmappe (DKM) des Bundesamts für Eich- und Vermessungswesen (BEV) geprüft wird. Deswegen ist das Adressregister mit seinen Ausprägungen ein Teil der Grundstücksdatenbank (GDB) und ist im Vermessungsgesetz verankert. 

Die zentrale Meldeschiene AGWR speichert die Daten nach eingehender Prüfung sowohl im GWR als auch im AdrReg ab und übermittelt die notwendigen Elemente online an andere Register, etwa das Zentrale Melderegister. 

Das Zentrale Melderegister

Das Zentrale Melderegister (ZMR) nimmt eine besondere Stellung unter den vom AGWR „belieferten“ Registern ein. Es wird quasi online aktualisiert. Nach Eingabe der Adressdaten im AGWR stehen diese zur Anmeldung von Personen innerhalb kürzester Zeit zur Verfügung. Das ZMR ist auch die Referenz aller Adressen Österreichs, an denen man sich anmelden kann. Auf den ersten Blick erscheint das logisch, aber das Meldegesetz erlaubt es auch, sich an Adressen anzumelden, die es im AdrReg nicht gibt beziehungsweise an denen die Stadt oder die Gemeinde eine Anmeldung untersagt, weil es sich zum Beispiel um ein Werkstättengebäude oder eine Garage handelt.

Anmeldungen an solchen Adressen erzeugen „Klärungsadressen“. In diesen Fällen muss die Gemeinde als Meldebehörde tätig werden und mit einem Rechtsakt klären, ob es die Adresse, die die Person anlässlich der Anmeldung angegeben hat, tatsächlich gibt oder ob es sich um einen Kommunikationsfehler oder Ähnliches handeln könnte. 

Ein Online-Service wie „Digitales Amt / Digitale Amtsservices“ könnte unter dem Menüpunkt „Hauptwohnsitz ändern“ nur Meldungen an Adressen zulassen, die es im Adressregister gibt und an denen eine Anmeldung erlaubt ist. Im digitalen Prozess könnten somit „Klärungsadressen“, die für die Verwaltung einen erheblichen Mehraufwand bedeuten, vermieden werden, ohne die Qualität des Services einzuschränken.

Das Zentrale Wählerregister

Direkt mit dem ZMR und dem AdrReg ist das Zentrale Wählerregister (ZeWaeR) verbunden.

Das Zentrale Wählerregister ist die verpflichtende Wählerevidenz für alle europa- und bundesweiten Wahlen. Immer mehr Bundesländer verwenden das ZeWaeR auch für die Landes- und Gemeinderatswahlen. Nicht zuletzt die Bundespräsidentenwahl 2016 hat die Notwendigkeit eines zentralen Registers aufgezeigt. 

Im ZMR sind alle in Österreich mit Haupt- und Nebenwohnsitz gemeldeten Personen unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft erfasst. Angemeldet werden Personen zwar an einer Adresse, EDV-technisch werden die Gemeldeten Gebäudeobjekten, unabhängig von Haupt- oder Identadresse, zugeordnet. Diese Daten werden dem ZeWaeR übergeben, es gibt daher eine direkte Verknüpfung von Wahlberechtigtem und Gebäude.

Das ZeWaeR kennt grundsätzlich vier Wahlarten – die Europawahl, die Bundeswahlen (Bundespräsidenten- und Nationalratswahl, Volksbefragung und Volksabstimmung), die Landtags- und Gemeinderatswahlen. Diesen vier Wahlarten werden automatisch nach den jeweiligen unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen die Wahlberechtigten in einem Gebäude zugeordnet – für jede Wahl kann die Anzahl der Wahlberechtigten pro Gebäude stark unterschiedlich sein. 

Um eine Wahl reibungsfrei abwickeln zu können, sollte eine gewisse Anzahl von Wählern pro Wahllokal nicht überschritten werden. Daher ist dies beim Festlegen der Wahlsprengel, neben der zu erwartenden Wahlbeteiligung, eine Kenngröße für die Zuordnung der Gebäude zu den Wahlsprengeln. In der Regel werden topografische Abgrenzungen (z. B. Ortschaften, Straßenzüge, …) die Zuordnung der Gebäude zu den Wahlsprengeln bestimmen. Es können aber auch einzelne Gebäude aus bestimmten Gründen anderen Wahlsprengeln zugeordnet werden.

Das Zentrale Wahlsprengel-Tool

Das von den Städten und Gemeinden initiierte Zentrale Wahlsprengel-Tool (ZeWaT) wird vom BEV betrieben und ist direkt mit dem ZeWaeR verbunden. Das ZeWaT verwaltet die Zuordnungen der Gebäude zu den Wahlsprengeln und die Lage und Ausstattung der Wahllokale.

Im Hintergrund werden die Wahlsprengel in ihrer Ausprägung gespeichert und beim Anlegen einer Bauvorhabenmeldung (BVM) wird das zukünftige Gebäude bereits einem Wahlsprengel zugeordnet, obwohl in dem geplanten Gebäude noch niemand wohnt. Somit entfällt die manuelle Zuordnung neuer Gebäude vor einer Wahl.

Wenn beispielsweise bei einer Wahllokalsignatur die Zahl 3 eingezeichnet ist, bedeutet dies, dass sich in diesem Gebäude drei Wahllokale für drei verschiedene Wahlsprengel befinden. Wahllokale müssen nicht im zuständigen Wahlsprengel liegen, es darf aber nur ein Wahllokal pro Wahlsprengel geben; mehrere Wahllokale können sich aber in einem Gebäude befinden. 

Diese beispielhafte Aufzählung möge zeigen, wie die Eingabe und Verortung von Adressen sich auf andere Verwaltungsprozesse auswirkt.