Kleine Kinder auf einem Spielplatz in Tirol
Eine für alle gleichlautende Verordnung bezüglich der Errichtung und Ausstattung von Kinderspielplätzen ginge an der Praxis vorbei.
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Bauordnungsnovelle zu Kinderspielplätzen

8. November 2017
Eine Novelle der Tiroler Bauordnung soll einerseits die Verschiedenheit der Tiroler Gemeinden berücksichtigen und anderseits die bestmögliche Qualität bei der Errichtung von Kinderspielplätzen sicheren.

Die Novelle sieht verpflichtende Mindeststandards vor, ermöglicht jedoch den Gemeinden im eigenen Wirkungsbereich, durch Verordnung die Größe, Lage und Ausstattung der jeweiligen Spielplätze selbst zu bestimmen.

Enorme Unterschiede zwischen den Gemeinden



Für den Wohnbau- und Raumordnungslandesrat Johannes Tratter wurde damit eine gute Basis für die Zukunft geschaffen: „Jede Gemeinde ist einzigartig, die Unterschiede zwischen einer Kleinstgemeinde im ländlichen Raum und einem urbanen Zentralort im Inntal sind beispielsweise enorm. Deshalb ginge eine für alle gleichlautende Verordnung bezüglich der Errichtung und Ausstattung von Kinderspielplätzen an der Praxis vorbei.“