Sparschwein mit Schal
Auf Grundlage der derzeit bekannten Wirtschaftsprognosen wird im Jahr 2025 und auch in den Folgejahren keine wesentliche Besserung der allgemeinen Wirtschaftslage eintreten.
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Der Gemeindevoranschlag 2025

Die Erstellung eines ausgewogenen Voranschlages für das Finanzjahr 2025 und der damit verbundenen mittelfristigen Finanzplanung für die Finanzjahre 2026 bis 2029 wird für die Gemeindeverantwortlichen sicherlich eine der größten Herausforderungen der letzten 20 Jahre werden.

In Zeiten rückgängiger Wirtschaftsleistungen, den nicht abschätzbaren wirtschaftlichen Unsicherheiten in der Zukunft und immer neu hinzukommender Aufgaben bleibt für die Gemeinden kaum mehr Spielraum zum Gestalten. Vielmehr werden alle Anstrengungen unternommen werden müssen, um das Geschaffene und die damit verbundenen Leistungen auch in Zukunft aufrechterhalten zu können. Teilweise wird es möglicherweise sogar gravierender Einschnitte in lieb gewordene Gewohnheiten bedürfen, um einen auch für nachfolgende Generationen verantwortungsvollen, nachhaltigen Budgetrahmen zu erstellen.

Die stagnierenden und teilweise rückläufigen Steuereinnahmen, welche im Rahmen des Finanzausgleiches verteilt werden, die steigenden Umlagen zur Aufrechterhaltung unseres Gesundheits- und Sozialsystems, die finanziellen Belastungen zur Bereitstellung und den Betrieb von Einrichtungen der Elementarpädagogik und schließlich auch die zu erwartenden Mehrbelastungen aus dem neuen NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz stellen ein immer größeres Problem für die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinden dar.

Grundsätzliches zum Finanzausgleich

Bei der Bereitstellung der finanziellen Mittel für die Gemeinden berufen sich Mandatarinnen und Mandataren immer wieder auf den Finanzausgleich. Mit dem derzeit aktuellen Finanzausgleich 2024 konnten für die Gemeinden maßgebliche, zusätzliche Mittel ausverhandelt und umgesetzt werden. So konnte beispielsweise eine Aufstockung der Strukturhilfe und vor allem die Schaffung eines Zukunftsfonds, welcher mit 1,1 Milliarden Euro dotiert wurde, erreicht werden.

Die Bundesländer mussten Ziele für die Bereiche Kinderbetreuung, Wohnen sowie Klima und Umwelt ausarbeiten und die Mittel aus dem Zukunftsfonds sind für diese Zwecke zu verwenden. Die dafür bereitgestellten Mittel können nicht nur für Investitionen, sondern auch für den laufenden Betrieb von Einrichtungen in diesen Bereichen verwendet werden. Weiters konnte eine Indexmäßige Anpassung der Zahlungen aus dem Zukunftsfonds und der Mittel im spitalsambulanten Bereich und der Pflegefonds erzielt werden. Damit wurden die jährlichen Kostensteigerungen zumindest teilweise abgefangen.

Der Gemeindeanteil an den Steuereinahmen des Bundes beträgt auf Grundlage des Finanzausgleichs generell 11,849 Prozent, eine Ausnahme bildet lediglich die Grunderwerbssteuer, hier fällt den Gemeinden ein Anteil von 93,742 Prozent zu.

Für die Vollziehung des Finanzausgleiches ist das Steueraufkommen jedenfalls genauso wichtig die die festgeschriebenen Aufteilungsschlüssel. Und gerade hier liegt das Problem, welches uns jetzt und voraussichtlich auch in den nächsten Jahren trifft – dem Staat fehlen die erforderlichen Steuereinnahmen bzw. diese können mit den erforderlichen Auszahlungsverpflichtungen der Gebietskörperschaften nicht mehr mithalten. So wurde beispielsweise bei der Abschaffung der sogenannten „kalten Progression“ auf Milliardenbeträge verzichtet.

Die den Bürgerinnen und Bürgern dadurch zur Verfügung stehenden Mittel werden jedoch derzeit nicht in die Wirtschaft investiert und damit brechen auch die gewohnten Steigerungen (z. B. bei der Umsatzsteuer) ein. Dieses zusätzliche Geld für die Bürgerinnen und Bürger wird vielmehr gespart, die Sparquote stieg zuletzt auf 8,7 Prozent. Auch die Einzahlungen aus der Körperschaftssteuer sind rückläufig und spiegeln den Rückgang der letzten zwei Jahre beim Bruttoinlandsprodukt wider. Schließlich sind die Einzahlungen bei der Mineralölsteuer, der Tabaksteuer oder der Alkoholsteuer endend wollend und stellen nur einen ganz geringen Anteil an den beiden wesentlichen Einzahlungsquellen – der Lohnsteuer und der Umsatzsteuer – dar.

Auf Grundlage der derzeit bekannten Wirtschaftsprognosen wird im Jahr 2025 und auch in den Folgejahren keine wesentliche Besserung der allgemeinen Wirtschaftslage eintreten, damit ist mit kaum merkbaren Steigerungen bei den Ertragsanteilen gegenüber dem Vorjahr zu rechnen.

Voranschlag 2025

In den Voranschlag 2025 sollten vorerst nur jene Mittelaufbringungen und Mittelverwendungen aufgenommen werden, welche auf Grund von rechtlichen oder vertraglichen Verpflichtungen im Finanzjahrjahr 2025 anfallen werden bzw. die bewirken, dass Förderungen in Anspruch genommen werden können. Alle Ermessensausgaben werden wohl auf ein Minimum reduziert werden müssen, um die auferlegten oder vorgesehenen Aufgaben erfüllen zu können.

Auf Basis des derzeitigen Wissensstandes ist davon auszugehen, dass der jetzt zu erstellende Voranschlag 2025 überarbeitet werden muss und die Erstellung eines Nachtragsvoranschlag 2025 unmittelbar nach Beschlussfassung des Rechnungsabschlusses 2025 sinnvoll sein wird.

Im Nachtragsvoranschlag 2025 sind dann auch die Ergebnisse des Rechnungsabschlusses 2024 (Überschüsse oder Fehlbeträge im Investitionsnachweis und vor allem beim Haushaltspotential) aufzunehmen. Weiters könnten weitere aktuell vorliegende Daten – welche zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht bekannt sind – eingearbeitet werden. Möglicherweise könnte im Finanzjahr 2025 aber auch die Notwendigkeit der Erstellung eines Sanierungskonzeptes erforderlich werden. In diesem sind mögliche nachhaltige Mehreinzahlungen oder Minderauszahlungen aufzunehmen und diese sind in den Nachtragsvoranschlag einzuarbeiten.

Mit dem Nachtragsvoranschlag 2025 legt der neu gewählte Gemeinderat dann endgültig fest, welche Projekte prioritär noch umgesetzt werden können und wie deren Bedeckung erfolgen soll bzw. welche Projekte in die Zukunft verschoben werden müssen oder nicht mehr verwirklicht werden.

An dieser Stelle erfolgt der ausdrückliche Hinweis, dass nur bei einem positiven verfügbaren Haushaltspotential frei verfügbaren Eigenmittel zur Verfügung stehen.

Wirtschaftliche Entwicklung

Die aktuellen Prognosen beim Wirtschaftswachstum zeigen nur geringfügige Steigerungen gegenüber dem laufenden Jahr. Auf Grund der Oktoberprognosen von WIFO und IHS ist beim Bruttoinlandspukt (real) auch im Jahr 2024 mit einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr von 0,6 Prozent zu rechnen. Für das Jahr 2025 rechnen die Wirtschaftsforscher wieder mit Steigerungen gegenüber dem Jahr 2024 von 1,0 Prozent bzw. 0,8 Prozent.

Die Arbeitslosenrate wird sich verschlechtern. Betrug sie im Jahr 2021 noch 8,0 Prozent, ist sie im Jahr 2022 auf 6,3 Prozent und im Jahr 2023 auf 6,4 Prozent gesunken. Im heurigen Jahr wird sie voraussichtlich auf 7,0 Prozent ansteigen. Für das Jahr 2025 prognostizieren WIFO und IHS einen weiteren Anstieg der Arbeitslosenrate auf 7,2 Prozent. Die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt hat unmittelbare Auswirkungen auf die Gemeindefinanzen in Form der Kommunalsteuer und indirekt auch auf die Entwicklung bei der Sozialhilfeumlage.

Die im laufenden Finanzjahr teilweise noch hohe Inflationsrate ist kontinuierlich auf mittlerweile 1,8 Prozent mit Stand September gefallen. WIFO und IHS sagen für das gesamte Jahr 2024 eine Inflationsrate mit 3,1 bzw. 3,0 Prozent voraus. Für das Jahr 2025 wird eine Inflationsrate von 2,2 bzw. 2,4 Prozent prognostiziert.

Der Budgetsaldo in Prozent des BIP (= Maastrichtsaldo) betrug im Jahr 2021 noch minus 5,7 Prozent und ist für das Jahr 2022 auf minus 3,3 Prozent bzw. für das Jahr 2023 auf 2,6 Prozent gefallen. Laut Oktoberprognose von WIFO und IHS sollte der Budgetsaldo (Maastrichtergebnis) im Jahr 2024 auf minus 3,7 Prozent bzw. minus 3,5 Prozent ansteigen. Für das Jahr 2025 sind sogar Werte von minus 4,0 Prozent bzw. minus 3,4 Prozent prognostiziert.

Die vorliegenden Kennzahlen zeigen deutlich auf, dass bei allen Gebietskörperschaften Handlungsbedarf zur Stabilisierung der Haushalte besteht und jeder seinen Teil zur Sanierung der Finanzen beitragen muss.

Entwicklung der Ertragsanteile

Für die niederösterreichischen Gemeinden haben sich die Einnahmen aus Ertragsanteilen in den Monaten Jänner bis September 2024 geringfügig positiv entwickelt. Konnten den Gemeinden im Jahr 2023 von Jänner bis September noch Ertragsanteilevorschüsse in der Höhe von 1.541,9 Millionen Euro ausbezahlt werden, hat sich im selben Zeitraum im Jahr 2024 dieser Betrag auf 1.584,4 Millionen Euro erhöht. Dies entspricht einer Steigerung von 2,8 Prozent.

Auf Grund der Oktoberprognose von WIFO und IHS wird vom Bundesministerium für Finanzen eine Prognose für die Gemeinden im Jahr 2025 erstellt werden. Die voraussichtliche Steigerung bei den Ertragsanteile gegenüber dem Jahr 2024 waren zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Beitrages noch nicht bekannt, werden den Gemeinden aber unverzüglich nach Vorliegen bekanntgegeben werden.

Entwicklung bei der NÖKAS-, Sozialhilfe- und Kinder- und Jugendhilfeumlage

Die Steigerungen bei den Umlagen beruhen auf einer Kommunalgipfelvereinbarungen am 8. November 2023. Die Gemeinden haben damit bei den Umlagezahlungen an das Land Klarheit bezüglich der im Ergebnis- und Finanzierungshaushalt zu budgetierenden Belastungen.

  • Bei der Festlegung der Steigerungsrate für die NÖKAS-Umlage wurde eine Erhöhung von 2024 auf 2025 von 7,6 Prozent vereinbart. Für die mittelfristige Finanzplanung des Jahres 2026 wurden ebenfalls eine Steigerungsrate von 7,6 Prozent vereinbart. Sollte bis Ende 2026 keine neue Vereinbarung getroffen werden, ist die Steigerungsrate von 7,6 Prozent in der mittelfristigen Finanzplanung auch bis zum Jahr 2029 fortzuschreiben.
    Ab dem Jahr 2021 erfolgt die Finanzierung des Rettungs- und Krankentransportwesens in Niederösterreich über die NÖKAS-Umlage. Damit sind sämtliche Leistungen der Gemeinden an die Rettungsorganisationen umfasst. Dies bedeutet, dass von den Gemeinden keine weiteren Zahlungen (z. B. für Fahrzeugkäufe, Gebäude, Investitionskosten oder dergleichen) geleistet werden müssen. Auf Grundlage der Kommunalgipfelvereinbarung wurde vereinbart, dass ab dem Jahr 2023 im ersten Quartal des Folgejahres eine Endabrechnung der Rettungsdienstbeiträge erstellt werden muss und erforderlichenfalls im zweiten Quartal des Folgejahres eine Nachverrechnung erfolgen kann. Damit sollten alle erbrachten Leistungen finanziell abgedeckt sein und es sind keine zusätzlichen Zahlungen erforderlich.
     
  • Im Jahr 2023 erfolgt eine Nachzahlung der Gemeinden bei der Sozialhilfeumlage in der Höhe von 31 Millionen Euro. Dieser Mehrbetrag wurde den Gemeinden mit der Novemberabrechnung 2023 vorgeschrieben. Diese Nachzahlung wurde deshalb erforderlich, da die tatsächlichen Auszahlungen im Sozialbereich über den prognostizierten Werten und die Umlagesteigerungen vom Jahr 2022 auf 2023 nur sehr moderat angehoben wurden. Gleichzeitig wurde den Gemeinden jedoch zugesagt, dass dieser Mehrbetrag im Jahr 2024 wieder rückerstattet wird.
    Bei der Sozialhilfeumlage wurde eine Erhöhung von 2024 auf 2025 von 9,7 Prozent vereinbart. Für die mittelfristige Finanzplanung des Jahres 2026 wurden ebenfalls eine Steigerungsrate von 9,7 Prozent vereinbart. Sollte bis Ende 2026 keine neue Vereinbarung getroffen werden, ist eine Steigerungsrate von 6,0 Prozent in der mittelfristigen Finanzplanung auch bis zum Jahr 2029 fortzuschreiben.
     
  • Auch bei der Kinder- und Jugendhilfe-Umlage erfolgt im Jahr 2023 eine Nachzahlung in der Höhe von 6,3 Millionen Euro, welche mit der Novemberabrechnung 2023 vorgeschrieben wird. Auch hier wurde den Gemeinden zugesagt, dass dieser Mehrbetrag im Jahr 2024 wieder rückerstattet wird.
    Bei der Kinder- und Jugendhilfe-Umlage wurde eine Erhöhung von 2024 auf 2025 von 6,0 Prozent vereinbart. Für die mittelfristige Finanzplanung des Jahres 2026 wurden ebenfalls eine Steigerungsrate von 6,0 Prozent vereinbart. Sollte bis Ende 2026 keine neue Vereinbarung getroffen werden, ist eine Steigerungsrate von 6,0 Prozent in der mittelfristigen Finanzplanung auch bis zum Jahr 2029 fortzuschreiben.

Bezüglich der genannten Steigerungsraten muss darauf hingewiesen werden, dass sich die Werte auf die landesweite Gesamtsumme der Umlagen beziehen. Da bei der Zurechnung der Umlagen auf die einzelnen Gemeinden die Finanzkraft der Gemeinde berücksichtigt wird, kann es zu Abweichungen bei den genannten Richtwerten kommen.

Unterstützungspaket zu den Umlagesteigerungen

Als Ausgleich für die vorwiegend durch teuerungsbedingte Ursachen erfolgten Nachzahlungen bei den Umlagen im Jahr 2023 (Sozialhilfeumlage 31 Millionen und Kinder- und Jugendhilfe-Umlage 6,3 Millionen) wurde den Gemeinden im Oktober 2024 der Betrag in Höhe von 37,3 Millionen Euro rückerstattet. Dies erfolgte einerseits durch das NÖ Gemeinde-Unterstützungsgesetz bzw. in Form der Endabrechnungen der Sozialhilfeumlage 2023 und der Kinder und Jugendhilfe-Umlage 2023.

Mittel aus dem Strukturfonds

Der Strukturfonds auf Grundlage des FAG 2017 ist mit 120 Millionen Euro aus Bundesmitteln dotiert und wird nach der Einwohnerentwicklung, der Abhängigkeitsquote und der Finanzkraft aus den Einzahlungen aus Grundsteuer und Kommunalsteuer verteilt. Bis zur Bekanntgabe der endgültig errechneten Mittel durch den Bund sollten die Gemeinde daher bei der Budgeterstellung für das Jahr 2025 den Referenzwert aus dem Jahr 2024 heranziehen.

Steigerung bei den Lohnkosten

Bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Beitrages wurden noch keine Verhandlungen zwischen den Gewerkschaften und den Dienstgebern aufgenommen. Auf Grund der derzeitigen Inflation, den bereits feststehenden Erhöhungen gegenüber den Pensionistinnen und Pensionisten von 4,6 Prozent und den bereits erfolgten Gehaltserhöhungen in der Privatwirtschaft sollte im öffentlichen Bereich eine Steigerung von rund 5 Prozent budgetiert werden. Für die mittelfristige Finanzplanung der Jahre 2026 bis 2029 wird auf Grund der prognostizierten Inflationsentwicklung eine Steigerungsrate von maximal 3 Prozent ausreichend sein.

Die Mehrbelastungen auf Grundlage des neuen NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetzes muss jede Gemeinde für sich selbst abschätzen bzw. berechnen und im Voranschlag 2025 berücksichtigen.

Zinsentwicklung

Während sich die Gemeinden im letzten Jahrzehnt auf eine stabile Zinsentwicklung und äußerst niedrige Zinsen bei den in Anspruch genommenen Investitionskrediten verlassen konnten, sind die Zinsen im Jahr 2023 und 2024 markant angestiegen. Der Trend der höheren Zinsen hat sich mittlerweile wieder zum Besseren gewendet, der aktuelle Leitzinssatz der EZB (Hauptreferenzierungssatz) liegt derzeit bei 3,4 Prozent, mit weiteren Senkungen ist in den nächsten Monaten zu rechnen.

Aus derzeitiger Sicht sollten daher im Voranschlag 2025 zumindest 3,5 Prozent jährliche Zinsen für die bestehenden variabel verzinsten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten budgetiert werden. Diese Höhe sollte auch im mittelfristigen Finanzplan zumindest für weitere zwei Jahre weitergeschrieben werden.

Förderung für Kinderbetreuung aus dem Zukunftsfonds

Für den laufenden Betrieb in den Bereichen Elementarpädagogik und Kinderbetreuung haben die Gemeinden bereits Mitte des Finanzjahres 2024 einen ersten Teilbetrag mit dem Titel „Zukunftsfonds Kinderbetreuung Teil 1“ überwiesen erhalten. Derzeit wird der zweite Teilbetrag auf Basis des tatsächlichen Gruppenbestandes zum Stichtag 15. Oktober errechnet. Dieser zweite Teilbetrag soll noch im Finanzjahr 2024 zur Auszahlung gelangen.

Als Basis für die Unterstützung für die Elementarpädagogik sind für den Voranschlag die erhaltenen Teilbeträge 1 und 2 des Finanzjahres 2024 als Referenzwert heranzuziehen. Die tatsächliche Höhe der Unterstützung wird jährlich auf Grundlage der Vorgaben aus dem Finanzausgleich und den tatsächlich vorhandenen Kinderbetreuungsgruppen in den Gemeinden berechnet.

Gemeindepaket 2024

Durch eine Änderung im Finanzausgleichsgesetz 2024 gewährt der Bund den Gemeinden bereits im Jänner (über die Länder hat die Auszahlung unsaldiert spätestens am 23. Jänner 2025 zu erfolgen) eine Finanzzuweisung in Höhe von 300 Millionen Euro zur Verbesserung der Liquidität. Die genaue Höhe des Auszahlungsbetrages wurde den einzelnen Gemeinden bereits bekannt gegeben.

Ein weiterer Teil des Gemeindepakets 2024 ist ein Zweckzuschuss digitaler Wandel in Höhe von jeweils 30 Millionen Euro ab dem Jahr 2025 bis zum Ende der FAG-Periode im Jahr 2028. Legistisch ist dieser Zweckzuschuss in § 5 des KIG 2025 verankert.

Demnach erhalten die Gemeinden zur Förderung des digitalen Übergangs in den Gemeinden einschließlich der verstärkten Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger bei elektronischen Amts- und Behördenkontakten sowie bei der Einreichung von digitalen Förderanträgen einen Zweckzuschuss. Gemeinden bis 5.000 Einwohner erhalten insgesamt 20 Euro je Einwohner, Gemeinden mit mehr als 5.000 bis 10.000 Einwohner 12,60 Euro je Einwohner und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohner acht Euro je Einwohner (gemäß FAG-Volkszahl zum Stichtag 31.10.2022).

Diese Mittel sind – aufgeteilt in vier jährliche Tranchen – jeweils am 23. Oktober eines Jahres im Wege der Länder an die Gemeinden zu überwiesen.

Kommunales Investitionsprogramm 2025

Der Bund stellt für ein neues kommunales Investitionsprogramm (KIG 2025), BGBl.I Nr. 128/2024zusätzliche 500 Millionen Euro in den Jahren 2025 bis 2027 zur Verfügung, wobei der Kofinanzierungsanteil des Bundes im Vergleich zu den letzten Programmen von 50 Prozent auf 80 Prozent erhöht wird.

Die Verwendungszwecke sind im Wesentlichen denen des KIG 2023 nachgebildet und umfassen daher wiederum Investitionen in energiesparende Maßnahmen und sonstige Investitionen. Zukünftig sind auch Klimawandelanpassungsmaßnahmen zuschussfähig. 

Die Gemeinden können den Antrag auf Zweckzuschuss bis 31. Dezember 2027 bei der Abwicklungsstelle – Buchhaltungsagentur des Bundes – für Projekte im Zeitraum von 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2028 einzureichen.

Die genaue Förderhöhe je Gemeinde ist auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen von jedermann abrufbar. Die Abwicklung erfolgt über die Buchhaltungsagentur des Bundes. Alle Unterlagen können über die Homepage abgerufen werden.